Die Initiative “Sanktionsfrei” berichtet von einem aktuellen Fallen. Eine Rentnerin muss ihre zu geringe Rente mit Grundsicherung aufstocken. Ohne Eigenschuld muss die Betroffene aber nun unter dem Existenzminimum leben. Und das ist sogar rein rechtlich gesehen “legitim”. Aber wie kam es dazu?
Rentnerin muss mit Grundsicherung aufstocken
Bea ist Rentnerin und stockt mit Grundsicherung auf. Unverschuldet muss sie jetzt 11 Monate mit 50 Euro unter dem Existenzminimum auskommen und das ist auch noch rechtlich völlig legitim. Was ist passiert?
Weil Bea zwei Kinder allein großgezogen hat, ging sie zeitweise „nur“ halbtags arbeiten. Dass ihre Rente also schmal ausfallen würde und sie mit Grundsicherung aufstocken muss, war ihr immer klar.
Am 1. Februar war es dann soweit, nach kurzer Zeit im Hartz-IV-Bezug begann die Rente.
Das Problem Erstrentenlücke
Jetzt kommt das Problem: die „Erstrentenlücke“: Hartz IV wird zu Anfang des Monats ausgezahlt, die Rente erst zum Ende des kommenden Monats.
Zwischen der letzten Hartz IV Auszahlung und der ersten Rente liegen also gut 2 Monate. Das Resultat war eine Finanzlücke, die Bea mit einem Darlehen überbrücken musste, das in 50 EUR – Raten von der Grundsicherung abgestottert werden muss.
Es gibt für diese Fälle sogar eine spezielle Darlehensregelung § 37a SGB XII. Echt wahr.
Der Gesetzgeber hat es so gewollt
Am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sagte man Bea: “Der Gesetzgeber hat es so gewollt, die Rentenzahlung wird auch für Hartz-IV-Beziehende erst Ende des Monats ausgezahlt.”
Helena Stein von der Initiative übersetzt die Auskunft: “Der Gesetzgeber will, dass die `faulen Hartze` den ersten Monat Rente als Darlehen bestreiten müssen.”
Die Lücke haben alle, die eine Arbeit nach Hartz IV aufnehmen
Die gleiche Finanzlücke haben übrigens auch alle Personen, die Hartz-IV bekommen und eine Arbeit aufnehmen. Das Gehalt kommt meistens zum Ende des Monats und von der zeitlichen Dauer liegen zwischen dem letzten Hartz und dem ersten Gehalt gut 2 Monate.
Initiative hilft Betroffener
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Die Intitive Sanktionfrei wird in diesem Fall finanziell einspringen. “Leider aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein”, mahnt Stein.
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