Längeres und höheres Arbeitslosengeld durch Krankengeld

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Arbeitslosengeld ist eine Sozialversicherungsleistung. Das bedeutet, ob und wie lange Sie Arbeitslosengeld beziehen, liegt daran, wie lange Sie in die Versicherung einzahlten. Aber was passiert nach dem Bezug von Krankengeld? Kann sich das Arbeitslosengeld verlängern und sogar durch den Krankengeldbezug erhöhen?

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Wenn Sie krank werden, bezahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang den Lohn weiter. Danach springt, wenn Sie gesetzlich versichert sind, die Krankenkasse ein und muss für höchstens 72 Wochen Krankengeld bezahlen.

Was bedeutet das für das Arbeitslosengeld?

Während der Lohnfortzahlung und während des Krankengeldes fließen weiter Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Umgelehrt ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Bezugs von Krankengeld.

Bekommen Sie Arbeitslosengeld, nachdem Sie Krankengeld bezogen haben, dann wird das Arbeitslosengeld nach dem vorherigen Erwerbseinkommen berechnet.

Krankengeld verlängert Arbeitslosengeld

Da Sie also in der Zeit des Krankengeldes weiter Beiträge an die Arbeitslosenversicherung leisten und zugleich das Arbeitslosengeld ruht, kann sich der Bezug des Arbeitslosengeldes verlängern – oder diesen sogar erst ermöglichen.

Arbeitslosengeld erst nach einem Jahr Beschäftigung

Der entscheidende Punkt ist: Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung erhalten Sie erst, wenn Ihnen mindestens 12 Monate Beiträge bei der Arbeitslosenversicherung angerechnet werden.

Jemand, der nur sechs oder acht Monate versicherungspflichtig tätig ist und dann arbeitslos wird, hat also keinen Anspruch auf diese Leistung.

Arbeitslosengeld wegen des Krankengeldes

Was ist aber, wenn Sie (nur) mehrere Monate gearbeitet haben, krank werden und Krankengeld beziehen? Beträgt die Gesamtzeit von Erwerbsarbeit, Lohnfortzahlung und Krankengeld jetzt ein Jahr oder mehr, dann haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Denn die Lohnfortzahlung und das Krankengeld werden wegen der Beiträge wie Arbeitszeiten berechnet. In manchen Fällen führt also das Krankengeld sogar dazu, dass Sie überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bekommen.

Arbeitslosengeld und Krankengeld

Sie müssen folgendes beachten: Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld setzt voraus, dass nach der Krankheit noch ein Restanspruch an Arbeitslosengeld besteht.

Das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld entspricht dem regulären Arbeitslosengeld und wird auf dieselbe Weise berechnet.

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Krankengeld, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung

Wenn Sie nach dem Krankengeld eine Erwerbsminderungsrente beantragen, dann erhalten Sie nahtlos Arbeitslosengeld, solange ihr Antrag bearbeitet wird. Das gilt ebenso für eine Rehabilitationsmaßnahme.

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld?

Allerdings haben nicht alle, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, überhaupt einen Anspruch auf Krankengeld. Kein Anspruch besteht bei Kindern und Ehepartnern, die mitversichert sind über die gesetzliche Familienversicherung.

Bürgergeld-Bezieher, Studierende und Praktikanten, die über die gesetzliche Krankenkasse versichert sind, erhalten ebenfalls kein Krankengeld.

Minijobber sind nicht über den Minijob krankenversichert. Wer Altersrente oder volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf nicht mit Krankengeld rechnen.

Vom Arbeitslosengeld zum Krankengeld

Sie können aber nicht nur vom Krankengeld ins Arbeitslosengeld kommen, sondern auch vom Arbeitslosengeld ins Krankengeld. Als Arbeitsloser zahlen Sie Beiträge für die Krankenversicherung und haben deshalb diesen Anspruch.

In solch einem Fall tritt die Agentur für Arbeit an die Stelle des Arbeitgebers. Statt sechs Wochen Lohnfortzahlung beziehen Sie im Krankheitsfall erst einmal sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld.

Nach dieser Leistungsfortzahlung besteht ein Anspruch auf Krankengeld.