Kürzungen beim Wohngeld: Hunderttausenden droht die Grundsicherung

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Die geplante Wohngeldreform könnte für Zehntausende Haushalte weitreichende Folgen haben. Nach der Folgenabschätzung zum Gesetzentwurf wären rund 163.000 Haushalte künftig auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen.

Betroffen wären vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Erwerbstätige mit niedrigen Löhnen und Menschen mit kleinen Renten. Für sie würde der Verlust des Wohngeldes häufig nicht das Ende staatlicher Unterstützung bedeuten, sondern den Wechsel in ein anderes Sozialleistungssystem.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wohngeldes am 6. Juli 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen sich jedoch noch mit dem Vorhaben befassen, sodass die Kürzungen noch nicht endgültig geltendes Recht sind.

Wohngeld soll ab Januar 2027 sinken

Die Bundesregierung will die Wohngeldausgaben ab 2027 deutlich reduzieren. Vorgesehen ist, die eigentlich für Januar 2027 geplante Fortschreibung des Wohngeldes auszusetzen, die Heizkostenkomponente zu halbieren und die Berechnungsformel zulasten vieler Haushalte zu verändern.

Nach den Berechnungen zum Reformvorhaben sollen die Wohngeldausgaben des Bundes 2027 um rund 613 Millionen Euro sinken. Das entspricht einer Verringerung von ungefähr 25 Prozent gegenüber der bisherigen Finanzplanung.

Die Einschnitte würden Haushalte nicht in gleicher Weise treffen. Während manche Beziehende einen niedrigeren Zuschuss erhalten könnten, würden andere ihren Anspruch vollständig verlieren.

Geplante Änderung Voraussichtliche Auswirkung
Aussetzung der Fortschreibung zum 1. Januar 2027 Das Wohngeld wird nicht wie vorgesehen an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst.
Halbierung der Heizkostenkomponente Der in die Berechnung einbezogene Betrag für Heizkosten fällt deutlich geringer aus.
Änderung der Wohngeldformel Das Einkommen wird stärker berücksichtigt, wodurch Zuschüsse sinken oder vollständig entfallen können.
Weniger Wohngeldhaushalte Ein erheblicher Teil der bisherigen Haushalte könnte aus dem Leistungsbezug herausfallen.
Wechsel in andere Sozialleistungen Rund 163.000 Haushalte könnten Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII benötigen.

Warum 163.000 Haushalte in die Grundsicherung wechseln könnten

Wohngeld richtet sich an Haushalte, die ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen aus eigenem Einkommen, einer Rente oder anderen Einnahmen bestreiten können, deren Geld aber nicht vollständig für die Wohnkosten reicht. Der Zuschuss soll verhindern, dass diese Menschen allein wegen ihrer Miete existenzsichernde Leistungen beantragen müssen.

Fällt der Zuschuss weg oder wird er erheblich gekürzt, kann das vorhandene Einkommen unter den sozialrechtlich anerkannten Bedarf sinken. In diesem Fall kann bei erwerbsfähigen Menschen ein Anspruch nach dem SGB II entstehen, während ältere oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen Leistungen nach dem SGB XII benötigen können.

Der Wechsel erfolgt allerdings nicht automatisch. Betroffene müssen einen Antrag beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt stellen und dort Einkommen, Vermögen, Wohnkosten sowie weitere persönliche Verhältnisse nachweisen.

Aus einer Einsparung wird teilweise eine Kostenverschiebung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezweifelt, dass die Kürzungen tatsächlich zu einer entsprechenden Entlastung der öffentlichen Haushalte führen. Wenn Wohngeld gestrichen wird, zugleich aber Ansprüche auf andere Leistungen entstehen, wandern die Ausgaben teilweise lediglich in andere Sozialetats.

„Die Bundesregierung ist im Begriff, Ausgaben schlicht zu verlagern“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Joachim Rock. Hinzu kommen neue Anträge und Prüfverfahren bei Jobcentern, Sozialämtern und weiteren Behörden.

Auch für die Betroffenen verändert sich mehr als nur die Bezeichnung der Leistung. Die Grundsicherung umfasst eine umfassendere Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und kann je nach Leistungssystem mit weiteren Mitwirkungsanforderungen verbunden sein.

Familien wären besonders häufig betroffen

Die Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle zeigt, dass rund 69,1 Prozent der Menschen in Wohngeldhaushalten mit Kindern zusammenleben. Knapp die Hälfte lebt in Paarfamilien mit Kindern, weitere 14,5 Prozent in Haushalten von Alleinerziehenden.

Diese Zahlen dürfen nicht mit dem Anteil der Haushalte verwechselt werden. Die Aussage bezieht sich auf die Menschen, die in Wohngeldhaushalten leben.

Für Familien kann der Verlust des Wohngeldes weitere Folgen haben. Nach Einschätzung des Paritätischen könnte in bestimmten Fällen zugleich der Kinderzuschlag wegfallen, wenn die Familie ihren Lebensunterhalt künftig über Leistungen nach dem SGB II decken muss.

Nur wenige Wohngeldbeziehende sind arbeitslos

Die Untersuchung widerspricht der Annahme, Wohngeld werde überwiegend an arbeitslose Menschen gezahlt. Lediglich 3,7 Prozent der Menschen in Wohngeldhaushalten waren nach den ausgewerteten Daten arbeitslos.

Mit 37,5 Prozent bilden Kinder die größte Personengruppe. Weitere 22 Prozent sind erwerbstätig, 15,1 Prozent befinden sich im Ruhestand und 4,9 Prozent sind volljährig und absolvieren eine schulische oder berufliche Ausbildung.

Das Wohngeld ergänzt damit häufig ein niedriges Arbeitseinkommen oder eine kleine Rente. Die steigenden Ausgaben lassen sich deshalb nicht allein mit einer größeren Zahl von Leistungsberechtigten erklären, sondern auch mit höheren Mieten und Energiekosten.

Finanzielle Reserven fehlen schon heute

Nach der auf Daten der MZ-SILC-Erhebung 2025 beruhenden Expertise leben rund 2,25 Millionen Menschen in Deutschland in einem Wohngeldhaushalt. Viele von ihnen verfügen bereits vor einer möglichen Kürzung über kaum finanzielle Reserven.

Rund 21,6 Prozent können sich nicht mindestens jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder einer vegetarischen Alternative leisten. In der Gesamtbevölkerung liegt dieser Anteil laut Expertise bei 11,1 Prozent.

Fast drei Viertel der Menschen in Wohngeldhaushalten können eine unerwartete Ausgabe von rund 1.250 Euro nicht aus eigenen Mitteln bezahlen. Knapp 49 Prozent fehlt das Geld für einen einwöchigen Urlaub.

Finanzielle Einschränkung Menschen in Wohngeldhaushalten Gesamtbevölkerung
Keine unerwartete Ausgabe von rund 1.250 Euro möglich 71,7 Prozent 31,9 Prozent
Keine vollwertige Mahlzeit mindestens jeden zweiten Tag 21,6 Prozent 11,1 Prozent
Kein einwöchiger Urlaub möglich 48,9 Prozent 20,9 Prozent
Abgenutzte Möbel können nicht ersetzt werden 39,8 Prozent 14,7 Prozent
Wohnung kann nicht ausreichend geheizt werden 11,8 Prozent Keine vergleichbare Angabe in der Expertise

Wohngeld schützt Hunderttausende vor Einkommensarmut

Die Forschungsstelle hat außerdem berechnet, wie sich ein vollständiger Wegfall des Wohngeldes auf die Einkommensarmut auswirken würde. Ohne Berücksichtigung des Zuschusses würde die Armutsquote von 16,1 auf 16,6 Prozent steigen.

Rechnerisch bewahrt das Wohngeld demnach rund 357.000 Menschen vor Einkommensarmut. Diese Berechnung beschreibt allerdings die Wirkung eines vollständigen Wegfalls und ist keine unmittelbare Vorhersage der Folgen des aktuellen Gesetzentwurfs.

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Die geplanten Kürzungen würden die Schutzwirkung dennoch schwächen. Haushalte müssten einen größeren Anteil ihrer Miete aus dem ohnehin knappen Einkommen bezahlen oder andere staatliche Leistungen beantragen.

Hohe Wohngeldausgaben sind eine Folge steigender Mieten

Die Bundesregierung begründet die Neuordnung unter anderem mit stark gestiegenen Ausgaben und einem hohen Verwaltungsaufwand. Der Paritätische hält dagegen, dass die höheren Kosten vor allem eine Folge der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt seien.

Wenn Mieten schneller steigen als Löhne und Renten, benötigen mehr Haushalte einen staatlichen Zuschuss. Die Ausgaben lassen sich deshalb nur begrenzt senken, ohne entweder die Betroffenen stärker zu belasten oder Kosten in andere Sozialleistungssysteme zu verschieben.

Der Verband fordert einen stärkeren sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau. Zusätzlich müssten überhöhte Mieten begrenzt und die Rechte von Mieterinnen und Mietern wirksam durchgesetzt werden.

Bestehende Wohngeldbescheide bleiben zunächst gültig

Die geplanten Vorschriften sollen nach dem Kabinettsentwurf am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bereits bewilligte Wohngeldbescheide sollen aufgrund der Reform nicht rückwirkend geändert werden.

Ein laufender Bescheid gilt grundsätzlich bis zum Ende seines Bewilligungszeitraums weiter. Dieser beträgt regelmäßig zwölf Monate und kann in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate umfassen.

Die Auswirkungen würden deshalb nach und nach sichtbar. Für viele Haushalte käme die Kürzung erst mit einem neuen Antrag oder einem Weiterleistungsantrag nach dem Inkrafttreten der Reform.

Betroffene sollten das parlamentarische Verfahren verfolgen

Wohngeldbeziehende müssen derzeit nicht vorsorglich auf ihre Leistung verzichten oder sofort Grundsicherung beantragen. Solange die gesetzlichen Änderungen nicht in Kraft getreten sind, gelten die bestehenden Wohngeldvorschriften weiter.

Es ist dennoch sinnvoll, die Laufzeit des eigenen Bescheides und den Termin für den nächsten Antrag im Blick zu behalten. Haushalte, deren Einkommen nur wenig oberhalb des grundsicherungsrechtlichen Bedarfs liegt, könnten von den Änderungen besonders betroffen sein.

Wenn ein neuer Wohngeldbescheid deutlich niedriger ausfällt oder der Antrag abgelehnt wird, sollte geprüft werden, ob die Berechnung stimmt. Reicht das verbleibende Einkommen nicht für Lebensunterhalt und Wohnkosten, kommt zusätzlich eine Beratung zu möglichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII infrage.

Praxisbeispiel: Familie verliert den bisherigen Wohngeldanspruch

Eine vierköpfige Familie bezieht ein niedriges Erwerbseinkommen und erhält zusätzlich Wohngeld. Durch die Halbierung der Heizkostenkomponente und die veränderte Berechnungsformel fällt der Zuschuss nach dem Ende des laufenden Bewilligungszeitraums vollständig weg.

Das Einkommen reicht nun nicht mehr aus, um den anerkannten Lebensunterhalt und die Wohnkosten der Familie zu decken. Die Eltern müssen deshalb beim Jobcenter Leistungen nach dem SGB II beantragen und dafür erneut Einkommen, Vermögen, Mietvertrag und Nebenkosten nachweisen.

Ob die Familie tatsächlich einen Anspruch hat und wie hoch dieser ausfällt, muss die Behörde individuell berechnen. Das Beispiel zeigt jedoch, warum eine Kürzung beim Wohngeld nicht zwingend zu einer gleich hohen Einsparung für den Staat führt.

Fazit: Kürzungen lösen das Problem hoher Wohnkosten nicht

Die geplante Wohngeldreform würde Haushalte treffen, deren finanzielle Möglichkeiten bereits heute stark eingeschränkt sind. Rund 163.000 Haushalte könnten nach der Folgenabschätzung in Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII wechseln.

Damit würden Ausgaben teilweise vom Wohngeld auf Jobcenter, Sozialämter und andere öffentliche Haushalte verlagert. Gleichzeitig müssten die Betroffenen ein umfangreicheres Antrags- und Prüfverfahren durchlaufen.

Eine dauerhafte Entlastung lässt sich nur erreichen, wenn mehr bezahlbare Wohnungen entstehen und hohe Mietbelastungen wirksamer begrenzt werden. Kürzungen beim Wohngeld verringern zwar die Ausgaben für diese einzelne Leistung, beseitigen aber weder den Wohnungsmangel noch die finanziellen Folgen hoher Mieten.

Häufige Fragen zu den geplanten Wohngeldkürzungen

1. Sind die Wohngeldkürzungen bereits endgültig beschlossen?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen, doch das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Änderungen am Entwurf sind daher weiterhin möglich.

2. Wann sollen die neuen Wohngeldregeln gelten?

Nach dem bisherigen Zeitplan sollen die Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen wird.

3. Verlieren genau 163.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch?

Die Zahl bezeichnet Haushalte, die nach der Folgenabschätzung infolge der Änderungen auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen wären. Insgesamt könnten mehr Haushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen, ohne anschließend Grundsicherung zu erhalten.

4. Wird ein laufender Wohngeldbescheid sofort gekürzt?

Nein. Bereits bewilligte Bescheide sollen aufgrund der Reform bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig bleiben. Die neuen Berechnungsregeln würden vor allem bei späteren Neu- und Weiterleistungsanträgen angewandt.

5. Erfolgt der Wechsel in die Grundsicherung automatisch?

Nein. Betroffene müssen selbst einen Antrag beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt stellen. Die jeweilige Behörde prüft anschließend Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und die persönlichen Voraussetzungen.

6. Wer wäre von den Kürzungen besonders betroffen?

Besonders gefährdet sind Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen sowie Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Renten. Viele dieser Haushalte liegen nur knapp oberhalb der Grundsicherungsschwelle und verfügen kaum über Rücklagen.