Vor allem bei Kündigungen muss der Betriebsrat angehört werden. Aufgrund von Unkenntnis auf Seiten des Arbeitgebers, aber auch auf Seiten des Betriebsrates, werden Kündigungen häufig nicht rechtskonform ausgesprochen. Dies kann eine Abfindung für den Betroffenen deutlich erhöhen.
Betriebsrat muss angehört werden
In größeren Betrieben gibt es häufig einen Betriebsrat. Dieser muss bei der Kündigung eines Arbeitnehmers angehört werden. Eine solche Anhörung findet jedoch nur selten gesetzeskonform statt. Dies erhöht jedoch die Höhe der Abfindung.
Ein Großteil der Kündigungen verstößt gegen das Kündigungsschutzgesetz. Es ist daher ratsam, frühzeitig Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Kündigungsschutzklage rechtzeitig erheben
Denn wer nicht innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt, kann trotz fehlerhafter Kündigung nur noch in besonderen Fällen nachträglich Klage erheben. Entweder kann eine Wiedereinstellung erreicht werden oder man einigt sich auf eine Abfindung.
“Meistens wird bereits im Rahmen einer Vorverhandlung eine Abfindung vereinbart”, sagt Rechtsanwalt Cem Altug von “Arbeitnehmer.Support”. Denn auch die Gegenseite kann sehr genau abschätzen, wie hoch das Risiko einer Klage ist.
Vor einer Klage sollte jedoch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden. Nur dieser kennt die Tricks der Arbeitgeber und kann Fehler in der Kündigung finden. Eine Klage muss inhaltlich vorbereitet werden, um die Chancen auf eine Abfindung deutlich zu erhöhen.
Wann eine Abfindung gezahlt wird
Eine Abfindung wird immer dann gezahlt, wenn eine Kündigungsschutzklage erfolgreich sein könnte oder ist. Allerdings verschenken Gekündigte oft viel Geld, wenn sie sich mit Pauschalformeln wie “ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr” abspeisen lassen.
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Denn eine Abfindung ist immer Verhandlungssache und hängt von den Aussichten einer Kündigungsschutzklage ab. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle. Entscheidend ist auch das Verhandlungsgeschick des Anwalts.
Anhörung des Betriebsrats oft unzureichend
Bei einer Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Aus Unkenntnis des Betriebsrats und/oder des Arbeitgebers werden diese Anhörungen jedoch häufig nicht in arbeitsrechtlich ausreichender Weise durchgeführt.
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat sehr genau darlegen, warum die Kündigung notwendig ist. Diese Darlegung nennt man “Anhörung”.
“Das geschieht aber nur selten”, sagt der Anwalt. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie sich der Betriebsrat zur Kündigung äußert.
Da aber genau diese Anhörung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, sind die Kündigungen unwirksam. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dann eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dies muss der Gekündigte innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung tun.
Im Vorfeld der Klage kann der Anwalt bereits versuchen, eine Abfindung auszuhandeln. Lässt sich der Arbeitgeber weder auf eine Abfindung noch auf eine Wiedereinstellung ein, kommt es zum Gerichtsverfahren. Aber auch hier wird regelmäßig eine Abfindung ausgehandelt.
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