Trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Die Höhe der neuen Hartz IV Regelsätze wird auf politischer Ebene festgelegt.
(20.08.2010) Wie heute bekannt wurde, soll der neue Hartz IV Regelsatz politisch durch die schwarz-gelbe Koalition festgelegt werden. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe sich zeitnah mit den Spitzen von FDP und CDU/CSU darauf verständigt, die Regelsätze für Kinder und Erwachsene im Koalitionsausschuss fest zulegen. Wie aus Regierungskreisen zu hören war, soll am kommenden Sonntag der Ausschuss in Berlin stattfinden, an dem alle Führungsriegen der Koalitionsparteien teilnehmen. Bei dem Treffen soll dann über die Höhe der Hartz IV-Regelsätze entschieden werden.
Dieses Verfahren entspricht "nicht der Verfassung" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Der Verband erwartet, dass bei einer politischen Festlegung der Arbeitslosengeld II-Sätze ein erneutes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht statt findet. Auch dieses Verfahren werden die Bundesregierung verlieren. "Was von der Leyen hier vor hat, wird mit Sicherheit wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen und mit Sicherheit wieder scheitern", so der Vorsitzende des Sozialverbandes Ulrich Schneider gegenüber der Tageszeitung "Frankfurter Rundschau".
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 geurteilt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Grundsicherung nach dem SGB II verfassungswidrig sind. Der Gesetzgeber soll ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren schaffen. Ursula von der Leyen hatte heute einige Eckpunkte zu den Neuregelungen veröffentlich, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen.
Weiterhin wurde bekannt, dass die Kosten der Unterkunft zukünftig pauschal gewährt werden. Das bedeutet, dass die bisherige Regelungen, die Wohnkosten individuell zu berechnen, wegfallen. Statt dessen wird ein gestaffeltes System eingeführt. Je nach Wohnort werden die Kosten der Unterkunft gewährt. Hartz IV Bezieher in München sollen einen höheren Mietanteil erhalten, als beispielsweise Erwerbslose auf dem Land. Wer unter den pauschal gewährten Mietkosten bleibt, darf die Differenz behalten. Der Deutsche Mieterbund lehnt solche Regelungen ab. Die Gefahr sei groß, dass "Leistungen gekürzt werden". Eine neue Welle von Hartz IV Klagen vor den Sozialgerichten sei zu erwarten. (sb)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors