Faktische Hartz IV Kürzung ab 2011 um 30 Prozent.
(26.09.2010) Faktisch wird der Hartz IV Regelsatz ab 2011 um 30 Prozent gekürzt: Mittlerweile dürfte es klar sein, dass die Bundesregierung definitiv nicht vor hat, sich an die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes, dem Bundesverfassungsgericht, zu halten. Was diese Hinwegsetzung über alle rechtsstaatlichen Prinzipien für diesen Staat, für CDU, CSU und FDP bedeutet, kann wohl jeder selbst ermessen.
Effektiv wird die Regelleistung jedoch nicht nur nicht erhöht, sie wird spätestens ab Mitte 2011 aufgrund der Auswirkungen, welche die durch CDU/CSU und FDP geplanten Änderungen des SGB II haben, deutlich sinken. So werden die, bisher überwiegend rechtswidrigen, Festlegungen der Kommunen zur Höhe der angemessenen Unterkunftskosten gesetzlich legalisiert. CDU/CSU und FDP ermächtigen darin die Kommunen, auch ohne Prüfung und Zustimmung deren oberster Landesbehörden, die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten, auch pauschaliert, nach Gusto selbst festzulegen.
Das taten die allermeisten Kommunen bisher auch schon, nur hatten Betroffene hier noch die Möglichkeit, auf dem Klageweg dagegen vorzugehen. Das wird nun unmöglich, da mit der Gesetzesänderung die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) zu den Unterkunftskosten des SGB II nicht mehr anwendbar wird. Wo aktuell Betroffene noch die Möglichkeit haben, erfolgreich die Kommune zur Übernahme ihrer tatsächlichen Unterkunftskosten zu verklagen, statt der von der Kommune mutwillig viel zu gering angesetzten, zu denen es meistens gar keinen Wohnraum gibt, wird dies durch die Änderung des SGB II unmöglich gemacht.
Aus der jahrelangen Praxis ist bekannt, dass die Kommunen allein aus Kostengründen Festlegungen zu den Unterkunftskosten des SGB II gemacht haben und dies auch in Zukunft, nun jedoch gesetzlich legalisiert, tun werden. Ebenfalls bekannt ist, dass diese bisher willkürlich rein nach Haushaltslage festgelegten Beträge um 10% bis 30% unter den tatsächlichen Mietpreiskosten des Wohnungsmarktes liegen.
Die Kommunen werden Zweifelsohne sofort Anfang 2011 damit beginnen, allen ALG II Empfängern, die teurer Wohnen als es die Kommunen bezahlen wollen, zur Senkung ihrer Unterkunftskosten auffordern. Da es aber in den allermeisten Fällen entweder gar keine, oder nur sehr wenige Wohnungen zu den von den Kommunen heute schon festgelegten Angemessenheitsgrenzen gibt, wird die überwiegende Mehrzahl der 6 Millionen ALG II-Bezieher diese Differenz ab ca. Mitte 2011 aus ihrer Regelleistung abknapsen und selbst zahlen müssen, um nicht obdachlos zu werden.
Dies stellt de facto eine Verringerung der Regelleistung der davon betroffenen Bedarfsgemeinschaften von bis zu 30% dar. Damit haben CDU/CSU und insbesondere die FDP ihr erklärtes Vorhaben, die Regelleistung der ALG II-Empfänger erheblich zu verringern und so Kosten einzusparen, umgesetzt. Diese neuerliche Klientelpolitik wird CDU, CSU und FDP sicher spätestens ab Mitte 2011 wieder erheblich mehr Stimmen von ihrer Klientel einbringen. Dass damit das im Grundgesetz garantierte Existenzminimum nicht mehr gesichert wird, interessiert CDU/CSU und FDP nicht, die sich ja aktuell schon als Gesetzesbrecher betätigen und sich dabei sichtlich wohl fühlen. (fm)
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