Jobcenter verweigert schwangerer Frau Hartz IV

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Skandal: Sanktion gegen schwangere Frau verhängt

24.09.2014

Eine junge Frau aus Lankwitz erhält seit März keine Hartz IV Leistungen mehr vom Jobcenter. Laut dem Amt habe sie sich nicht ausreichend um eine neue Arbeitsstelle bemüht. Der Fall ist besonders dramatisch, weil die 21-Jährige schwanger ist, in wenigen Monaten ihr Kind erwartet und nicht einmal die nötigsten Anschaffungen wie Umstands- oder Babykleidung machen kann.

Schwangere Hartz IV-Bezieherin wird mit 100-prozentiger Leistungskürzung sanktioniert
„Ich bin mit meinen Nerven am Ende“, sagt die 21-Jährige zur der Onlineausgabe der Zeitung. „Dem Amt ist seit Juli bekannt, dass ich schwanger bin und trotzdem zahlen sie mir keinen Cent.“ Sie erhalte lediglich Lebensmittelgutscheine im Wert von 180 Euro im Monat. Zum Hintergrund der Sanktion erklärt der Pressesprecher des Jobcenters gegenüber dem Blatt: „Sie hat in der Vergangenheit nicht in dem erforderlichen und vereinbarten Maße an ihrer Arbeits- und Ausbildungsmaßnahme mitgewirkt.“ Doch rechtfertigt das eine 100-prozentige Leistungskürzung bei einer Schwangeren, die laut Gesetz sogar Anspruch auf einen Mehrbedarf, also mehr Geld hätte? „Mitte Juli habe ich einen vorläufigen Mutterpass eingereicht, am 15. August dann den richtigen“, berichtet die 21-Jährige. Auch das Jobcenter bestätigt das. „Der Mutterpass wird derzeit geprüft“, so der Sprecher. Die Bearbeitung der Angelegenheit brauche nun mal Zeit.

Schwangere klagt vor Sozialgericht
Die junge Frau habe unter anderem nicht auf Briefe reagiert, Termine versäumt und zu wenig oder gar keine Bewerbungen geschrieben, so der Pressesprecher. Die 21-Jährige weist alle Vorwürfe von sich: „Seit März habe ich nichts bekommen. Dabei war ich jeden Monat bei meiner Sachbearbeiterin, habe auch weitaus mehr als die geforderten zehn Bewerbungen abgeschickt.“ Der „B.Z.“-Redaktion liegt der Email-Verkehr der Hartz IV-Bezieherin vor, der belege, dass sie allein im April mehr als 20 Bewerbungen für eine Ausbildung zur Altenpflegerin verschickt habe. Dennoch erhält die Schwangere kein Geld mehr vom Jobcenter. „Die Sanktionen bleiben bestehen. Ab dem 1. Oktober bekommt sie ihre Leistungen wieder in voller Höhe“, erläuterte der Jobcenter-Sprecher. Die junge Frau hat sich mittlerweile einen Anwalt genommen und klagt vor dem Sozialgericht. (ag)

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