Geringere Rentenerhöhung im Jahr 2015 als erwartet
Im kommenden Jahr wird die Rentenerhöhung voraussichtlich geringer ausfallen als erwartet. Eine Korrektur der Beschäftigtenstatistik, in der auch die hohe Zahl der Geringverdiener enthalten ist, führt zu einer Absenkung der Rentenerhöhung. Demnach wurden rund 300.000 Menschen mit Behinderung, die beispielsweise in Werkstätten tätig sind, mehr als 30.000 Beschäftigte in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Berufsbildungswerken sowie rund 80.000 Menschen, die beispielsweise ein freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leisten, mit in die Statistik aufgenommen.
BA berücksichtigt mehr Menschen aus dem Niedriglohnbereich in der Beschäftigtenstatistik
Eine Änderung bei Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird der Zeitung zufolge eine geringere Rentenerhöhung zur Folge haben als bisher erwartet. Mit der Beschäftigtenstatistik wird die Entwicklung der Löhne gemessen, die sich wiederum auf die Rentenerhöhung auswirkt. Da durch die Korrekturen nun auch viele Menschen aus dem Niedriglohnsektor in der Statistik berücksichtigt werden, wird die Erhöhung der Rente sehr wahrscheinlich geringer ausfallen als von Rentenexperten zunächst prognostiziert. Dass zeigt, dass die Zahl der Geringverdiener mittlerweile so hoch ist, dass sie einen derart massiven Einfluss auf die Rente hat, und gleichzeitig wie groß der Handlungsbedarf hinsichtlich prekärer Beschäftigungsverhältnisse ist.
Im Westen dürfte sich die Absenkung noch deutlicher bemerkbar machen, da dort mehr Menschen in Behindertenwerkstätten beschäftigt sind als im Osten. Der Zeitung zufolge wirke sich die neue Berechnung der Rentenerhöhung aber mittelfristig nicht zum Nachteil der Rentner aus. Zwar ist für 2015 eine geringere Erhöhung zu erwarten, jedoch werde das bereits 2016 durch ein größeres zu erwartendes Plus ausgeglichen.
Senkung des Beitragssatzes zur Finanzierung der Mütterrente und der Rente ab 63 per Gesetz aufgehoben
Dem „Spiegel“ zufolge könnte der Beitragssatz zur Rentenversicherung im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent sinken. Das Magazin beruft sich dabei auf Berechnungen von Experten der Bundesregierung und Rentenversicherung, dem sogenannten Schätzerkreis. Seiner Prognose kommt eine wichtige Rolle bei der Festlegung des neuen Beitragssatzes durch das Arbeitsministerium zu.
Das Gesetz sieht eine Beitragssenkung vor, wenn die Rücklagen in der Rentenkasse höher als 1,5 Monatsausgaben sind. Das war bereits Anfang des Jahres der Fall. Jedoch hatten Union und SPD diese Regelung für dieses Jahr per Gesetz aufgehoben, um über die Rücklagen die Finanzierung der Rente ab 63 und der Mütterrente sicherzustellen. (ag)
Bild: Uschi Dreiucker / pixelio.de
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