Illegal? Jobcenter ignoriert Sozialgericht

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Illegal ist ganz egal – Jobcenter ignoriert Sozialgericht
Das Jobcenter Soest stellte die Gelder an eine Hartz-IV-Betroffenen ein, nachdem „Hartz-IV-Detektive“ in ihrer Wohnung fremde Schuhe fanden. Das Jobcenter schloss daraus, dass ein Mann mit ihr zusammen lebe, der Geld habe, um sie zu unterstützen. So weit, so willkürlich. Vor keinem Gericht würden fremde Schuhe als Beweis dafür durchgehen, dass hier jemand wohnt, der so viel Geld verdient, dass ein anderer Mensch nicht bedürftig ist. Es ist nicht einmal ein hinreichender Beleg dafür, dass ein anderer Mensch in dieser Wohnung lebt.

Falsche Unterstellung
Die willkürliche Unterstellung des Jobcenters war zudem nachweislich falsch. Die Frau lebt allein mit ihren Kindern und bekommt keine finanzielle Unterstützung außer der des Jobcenters. Sie schaltete deshalb umgehend einen Anwalt ein.

Gericht entscheidet gegen Zumutung
Die Frau befand sich in einer aktuellen Notlage. Hier tritt der Eilrechtsschutz beim Sozialgericht in Kraft. Ist der Fall eindeutig, erlässt das Gericht eine einstweilige Anordnung. Das Sozialgericht in Dortmund hatte keinen Anlass, den Fall auf juristisches Klein-Klein zu durchleuchten. Es entschied glasklar: Das Jobcenter muss die einbehaltenen Mittel an die Frau sofort auszahlen.

Die Frau ist erleichtert
Die Betroffene hatte die Miete und Rechnungen nicht bezahlen können, und ihr fiel ein Stein vom Herzen, als sie vom Urteil erfuhr. Doch die Freude währte nicht lange, denn der Rechtsstaat interessierte das Jobcenter einen feuchten Kehricht. Solche Ignoranz kennen Gerichte von schweren Jungs im Rotlicht-Milieu und anderen Gewohnheits-Kriminellen.

Das Jobcenter ist hingegen eine staatliche Behörde, und bei denen ist die offene Missachtung rechtsgültiger Beschlüsse eher typisch für autoritäre Regime als für bürgerliche Rechtsstaaten.

Jobcenter ignoriert den Rechtsstaat
Eine Woche später meldete sich die Betroffene bei den Anwälten und sagte, dass sie immer noch kein Geld bekommen hätte. Die Juristen riefen beim Jobcenter an, um zu klären, wo die Mittel blieben. Der Bearbeiter meinte, das Gericht hätte falsch entschieden, und er würde das Geld nicht auszahlen. Die Anwälte sagten, die Existenz der Betroffenen sei gefährdet. Das juckte den Mitarbeiter des Jobcenters nicht.

Die Juristen betonten darauf hin, dass das Jobcenter ein Teil der staatlichen Gewalt sei und sich an Beschlüsse des Gerichtes halten müsse. Der Mitarbeiter erwiderte, er hätte eine Beschwerde eingelegt.

Zwangsgeldandrohung
Eine Mitarbeiterin beim Sozialgericht sagte den Anwälten, dass sie es in 20 Jahren noch nicht erlebt habe, dass sich eine staatliche Behörde weigere, Gerichtsbeschlüsse auszuführen. Jetzt wollen die Juristen eine Zwangsgeldandrohung gegen das Jobcenter durchsetzen.

Betroffene am Hungertuch
Die Betroffene hat immer noch kein Geld bekommen und kann weiterhin keine Miete zahlen. Falls das Jobcenter seinen vom Gericht verhängten Pflichten nicht nachkommt, droht ihr und ihren Kindern der Rausschmiss aus der Wohnung. Das Landessozialgericht in Essen kümmert sich jetzt um den Fall.

Recht gegen Willkür
Einem Menschen die Lebensgrundlage zu entziehen und ihn mit Obdachlosigkeit zu bedrohen ist Gewalt und sowieso ein Bruch mit den Grundrechten. Beim Jobcenter Soest handelt es sich zusätzlich um willkürliche Gewalt. So wie die Mafia ihr „Faustrecht“ gegen die Rechtsordnung zivilisierter Staaten durchsetzt, spielt sich das Jobcenter als Schnüffler, Richter und Henker nach eigenem Gutdünken auf.

Zum einen zeigte das Sozialgericht, dass sich zumindest in diesem Fall die Justiz eines bürgerlichen Rechtsstaates den eigenmächtigen Wünschen krimineller Gewalttäter in Jobcentern nicht beugt – zum anderen aber beweist das Jobcenter Soest, dass es sich für die Rechte von Hartz-IV-Abhängigen sogar formal nicht interessiert.

Das Opfer hat das Nachsehen
Das Nachsehen hat wieder einmal das Opfer. Zwar ist die Betroffene im Recht, doch ihre Notlage bleibt. Ihr trauriger Fall zeigt indessen, dass kriminelle Übergriffe der Jobcenter umgehend vor Gericht gehören – wer resigniert hat gegenüber dem Terror kapituliert. (Dr. Utz Anhalt)