Hungern statt Antrag auf Grundsicherung

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Altersarmut: Mehrheit der Anspruchsberechtigten Rentner stellt keinen Antrag auf Grundsicherung

07.09.2012

Laut einer Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung scheuen viele ältere Menschen im Rentenalter den Gang zum Sozialamt, obwohl sie einen Anspruch „Grundsicherung im Alter“ hätten. Zwar fehlen genaue Daten, die Armutsforscher gehen allerdings davon aus, dass die Dunkelziffer heute sehr hoch ist. Bereits in den 90er Jahren lag laut einer damals durchgeführten Studie die Nicht-Beantragungsrate in etwa so hoch, wie der Personenkreis, der Sozialhilfe beantragte. Demnach kam auf einen Sozialhilfe-Empfänger ein Anspruchsberechtigter, der keine zustehende Sozialleistungen beantragte.

Hohe Dunkelziffer der Altersarmut
Seit dem Jahre 2003 soll die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ ein Abgleiten in die Armut verhindern. Weil der Gesetzgeber von einer hohen Dunkelziffer ausging, sollte die staatliche Rentenversicherung bei zu niedrigen Rentenansprüchen auf einen Anspruch auf Grundsicherung per Brief aufmerksam machen. Doch laut der Untersuchung der Stiftung scheint diese Praxis offenbar nicht zu funktionieren. Nach Angaben des Berichts haben im Jahre 2007 von den etwa eine Million Anspruchsberechtigten ab dem 65 Jahre gerade einmal 340.000 Menschen einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Dabei bezieht sich die Hans-Böckler-Stiftung auf Erhebungen des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) sowie Auswertungen der Verteilungsforscherin Irene Becker. Somit lag schon zum damaligen Zeitpunkt die Dunkelziffer der akuten Altersarmut bei 68 Prozent.

Nach Ansicht der Autoren „verfehle der Gesetzgeber damit sein Ziel“. Es fallen nämlich nicht nur Menschen ohne Rentenansprüche unter das Existenzminimum. Bezieht ein Rentner „Grundsicherung im Alter“, verfüge dieser über ein durchschnittliches Einkommen von etwa 549 Euro brutto im Monat. Senioren mit Grundsicherungsanspruch, die jedoch keinen Antrag stellten, haben etwa 610 Euro im Monat zur Verfügung. Laut der Hans-Böckler-Stiftung entspreche dies 44 Prozent beziehungsweise 49 Prozent des Ruhegeldes, das nicht anspruchsberechtigte Ruheständler hierzulande durchschnittlich erhalten.

Komplizierte Antragstellung und Zwangsumzüge
Das Einkommen der betroffenen Rentner reicht laut des Panels noch nicht einmal aus, um jeden zweiten Tag eine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel zu essen. Laut der Studie konnten etwa acht Prozent der Senioren sich eine regelmäßige warme Mahlzeit finanziell nicht leisten. Von den Nicht-Anspruchsberechtigten waren es lediglich 0,6 Prozent.
Die Forscherin Irene Becker fordert aus diesem Grund umgehende Reformen seitens des Gesetzgebers. So sollten Anspruchsberechtigte bei der zum Teil komplizierten Antragstellung Hilfestellungen erhalten und die sehr strenge Auslegung der Vermögensanrechnung sollte gelockert werden, so Becker.

Ein weiteres Problem stellt die Auslegung der angemessenen Wohnung dar. Becker vermutet, dass viele Rentner keinen Grundsicherungsantrag stellen, weil sie fürchten, sonst in eine andere Wohnung umziehen zu müssen. Ein derartiger Umzug ist für ein Großteil der Senioren mit zahlreichen Problemen behaftet. Ein Umzug ist oft mit dem Verlust sozialer Kontakte verbunden und obendrein psychisch und physisch belastend. (sb)

Bild: Uschi Dreiucker / pixelio.de