Heizungsgesetz ist gekippt: Aber der teure Haken kommt aber erst jetzt

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Welche Kosten drohen Eigentümern wirklich beim Heizungsgesetz 2026? 100.000 Euro für die Heizung kursieren, und diese Zahl verunsichert  derzeit zu Recht viele Hausbesitzer. Doch so einfach ist die Rechnung nicht: Eine gesetzlich vorgeschriebene Sanierung für 100.000 Euro gibt es nicht.

Ganz vom Tisch sind hohe Kosten jedoch nicht. Wer weiter mit Gas oder Öl heizt, muss künftig vor allem auf den CO₂-Preis, steigende Vorgaben für klimafreundlichere Brennstoffe und die Entwicklung der staatlichen Förderung achten.

Die 65-Prozent-Regel ist weg

Seit dem 29. Juli 2026 gelten die wesentlichen Regelungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Die bisherige Vorgabe, wonach eine neu eingebaute Heizung grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen musste, wurde gestrichen.

Eigentümer haben damit wieder mehr Wahlmöglichkeiten. Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen sind grundsätzlich möglich.

Auch das bisherige altersbezogene Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel wurde gestrichen. Ein alter Heizkessel muss damit nicht mehr allein deshalb ausgetauscht werden, weil er eine bestimmte Altersgrenze überschritten hat.

Gasheizung bleibt erlaubt – aber die laufenden Kosten steigen

Wer jetzt denkt, damit sei das Thema erledigt, sollte allerdings genauer hinsehen. Der Staat schreibt eine bestimmte Heiztechnik zwar nicht mehr pauschal vor, fossiles Heizen wird aber über andere Mechanismen zunehmend teurer.

Der wichtigste Kostenfaktor ist der CO₂-Preis. Im Jahr 2026 liegt der gesetzliche Preiskorridor im nationalen Emissionshandel zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO₂.

Bei einem älteren Einfamilienhaus mit rund 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch entstehen dadurch etwa 260 bis 310 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr. Bei einer vergleichbaren Ölheizung liegen die CO₂-Kosten bereits bei etwa 350 bis 410 Euro jährlich.

Auch ohne Austauschpflicht kostet das Festhalten an Gas oder Öl also zusätzlich Geld. Wie stark diese Belastung in den kommenden Jahren steigt, lässt sich allerdings nicht seriös auf den Euro genau vorhersagen.

Ab 2028 wird der CO₂-Preis noch wichtiger

Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel ETS2 für Gebäude und Straßenverkehr vollständig starten. Der CO₂-Preis wird dann stärker über den Markt bestimmt.

Deshalb sind Aussagen, wonach eine Tonne CO₂ im Jahr 2030 garantiert 100, 150 oder sogar 200 Euro kosten werde, mit Vorsicht zu behandeln. Solche Werte sind höchstens mögliche Szenarien, aber keine feststehenden Preise.

Für Hausbesitzer besteht dennoch ein Risiko. Je höher der CO₂-Preis steigt, desto teurer wird das Heizen mit Gas und Öl.

Ab 2029 greift die Bio-Treppe

Hinzu kommt eine weitere Regelung, die für neue Gas- und Ölheizungen wichtig wird. Ab 2029 müssen zunehmend klimafreundlichere Brennstoffe eingesetzt werden.

Vorgesehen sind zunächst mindestens zehn Prozent im Jahr 2029. Ab 2030 steigt der Anteil auf mindestens 15 Prozent, ab 2035 auf 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.

Dazu können beispielsweise Biomethan oder Bioöl gehören. Wie teuer diese Brennstoffe in einigen Jahren tatsächlich sein werden, lässt sich derzeit jedoch nicht verlässlich berechnen.

Eine neue Gasheizung kann zwar bei der Anschaffung günstiger sein, ihre späteren Betriebskosten sind aber mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.

Die 100.000 Euro stehen nicht im Gesetz

Die viel zitierte Summe von 100.000 Euro ist kein Betrag, den das neue Heizungsgesetz Hausbesitzern pauschal auferlegt. Eine solche Rechnung lässt sich aus den gesetzlichen Vorgaben auch nicht ableiten.

Sechsstellige Kosten können indessen entstehen, wenn ein älteres Gebäude umfassend modernisiert wird. Werden beispielsweise Dach oder Fassade gedämmt, Fenster ausgetauscht und gleichzeitig eine neue Heizungsanlage eingebaut, kann die Gesamtsumme schnell sehr hoch ausfallen.

Das ist aber eine komplette Gebäudesanierung und keine 100.000-Euro-Heizung. Wer beide Dinge gleichsetzt, führt Hausbesitzer in die Irre.

Auch der angebliche Wertverlust lässt sich nicht pauschal berechnen

Immer wieder wird argumentiert, ein Haus mit alter Gas- oder Ölheizung verliere automatisch massiv an Wert.  Der Immobilienwert hängt allerdings von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören die Lage, der allgemeine Zustand des Gebäudes, Grundstückspreise, Wohnfläche, Energieeffizienz und die Nachfrage auf dem örtlichen Immobilienmarkt.

Eine schlechte Energiebilanz kann den Verkaufspreis beeinflussen, ist aber keine pauschale Summe, die für jedes Einfamilienhaus gilt.

Was kostet eine Wärmepumpe tatsächlich?

Auch bei Wärmepumpen kursieren häufig pauschale Zahlen. Tatsächlich unterscheiden sich die Kosten je nach Gebäude, Leistung, notwendigen Umbauten und Anbieter erheblich.

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Eine Auswertung von 160 Angeboten für Luft-Wasser-Wärmepumpen ergab Preise zwischen rund 20.000 und 63.000 Euro. Der Durchschnitt lag bei etwa 36.000 Euro.

Entscheidend ist für Eigentümer allerdings nicht nur der Angebotspreis. Von diesem Betrag kann je nach Voraussetzungen nämlich ein erheblicher Teil durch staatliche Förderung gedeckt werden.

Bis zu 80 Prozent Heizungsförderung möglich

Seit Juli 2026 können private Eigentümer je nach Voraussetzungen Zuschüsse zwischen 30 und maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Bei einem Einfamilienhaus werden dabei höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt.

Wie hoch der tatsächliche Zuschuss ist, hängt unter anderem vom Einkommen und von der bisherigen Heizungsanlage ab. Die früher häufig genannte maximale Förderung von 70 Prozent ist deshalb nicht mehr aktuell.

Eigentümer sollten allerdings nicht davon ausgehen, dass die heutigen Förderbedingungen dauerhaft bestehen bleiben. Ab Februar 2027 soll der Förderhöchstbetrag schrittweise sinken.

Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert. Nach der derzeitigen Regelung soll dieser Bonus ab August 2028 vollständig entfallen.

Warten kann deshalb ebenfalls Geld kosten

Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung muss nicht vorsorglich ausgebaut werden. Wer eine technisch einwandfreie Anlage besitzt, kann sie grundsätzlich weiter betreiben.

Trotzdem kann dauerhaftes Abwarten finanziell nachteilig werden. Höhere CO₂-Kosten, steigende Anforderungen an Brennstoffe und möglicherweise sinkende Förderungen können die Rechnung in den kommenden Jahren verändern.

Deshalb sollte nicht allein das Alter der Heizung darüber entscheiden, ob ein Austausch sinnvoll ist. Wichtiger sind der tatsächliche Energieverbrauch, der Zustand der Anlage, die Kosten einer neuen Heizung und die aktuell erreichbare Förderung.

Diese Zahlen sollten Eigentümer im Blick behalten

Die Schlagzeile von den angeblichen 100.000 Euro hilft bei der Entscheidung kaum weiter. Für Hausbesitzer sind andere Zahlen wesentlich aussagekräftiger.

Entscheidend sind der eigene Gas- oder Ölverbrauch, der aktuelle CO₂-Preis und die konkret erreichbare Förderung für einen Heizungstausch. Wer diese Werte kennt, kann wesentlich besser abschätzen, ob sich ein früher Austausch lohnt oder ob die bestehende Anlage noch wirtschaftlich weiterbetrieben werden kann.

Auch Angebote für neue Heizungen sollten immer miteinander verglichen werden. Pauschale Durchschnittswerte ersetzen keine Berechnung für das eigene Gebäude.

Bundesverfassungsgericht beendet Streit um das alte Verfahren

Auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird derzeit teilweise verkürzt dargestellt. Das Gericht hat am 23. Juli 2026 einen Organstreit eines Bundestagsabgeordneten zum damaligen Gesetzgebungsverfahren verworfen.

Dabei ging es insbesondere um die parlamentarischen Beteiligungsrechte und das Verfahren aus dem Jahr 2023. Das Gericht hat damit nicht pauschal sämtliche früheren inhaltlichen Regelungen des Heizungsgesetzes für verfassungsrechtlich unangreifbar erklärt.

Für Eigentümer hat diese Entscheidung vor allem historische Bedeutung. Maßgeblich für neue Entscheidungen rund um die eigene Heizung ist die seit Juli 2026 geltende Rechtslage.

FAQ zum Heizungsgesetz 2026

Muss eine alte Gas- oder Ölheizung jetzt ausgetauscht werden?

Nein. Die frühere 65-Prozent-Vorgabe wurde gestrichen, ebenso das bisherige altersbezogene Betriebsverbot für bestimmte Heizkessel.

Eine funktionierende Heizung muss deshalb nicht allein wegen ihres Alters oder wegen der früheren 65-Prozent-Regel ausgetauscht werden. Entscheidend sind vielmehr der technische Zustand und die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Müssen Hausbesitzer jetzt mit 100.000 Euro Kosten rechnen?

Nein. Eine pauschale Belastung von 100.000 Euro ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Solche Summen können bei einer umfangreichen energetischen Komplettsanierung eines älteren Hauses entstehen. Sie sind aber weder der feste Preis einer Wärmepumpe noch eine automatisch fällige Rechnung aus dem Heizungsgesetz.

Lohnt sich eine neue Gasheizung noch?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Gasheizung darf grundsätzlich wieder eingebaut werden, allerdings sollten Eigentümer die zukünftigen CO₂-Kosten und die steigenden Vorgaben für klimafreundliche Brennstoffe einkalkulieren.

Wer ohnehin eine neue Heizung benötigt, sollte deshalb mehrere Systeme über ihre gesamte Nutzungsdauer vergleichen. Neben dem Anschaffungspreis gehören auch Energiekosten, CO₂-Kosten, Wartung und staatliche Förderung in die Rechnung.

Quellenverzeichnis

Bundesregierung: „Neues Gebäudemodernisierungsgesetz“, Stand 29. Juli 2026.
Bundesverfassungsgericht: Entscheidung zum Organstreit über das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz, 23. Juli 2026.
co2online: „Luft-Wasser-Wärmepumpe: Kosten und Förderung“, Auswertung von Wärmepumpen-Angeboten.
Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt: Informationen zum nationalen Emissionshandel und zum CO₂-Preiskorridor 2026.
Deutscher Bundestag: Gesetzesmaterialien und Beschlüsse zum Gebäudemodernisierungsgesetz, Juli 2026.