Hartz-IV: Wo bleiben die Erhöhung und Teilhabeleistungen für Kinder?
16.03.2011
Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) verschaukeln offenbar Hartz IV-Empfänger, bedürftige Kinder und das Bundesverfassungsgericht.
Das am 25. Februar 2011 von Bundestag und Bundesrat beschlossene „Gesetz zur Entwicklung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“, welches u.a. die Erhöhung der Arbeitslosengeld II-Regelsätze sowie ein umfangreiches Paket zur Teilhabe bedürftiger Kinder am gesellschaftlichen Leben beinhaltet, beides ab ersten Januar 2011, wurde bisher von der Bundesregierung nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, womit es bisher nicht in Kraft getreten ist.
Damit besteht nicht nur der seit 1. Januar 2011 herrschende verfassungswidrige Zustand weiter, sondern 4,8 Millionen volljährige ALG II-Bezieher und ca. 2,5 Millionen bedürftige Kinder (davon 2 Millionen aus dem Rechtskreis des SGB II; Quelle: BA), müssen weiter auf die ihnen eigentlich seit Januar diesen Jahres zustehenden Leistungen warten. Das sie die Leistungen zur Teilhabe ihrer Kinder irgendwann mal rückwirkend ausgezahlt bekommen, nützt den Eltern gar nichts, denn aus der Hartz IV Regelleistung können sie dies nicht vorfinanzieren.
Das sich die für das Gesetz verantwortlich zeichnenden Politiker trotzdem für die damit vorgeblich erfolgenden Wohltaten für arme Kinder feiern lassen, ist eine schallende Ohrfeige für diese Kinder, die sich angesichts dieser immer weiteren Verzögerung zwangsläufig veralbert vorkommen müssen. Auch die Aus- und Nachzahlung der höheren Regelleistung, welche lt. BA zuerst im März stattfinden sollte, wurde nun erneut, diesmal auf Mai, hinausgeschoben. Die Begründung dafür, man würde zur Neuberechnung noch Zeit benötigen, ist angesichts der Tatsache, dass die BA schon seit Februar 2010 weis, was auf sie zukommt, einfach nur lachhaft.
Angesichts dieser Verzögerungstaktik und den unglaubwürdigen Ausreden dafür kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Bundesregierung diese Leistungen möglichst gar nicht auszahlen möchte und derzeit überlegt, wie sie das erreichen kann, ihr bisher aber noch nichts eingefallen ist. Fakt ist, dass mit dieser Handlungsweise insbesondere bedürftige Kinder verschaukelt werden. Diese lernen damit gleich ein Stück Lebenswahrheit über Politik, Politiker und deren Glaubwürdigkeit, sowie den Stellenwert, den sie, die Kinder, in unserer Gesellschaft einnehmen.
Nachtrag (17.03.2011)
Laut einer Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 16. März 2011, welche im obigen Artikel nicht mehr berücksichtigt werden konnte, erfolgt die Auszahlung des erhöhten Regelsatzes doch wie geplant ab April, allerdings in zwei separaten Zahlungen. Am 31. März 2011 sollen demnach alle ALG II-Bezieher zwei Zahlungen erhalten: einmal die Leistung für April 2011, jedoch noch nach der alten Rechtslage berechnet, und einmal die aus den höheren Regelsätzen resultierende Nachzahlung für Januar bis einschl. April 2011.
Damit fehlen aber noch immer die Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, sowie die Nachzahlung der ebenfalls seit 1. Januar 2011 zu übernehmenden Warmwasserkosten. Hierfür sind die Kommunen verantwortlich, wofür zuvor das o.g. Gesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sein muss, woran es nach wie vor mangelt.
Das Herr Alt dies in der o.g. Presseinformation unterschlägt und stattdessen davon spricht, dass den Leistungsberechtigten "keinerlei Nachteile" entstehen und sie die, ihnen zustehenden, Leistungen "pünktlich" erhalten, erscheint angesichts der Tatsache, dass alle diese Leistungen schon seit 1. Januar 2011 fällig und geschuldet sind und der Zeitpunkt der Nachzahlung der Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder nach wie vor offen ist, äußerst süffisant. (fm)
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