67 Euro gespart gleich Hartz IV Regelsatzkürzung

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Behördenwillkür: Weil eine Schwerinerin 67 Euro für Winterstiefel ansparte, wollte das Jobcenter den Regelsatz kürzen

13.03.2011

Weil eine 47jährige Frau genau 67 Euro angespart hatte und den Betrag im Anschluss auf ein Bankkonto überwies, wollte das Schweriner Jobcenter den nachfolgenden Hartz-IV Bezug kürzen.

Genau 67 Euro hatte eine erwerbslose Schwerinerin gespart. Weil sie aber nach Meinung der Hartz IV Behörde den monatlichen Freibetrag von 30 Euro überschritten hatte, wollte die Behörde 37 Euro vom laufenden Arbeitslosengeld II Bezug wieder abziehen. Gegenüber der Schweriner Volkszeitung sagte die Betroffene, sie habe das Geld extra gespart, um sich Winterschuhe zu kaufen. Über ein Jahr lang hatte sie deshalb mühevoll Kleingeld in einer Spardose gespart. Nur weil sie den Betrag auf ein Konto überwiesen hatte, behauptete die Behörde, sie habe zu viel Leistungen erhalten. „Das ist ja wohl ein Witz“ empörte sich die Betroffene zurecht.

Selbst die Behörden weisen in aller Regel ALG II Betroffene darauf hin, Geld anzusparen, um wichtige Anschaffungen wie Wintersachen oder Schuhe kaufen zu können. Entsprechende Anträge auf Bekleidung werden nämlich in aller Regel abgewiesen, denn die ALG II Regelleistungen enthielten diesen Position. Natürlich in völlig unzureichendem Maße.

Aufgrund eines regionalen Medienechos nahm das Jobcenter umgehend die Kürzung zurück. Man habe den Sachverhalt noch einmal geprüft und nun einen „Bewertungsfehler“ festgestellt, so eine Sprecherin der Behörde. Hätte auch eine erneute Überprüfung von Seiten des Jobcenters stattgefunden, wenn es keinen Zeitungsbericht hierzu gegeben hätte? (sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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