Hartz IV Überprüfungsanträge nicht erfolgreich

Lesedauer < 1 Minute

Kampagne Hartz IV- Regelsatz-Überprüfungsanträge für eventuelle Rückforderungen leider nicht erfolgreich

In zahlreichen Emails wurden wir gebeten zu den Hartz IV-Überprüfungsanträgen Stellung zu nehmen. Dem wollen wir gern nachkommen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar geurteilt, dass die Bemessungsgrundlagen der ALG II Regelsätze verfassungswidrig sind, aber keineswegs einen rückwirkenden Handlungsbedarf festgestellt. Lediglich in der Zukunft müssen die ALG II-Regelsätze neu festzusetzen sein. Daraus ergibt sich, dass die gestellten Überprüfungsanträge leider ohne Erfolg waren. Es war eine wichtige Chance, eventuelle Rückforderungen geltent zu machen. Es wäre falsch gewesen, nicht darauf hinzuweisen. Weitere Überprüfungsanträge zu stellen, macht nun leider kein Sinn mehr. Auch Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide sollten nicht mehr vorgenommen werden.

Gestellte Überprüfungsanträge sind somit als erledigt zu betrachten. Wurden wegen einer Ablehnung Widersprüche eingelegt und eine Klage eingereicht, so ist es unbedingt empfehlenswert das Gericht unter Nennung des Aktenzeichens anzuschreiben und die Klage zurück zu nehmen. Mit dem Hinweis auf das Urteil sollte die Sache als "erledigt" betrachtet werden. (09.02.2010)

Weiter Artikel zu dem Thema:
Hartz IV Urteil: Viel Wind um wenig?
Urteilsbegründung Hartz-IV Regelsatzklage
Anwaltsverein: Kostenlose Hartz 4 Beratung