Hartz IV wird gekürzt!

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Hartz IV wird gekürzt!?

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht bewiesen und erklärt, dass die Bundesregierung bei der Berechnung des Hartz IV-Regelsatzes massiv betrogen hat. Die bei der Berechnung des Regelsatzes zugrunde gelegten Ausgaben der Ärmsten 20% (ohne Sozialhilfeempfänger) der bundesdeutschen Bevölkerung wurden um Ausgaben für Pelzmäntel, Maßanzüge, Segelflugzeuge usw. gekürzt. Dass in dieser Bevölkerungsgruppe solche Ausgaben nachweislich gar nicht vorkommen, störte die Verantwortlichen dabei nicht.

Ziel war, die Regelsätze auf einem schon vorher festgelegten Niveau zu halten, also wurde „auf Teufel komm raus“ gekürzt.
Doch das reichte noch nicht, also wurde die Position „Bildungskosten“ komplett gestrichen, denn wozu benötigen ALG II-Empfänger den so was? Damit sie sich über ihre Rechte informieren und gegen rechtswidrige Ämterentscheidungen wehren können? Bloß nicht!

Von Rechtswegen müsste man diese Kürzungen also rückgängig machen, was zwangsläufig zu einer deutlichen Erhöhung des Regelsatzes führen würde. Genau das läuft aber den Plänen der Bundesregierung zuwider, denn diese möchte nicht nur bei den Ausgaben für Arbeitslose so viel wie möglich einsparen, sondern auch für ihre Wähler und Parteienfinanzierer (Spendenzahler) – die bundesdeutsche Wirtschaft – das Lohnniveau weiter senken und dazu den Regelsatz als Mindestlohnleitwert am liebsten um 30% kürzen. Leider ist das nach dem gestrigen Urteil des BVerfG, welche die Pflicht des Staates zu einer die tatsächlichen Kosten deckenden Grundsicherung klar definiert hat, nicht mehr möglich – oder doch?

Hartz IV Kürzen? Ja, es ist möglich!
Gestern und heute bekannt gewordene – und offensichtlich in Erwartung dieses Urteiles bereits ganz konkrete – Pläne der Bundesregierung sehen vor, die im ALG II enthaltenen Ansparbeträge für Bekleidung, Haushaltgeräte und Möbel, deren willkürliche Kürzung das BVerfG ohnehin als rechtswidrig erklärt hatte, ganz aus dem Regelsatz wieder heraus zu nehmen und diese stattdessen bei Bedarf separat als Gutscheine zu gewähren.

Gutscheine deshalb, weil man hofft, dass die meisten ALG II-Empfänger diese aus Scham nicht einlösen werden, da man sie ja anhand dieser Gutscheine eindeutig als „arbeitsfaule“ und „sozialschmarotzenden“ ALG II-Empfänger identifizieren kann.
Auf diese Weise schlägt die Bundesregierung gleich drei Fliegen mit einer Klappe:

1. das Urteil des BVerfG kann verfassungskonform umgesetzt werden,
2. der Regelsatz wird deutlich gesenkt und
3. durch die nicht eingelösten Gutscheine wird kräftig gespart.

Wenn man die von der Bundesagentur für Arbeit in ihrer Geschäftsanweisung zu § 20 SGB II veröffentlichte Regelsatzzusammensetzung zugrunde legt, nach der im Regelsatz für Bekleidung und Schuhe ca. 10 % und für Möbel, Apparate und Haushaltsgeräte ca. 7 % enthalten sind, beläuft sich die Kürzung auf mindestens 17%. Sicher werden die neuen Experten der Bundesregierung durch emsiges hin-und-her rechnen diesen Betrag noch deutlich erhöhen können, um auf die angestrebten 30% zu kommen. Das BVerfG hat ja hinreichend deutlich gemacht, wie die Bundesregierung zu rechnen hat, damit solche Kürzungen verfassungsrechtlich nicht angreifbar sind. (F.M., 11.02.2010)