Hartz IV: Telefon- Sozialtarif bei ALG II Bezug

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Telefon Sozialtarif für Arbeitslosengeld II Empfänger.

Wenn Sie das Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, haben Sie unter bestimmten Vorraussetzungen einen Anspruch auf einen Sozialtarif bei Deutschen Telekom. Einer der wichtigsten Vorraussetzungen ist die Befreiung von den GEZ Gebühren. Dann ist es kein Problem, einen vergünstigten Sozialtarif bei der Deutschen Telekom für einen Telefonanschluss zu erhalten.

Welche Bedingungen gelten für den Sozialtarif und wie hoch sind die Vergünstigungen?

Als Privatkunde mit einem Telekom-Festnetzanschluss erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn:

– Sie durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind;
– Sie Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten;
– Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 Prozent erreicht.

Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden dann von den monatlichen Telefonkosten abgezogen. Wichtig: Bitte denken Sie daran, eine Bescheinigung der GEZ über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht, Ihren BaföG-Nachweis oder Ihren Schwerbehindertenausweis beizulegen. Den Antrag auf einen Sozialtarif bei der Telekom können Sie hier downloaden. Den Antrag können Sie dann schriftlich per Post zusenden oder im nächsten Telekom- Laden abgeben. Die Vergünstigen gelten dann ab Bereitstellung des Telefonanschlusses.

Folgende Vergünstigen gelten:
Bei ALG II Bezug und verminderten Einkommen: um 6,94 EUR vergünstigt.
Bei einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent: um 8,72 EUR vergünstigt.

Auch andere Telefonanbieter vergleichen
Es macht übrings auch Sinn, andere Anbieter zu vergleichen, um eventuell noch etwas mehr sparen zu können. Zumeist regionale Anbieter können sogar den Telekom-Sozialtarif unterbieten. Achten Sie dabei jedoch genau auf die festgesetzten Vertragsbedingungen. Manchmal kommt es vor, dass man sich zeitlich binden muss und der vergünstigte Tarif nur ein paar Monate als "Lockangebot" gilt. Es ist demnach immer wichtig, Angebote genau durchzulesen! (09.11.2008)

Hinweise:
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