Hartz IV: SPD "verkauft" ALG II-Bezieher – keine Gesetzesblockade, keine Verfassungsbeschwerde.
Wie Welt Online heute meldet, will die SPD das Gesetz zu den Änderungen des SGB II und damit auch den Hartz IV Regelsätzen im Bundesrat nun doch nicht blockieren und auch keine Verfassungsbeschwerde dagegen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einlegen.
Als Gegenleistung erwartet die SPD von CDU/CSU und FDP aber nicht, dass diese die Regelsatzberechnung offenlegen, wie das BVerfG forderte, ebensowenig, dass die Regelsätze korrekt nach den Vorgaben des BVerfG berechnet werden, wofür CDU/CSU und FDP nach wie vor jeden Beweis verweigern (warum wohl?), sondern dass diese der SPD beim Thema Mindestlöhne und beim Ausbau von Angeboten für Kinder entgegenkommen.
Würden CDU/CSU und FDP die Regelsatzberechnung offenlegen, wie das BVerfG forderte (Transparenz, Überprüfbarkeit), würde nämlich sofort klar, dass dessen Berechnung keinesfalls den Vorgaben des BVerfG entspricht, sondern sich vielmehr an den selben verfassungswidrigen Kürzungen orientiert, welche seinerzeit die SPD vorgenommen hatte und die das BVerfG offenlegte. Die SPD will also nicht, dass ihre eigenen Verfassungsverstöße der Vergangenheit (erneut) ans Licht gezerrt werden, lieber nimmt sie billigend in Kauf, dass CDU/CSU und FDP weiterhin das Grundgesetz und das BVerfG missachten und damit die rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Das Arbeitslose Hartz IV-Bezieher und insbesondere deren Kinder einen bedarfsdeckenden Regelsatz erhalten, daran ist die SPD also nach wie vor nicht interessiert. Die ganze Kritik der SPD dazu war nur Blenderei und nichts als warme Luft. (fm, 30.09.2010)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors