Finanzielle Nachteile von alleinerzogenen Kindern durch geplante Hartz IV-Kürzungen in der Hauptbedarfsgemeinschaft
27.11.2014
Die finanzielle Situation von Kindern getrennt lebender Eltern im Hartz IV-Bezug könnte sich zukünftig wesentlich verschlechtern. Darauf weist der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hin. Im Rahmen der geplanten Hartz IV-Reform soll der betreuende Elternteil das Sozialgeld für das Kind für die Tage, an denen sich der anderen Elternteil um das Kind kümmert, an diesen weitergeben, so dass sich eine Kürzung für die Hauptbedarfsgemeinschaft ergibt. Diese Regelung führe dazu, dass die Existenz des Kindes nicht mehr sichert sei, kritisiert der VAMV.
Leistungskürzungen bei alleinerzogenen Kindern widersprechen der Rechtsprechung des BSG
Nach der bisherigen Regelung erhält der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, die sogenannte Hauptbedarfsgemeinschaft, das Sozialgeld für das Kind. Sollte die geplanten Hartz IV-Änderungen umgesetzt werden, müsste die Hauptbedarfsgemeinschaft das Sozialgeld für das Kind anteilig für die Tage, an denen das Kind bei dem getrennt lebenden Elternteil zu besuch ist, an diesen abgeben. Der VAVM weist darauf hin, dass die Regelung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) widerspricht. „Danach ist der entstehende finanzielle Mehrbedarf bei Bedürftigkeit der Eltern von den Grundsicherungsträgern zu übernehmen, auch wenn die anspruchsberechtigten Kinder dadurch insgesamt ein höheres Sozialgeld erhalten“, informiert der Verband in einer Pressemitteilung.
„Die drohende Kürzung ist eine Milchmädchenrechnung“, erläutert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. „Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer, als wenn beide Eltern zusammen leben. Das Kind nimmt die angefangene Milchpackung nicht mit rüber, Fixkosten und Anschaffungen wie Kleidung oder Schuhe werden nicht tageweise eingespart. Die geplante ‚Klarstellung‘ führt unterm Strich dazu, dass die Existenz des Kindes nicht gedeckt wäre. Das ist unwürdig, wir lehnen das entschieden ab.“
Die geplanten Kürzungen würden Alleinerziehende zudem in einen Interessenskonflikt bringen. Denn je häufiger sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält, desto schwerer wird die Existenzsicherung des Kindes in der Hauptbedarfsgemeinschaft. Der Wunsch nach mehr Umgang mit dem Kind durch den getrennt lebenden Elternteil wäre immer mit einer Verschlechterung der finanziellen Situation des Haushaltes verbunden, in dem sich das Kind hauptsächlich aufhält. „Der Gesetzgeber sollte die Situation von Kindern in Hartz IV nicht noch weiter verschärfen“, so Schwab. (ag)
Bild: Alexandra H. / pixelio.de
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