Hartz IV Reform verfassungsgemäß

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Hartz IV-Armut ist verfassungsgemäß. Wut und Fassungslosigkeit unter den Erwerbsloseninitiativen

Kassel. Mit der Entscheidung des BsozG haben die Kassler Richter entschieden, dass die Regelsätze von Hartz IV verfassungsmäßig nicht zu beanstanden seien und somit der Teilhabe an Gesellschaft und Kultur genügen. Damit wurde die Klage einer 1957 geborenen Klägerin abgewiesen, die dagegen geklagt hatte. Betroffen zeigte sich das Erwerbslosen Forum Deutschland, das die Entscheidung des Gerichtes für an der Lebenswirklichkeit vorbeigedacht hält. Gerade Kinder und Jugendliche würden am schlimmsten unter Armut leiden, da z.B. für Schulbedarf überhaupt kein Betrag im Eckregelsatz vorhanden sein. Zudem bekämen diese nur 60 bzw. 80 Prozent der Leistungen. Für die sozialen Bewegungen bedeute dieses jetzt, dass alleine Protest und leichte Nadelstiche nicht mehr genügen. Die Politik sollte sich nächstes Jahr auf eine härtere Gangart einstellen, dies könne so nicht hingenommen werden.

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

"Wie nicht anders zu erwarten, zeigt sich erneut, dass die Kassler Richter kaum etwas mit den Realitäten von Hartz IV-Opfern zu tun haben, da sie sich in anderen Sphären bewegen. Dass sie sich allerdings über die Bedenken der Wohlfahrtverbände und sozialen Initiativen hinweg setzen, erstaunt uns schon. Sie sind offenbar nicht gewollt, die verfehlte Politik der Agenda-Politik anzuzweifeln. Dies würde wahrscheinlich zu einem zu großen Vertrauensverlust in unsere Staatsform führen, den man nicht riskieren möchte. Für uns bedeutet dies, dass wir nun mehr neue Formen des Sozialprotestes und der Mobilisierung finden müssen. Ein Warnschuss aus der Mitte der Gesellschaft oder leichte Nadelstiche reichen nicht mehr aus, um durch gesellschaftlichen Druck die Politik der Verarmung und zunehmenden Prekarisierung zu stoppen."

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