Hartz IV-Rechnen mit Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU)
08.10.2011
Kann die Bundesarbeitministerin die eigenen Hartz IV Statistiken nicht richtig zusammen rechnen, oder warum kommt es immer wieder zu Falschaussagen der Ministerin? Hier ein Beispiel, dass durch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) aufgedeckt wurde. Die Bundesministerin: „Immer wieder wird die Summe, die für die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt wird, kritisiert. Die sinkende Arbeitslosigkeit bringt mit sich, dass wir nicht mehr ein und dieselbe starre Summe ausgeben müssen. Dennoch steht im Rahmen der Grundsicherung in 2012 knapp 1 Milliarde Euro mehr für Eingliederung und Verwaltung zur Verfügung, als es im Jahr 2007 der Fall war. Alle wissen: Dazwischen gab es eine Krise und ein Konjunkturpaket gegen Arbeitslosigkeit. Der Vergleich zeigt: Heute steht 1 Milliarde Euro mehr zur Verfügung.“ (1)
Die öffentlich zugänglichen Daten für die verglichenen Haushaltsjahre 2007 und 2012 lauten: Im Entwurf des Bundeshaushalts 2012 sind insgesamt 8,454 Milliarden Euro (Soll) für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ und „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ veranschlagt, davon 4,054 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, 3,780 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Soll) und 620 Millionen Euro (Soll) für die Bundesprogramme „Beschäftigungspakte für Ältere“, „Kommunal-Kombi“ und die Beschäftigungsphase „Bürgerarbeit“.
Im Bundeshaushalt 2007 waren 3,498 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Soll), 6,500 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ nach dem SGB II (Soll) und 200 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Beschäftigungspakte für ältere Arbeitnehmer“ veranschlagt, insgesamt 10,198 Milliarden Euro (Soll). Zudem waren im Bundeshaushalt 2007 noch 109 Millionen Euro (Soll) für das „Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ veranschlagt.
Im Haushaltsjahr 2007 wurden dann (gemäß Haushaltsrechnung) vom Bund 3,676 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Ist), 4,833 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ nach dem SGB II (Ist) und 164 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Beschäftigungspakte für ältere Arbeitnehmer“ (Ist) ausgegeben, insgesamt 8,674 Milliarden Euro (Ist).2 Für das „Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ wurden zudem 72 Millionen Euro (Ist) vom Bund ausgegeben.
Frage: Wie errechnet Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen auf Grundlage dieser öffentlich zugänglichen (oder anderer bisher verborgener) Daten die Behauptung: „Dennoch steht im Rahmen der Grundsicherung in 2012 knapp eine Milliarde Euro mehr für Eingliederung und Verwaltung zur Verfügung, als es im Jahr 2007 der Fall war.“? (pm)
Anhang:
1. „Richtiges Gesetz zur richtigen Zeit“, Rede von Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
anlässlich des Regierungsentwurfs eines „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“,
Berlin, 23 September 2011 in: „Aktuelle Themen und Informationen des BMAS vom 06 Oktober 2011“;
www.bmas.de/DE/Service/Presse/Reden/leyen-bt-ampi-zweite-dritte-lesung.html
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