Hartz IV Streichung für Feuerwehrmann: Er hatte zu vielen Menschen geholfen

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Menschen gerettet- Hartz IV gekürzt!

Dieser Fall erhitzt die Gemüter. Weil ein Borgsdorfer Hartz IV-Bezieher zu viele Einsätze als freiwilliger Feuerwehrmann fuhr, und dafür jeweils minimale Aufwandsentschädigungen bekam, wurde ihm nun das Arbeitslosengeld II gekürzt.

Das Jobcenter kürzte die Arbeitslosengeld II Zahlungen, weil der Feuerwehrmann Rudi R. im letzten Jahr zu viele Einsätze fuhr und die Stadt seine Entschädigungszahlungen auf einmal auszahlte. Nun versteht der 63-Jährige die Welt nicht mehr. Er habe den Freibetrag überschritten, lautet der Vorwurf. Weil er aktiv etwas für die Gesellschaft tat, soll er Geld zurück zahlen. Entschädigungszahlungen, die bei weitem nicht das abdecken, was dieser Mann leistete. Tag und Nacht und auch an Wochenenden.

Aufwandsentschädigung auf einmal ausgezahlt

Der Oberlöschmeister hatte im letzten Jahr 1460 Euro erhalten. Das Geld wurde auf einmal überwiesen. Und genau das stört dem Jobcenter. Denn das Geld wurde im Januar auf einmal überwiesen und nicht auf zwölf Monate im einzelnen verteilt. So sei nun mal die Gesetzeslage, heißt es lapidar in einem Statement der Behörde. Das sei bedauerlich aber nicht abänderlich. Daher sei der Betroffene zu einer Rückzahlung veranlasst worden.

Wären die Zahlungen monatlich gewesen, hätte es auch keine Kürzungen gegeben. Man wolle nun prüfen, ob die Kommunen die Aufwandsentschädigungen nicht auf Antrag monatlich ausgezahlt werden könnten. „Ehrenamt soll sich lohnen und nicht zu Einbußen führen“, sagte Stadtsprecherin Ariane Fäscher gegenüber der Märkischen Oberzeitung (MOZ).

Das hilft dem freiwilligem Feuerwehrmann nicht. Rudi R. ist nun von Hartz IV Kürzungen und Rückforderungen betroffen. „Ich bin 365 Tage rund um die Uhr in Bereitschaft. Und der Dank dafür, dass ich helfe, Leben und Sachwerte zu retten, ist die Kürzung meines Arbeitslosengeldes“, klagte Rudi R. gegenüber MOZ.

Monatliche Auszahlung ist rechtswidrige Praxis

“Bei der Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt es sich um einen Ersatz von Aufwendungen gemäß § 670 BGB, diese ist lt. § 271 BGB sofort fällig, bestätigt auch SGB II Experte “Ottokar” im hartz.info Forum von “Gegen-Hartz”. Die Praxis der Stadt Hohen Neuendorf, diese Aufwandsentschädigung nur einmal jährlich gesammelt für 12 Monate auszuzahlen, ist also ganz klar rechtswidrig. Stattdessen besteht hier Anspruch auf mindestens monatliche Auszahlung.

Dieser Fall zeigt, dass andere, die ebenfalls ehrenamtliche Arbeit leisten, in diese Falle nicht tappen und auf monatliche Auszahlung bestehen sollten.

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