Hartz IV: Keine Aussetzung von Sanktionen, keine Regelsatzerhöhung

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Da es immer wieder und sehr häufig zu Anfragen kommt, wann denn nun “wie versprochen” die Saktionen ausgesetzt und die Regelleistungen bei Hartz IV erhöht werden, an dieser Stelle eine Klarstellung dazu.

Von der aktuellen Regierung wurde zu keinem Zeitpunkt angekündigt, Sanktionen auszusetzen oder die Regelleistungen zu erhöhen.

Keine Aussetzung der Sanktionen

Die Grünen hatten vor der Wahl verkündet, Zitat: “Bis zu ihrer gesetzlichen Neuregelung setzen wir die Sanktionen aus (Sanktionsmoratorium) (…)”, dieses Vorhaben wurde jedoch nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen und ist demnach gescheitert.

Lt. Koalitionsvertrag wird stattdessen der bereits lange vor der Wahl durch Urteil des BVerfG vom 05. November 2019 – 1 BvL 7/16 – festgelegte Status Quo bis zur Neuregelung des SGB II als Bürgergeld beibehalten, wonach Sanktionen auf max. 30% begrenzt sind.

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Betroffene können sicher davon ausgehen, dass im Zuge der Umwandlung von Hartz IV in das Bürgereld auch die Höhe desselben überprüft und gegebenenfalls neu berechnet wird.

Ob dabei die Vorgaben des BVerfG eingehalten und realistischen Zahlen zugrunde gelegt werden, oder ob die Verantwortlichen die ermittelten Bedarfe erneut durch Kürzungen für (in der Erhebungsgruppe nicht vorhandene) Luxusgüter wie Pelze, Yachten, Flugzeuge sowie elementare Grundbedürfnisse wie Blumen, Zahnersatz und Brillen auf ein politisch vertretbares Maß kleinrechnen, muss abgewartet werden. (fm)

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