Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro
In diesem Monat (Mai 2021) wird der Corona-Zuschuss ausgezahlt. Entsprechende Beischeide werden derzeit versandt. Eine Antragstellung ist nicht notwendig. Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Hartz IV Leistungen oder Sozialgeld beziehen, abmildern.
Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Hartz IV oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird.
Wann wird der Corona-Zuschlag gezahlt?
Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift auf das vom Jobcenter bekannte Konto erfolgt ab Kalenderwoche 19 (Montag, 10. Mai 2021 – Sonntag, 16. Mai 2021). Leistungsberechtigte müssen keine gesonderte Antragstellung vornehmen. Ein entsprechender Bescheid wird durch das Jobcenter in den nächsten Tagen versandt.
Kinderbonus in Höhe von 150 Euro
Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.
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