Trotz "Abfederungszuschlag" bleiben Arbeitslosengeld II Empfänger von den GEZ Gebühren der Öffentlich Rechtlichen Anstalten befreit
Das Berliner Verwaltungsgericht schob nun der Gebühren- Einzugszentrale (GEZ) einen Riegel vor die Wohnungstür von ALG II Empfängern. Trotz sog. Sonderzahlungen müssen Hartz IV Empfänger keine GEZ Gebühren zahlen. Geklagt hatten zwei Berliner ALG II Empfänger, die zuvor vom Arbeitslosengeld I auf das Arbeitslosengeld II herunter gestuft worden sind. Zusätzlich hatten beide einen sog. sozialen Abfederungszuschlag erhalten. Aus diesem Grund hatte der "Rundfunk Berlin Brandenburg" GEZ Gebühren verlangt.
Das Gericht entschied wie folgt: Wenn die Abfederungszuschläge im 1 Jahr niedriger als die allgemeinen GEZ Gebühren sind, so müssen ALG II Empfänger keine GEZ Gebühren zahlen. Die Richter gabe den beiden Männern Recht, da die GEZ Gebühren nicht höher sein dürfen als die Sonderzahlungen. Ferner äußerten die Richter Verfassungsrechtliche Bedenken, da die Sonderzahlungen bei weitem weniger sind, als die GEZ Gebühren.
Immer wieder gibt es Ärger mit der Gebühreneinzugs- Zentrale. So ist laut Gesetz zwar jeder Sozialhilfe und ALG II Bezieher grundsätzlich von der GEZ befreit, wenn dieser einen Antrag auf GEZ Befreiung gestellt hat, dennoch versucht die GEZ auf Umwegen immer wieder an Gebührenzahlungen zu kommen. Die Realität stellt sich für viele Hartz-IV-Empfänger wie folgt da. Die GEZ hat ihre bisherige Praxis seit 2005 geändert, mit der Folge, dass eine Befreiung von den Rundfunkgebühren erst für den Folgemonat ab Antragstellung möglich ist. Zahlreiche Betroffene mussten deshalb für einen Monat Rundfunkgebühren bezahlen, weil ihre ALG-II-Leistungen erst im laufenden Monat mit einem schriftlichen Bescheid bewilligt wurde.
Die GEZ braucht Geld, auch von Hartz IV Betroffenen
Immer wieder gibt es Ärger mit der Gebühreneinzugs- Zentrale. So ist laut Gesetz zwar jeder Sozialhilfe und ALG II Bezieher grundsätzlich von der GEZ befreit, wenn dieser einen Antrag auf GEZ Befreiung gestellt hat, dennoch versucht die GEZ auf Umwegen immer wieder an Gebührenzahlungen zu kommen. Die Realität stellt sich für viele Hartz-IV-Empfänger wie folgt da. Die GEZ hat ihre bisherige Praxis seit 2005 geändert, mit der Folge, dass eine Befreiung von den Rundfunkgebühren erst für den Folgemonat ab Antragstellung möglich ist. Zahlreiche Betroffene mussten deshalb für einen Monat Rundfunkgebühren bezahlen, weil ihre ALG-II-Leistungen erst im laufenden Monat mit einem schriftlichen Bescheid bewilligt wurde.
Wie GEZ befreien?
Nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag steht unter §6 Gebührenbefreiung Punkt 3 Gebührenbefreiung natürlicher Personen; Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach §22 ohne Zuschläge nach §24 des zweiten Buches des Sozialgesetzbuches, (werden von der GEZ befreit). Um von der GEZ befreit zu werden, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen, in Ihrem Bürgerbüro, Rathaus, Sozialamt, Sozialstelle ect. In jedem Bundesland heißt die Behörde entsprechend anders. Es ist wichtig immer einen Antrag auf Befreiung zu stellen, da die GEZ nicht automatisch den Gebühren-Einzug einstellt, wenn man Hartz 4 Empfänger/innen ist. (sm, 29.03.07)
Update: GEZ dementiert Befreiung bei Sonderzahlungen
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors