Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt Hartz IV Betroffene weiterhin in Callcenter Jobs. Bei diesen Stellenangeboten handelt es sich um Jobs, bei den Mitarbeiter der Callcenter Lottoverträge und andere Glücksspielangebote vermitteln sollen.
Trotz der aktuellen Debatte um den Datenmissbrauch von Millionen von Bundesbürgern und der scharfen Kritik der Verbraucherzentralen hält die Bundesagentur für Arbeit (BA) an der Praxis fest, Arbeitslosengeld II Empfänger in sogenannte Callcenter Tätigkeiten zu vermitteln. In den Online Jöbbörsen der BA finden sich zahlreiche Jobangebote für Firmen, die sich auf eine spezielle telefonische Kaltakquise spezialisiert haben. Bei diesen Stellenangeboten handelt es sich um Jobs, bei den Mitarbeiter der Callcenter Lottoverträge und andere Glücksspielangebote vermitteln sollen.
Diese Art von Werbeanrufe, die zum Teil sehr agressiv geführt werden, sind vom Gesetzgeber seit Januar diesen Jahres verboten worden. Laut Paragraph 5 des Glücksspielstaatsvertrag existiert ein generelles Verbot von Lottowerbung am Telefon. Anrufe, die ohne Einstimmung des Angerufenen durchgeführt werden, sind generell durch den Paragaph 7 des Glücksspielstaatsvertrag als rechtswidrig erklärt worden.
Auf eine Anfrage der "Tageszeitung (TAZ)" verteidigte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit diese Praxis. Man könne angeblich die Firmen die in der BA Jobbörse veröffentlicht werden, "nicht präventiv bestrafen". Weiter sagte der BA-Sprecher, dass ein illegales Verhalten den Firmen nachgewiesen werden muss. Als Behörde habe man keine Möglichkeiten gegen die Inserate von Unternehmen verzugehen, die "möglicherweise gesetzeswidrig" handeln.
Erwerblose werden im Alltag vor allem an Firmen vermittelt, die in den Stellenanzeigen der Online Datenbank ihre Jobs anpreisen.
Erwerblose werden im Alltag vor allem an Firmen vermittelt, die in den Stellenanzeigen der Online Datenbank ihre Jobs anpreisen. Eine Sprecherin der BA bestätigte auf Anfrage, dass die "Jobbörse dafür ein zentrales Instrument" sei. Wenn nun jedoch ein ALG II Empfänger diesen Job aus Gewissensgründen ablehnt, wird der Leistungsbezug gekürzt. Diese Kürzungen können soweit gehen, dass der Betroffene überhaupt keine Hartz IV Sozialleistungen erhält. So entsteht eine ernsthafte Situation für den vermeintlich Vermittelten: Entweder man nimmt den Job an und verhält sich im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages illegal oder man riskiert eine Komplett-Kürzung des ALG II Leistungen.
Die Arbeitsbedingungen sind fast nirgends so schlecht, wie bei den Callcentern.
Callcenter sind auch dafür bekannt, sehr geringe Löhne zu zahlen. Die Arbeitsbedingungen sind fast nirgends so schlecht, wie bei den Callcentern. So berichten ehemalige Callcenter Mitarbeiter von der schlechten Bezahlung, der benutzerfeindlichen Anwendersoftware, dem nicht vorhandenen Urlaubsgeld, der nicht aktiven Gewerkschaft. Pausen werden in der Regel ebenfalls nicht bezahlt. Im "Outbound-Bereich" stehen die meisten Callcenter Arbeiter unter Erfolgszwang. Sie müssen eine gewisse Anzahl an Vertragsabschlüssen vorweisen können, ansonsten droht die Kündigung.
Die BA hoffiert sogar diese Firmen, in dem sie sogenannte Vermittlungsgutscheine vergibt. So werden 50 Prozent des Stundenlohn für bis zu 12 Monate übernommen. Für Callcenter sind ehemalige Hartz IV Empfänger demnach sehr willkommen. Schauen Sie einmal selbst in die BA Stellenbörse, dann werden sie sicher schnell fündig. (24.08.2008)
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