Als ALG II Empfänger kann und sollte man sich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen. Dies geschieht nicht automatisch sondern, wie fast alles in Old Germany, nur auf Antrag.
Aktuelle Hinweise dazu gibt die GEZ hier: gez.de (oder Navigation: "Gebühren > Gebührenbefreiung"). Dort kann man auch gleich Online einen Antrag ausfüllen, ausdrucken und gemäß den dort veröffentlichten Hinweisen einsenden.
Die Vorlage des Originalbescheides sollte man sich bei der ARGE im dafür vorgesehenen Feld des Antrages bescheinigen lassen.
Diese Bescheinigung stellen auch andere Behörden aus, z.B. Landratsamt, Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung. Damit reicht es, mit dem Befreiungsantrag eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides mitzusenden.
Die Befreiung gilt jeweils nur für die Dauer des ALG II-Bescheides und muss mit jedem neuen Bescheid (Bewilligungszeitraum) neu beantragt werden.
Achtung: Nicht befreit werden ALG II-Empfänger, welche einen befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I nach § 24 SGB II erhalten. (13.09.07)
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