Hartz IV: Elterngeld-Streichung schadet Familien

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Streichung des Elterngeldes hat Familien sehr geschadet

20.04.2012

Eine Studie des Deutschen Caritasverbandes und des Sozialdienstes katholischer Frauen hat ermittelt, dass die Streichung des Elterngeldes Hartz IV-Familien sehr geschadet hat. Die Familien erlitten schwere finanzielle Einbußen und fühlen sich insgesamt gesellschaftlich isolierter.

Die faktische Streichung des Elterngeldes Anfang des Jahres 2011 durch den Bund, hat Familien, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, schwer geschadet. Das hat eine Umfragestudie des Caritasverbandes ermittelt. Für die Untersuchung wurden insgesamt 2000 Betroffene befragt. Über die Hälfte der Befragten (53 Prozent) gaben an, hierdurch stärker „finanziellen Stress“ zu erleiden. Meist fehle der Betrag, um für die Kinder im ersten Lebensjahr gesunde Lebensmittel oder Arzneien zu erwerben. Viele Familien können zudem keine Spiel- oder Elternkurse besuchen.

Jeder dritte Befragte gab an, die Streichung des Elterngeldes habe eine schwerwiegende finanzielle Situation geschaffen, in der viele Probleme auch innerhalb der Partnerschaft auftraten. Viele Familien und Alleinerziehende sagten zudem, sie hätten das Gefühl, dass ihre Kinder von der Gesellschaft nicht gewollt und demnach „auch nichts wert sind“.

Die Studien wurden nach Angaben der Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in 18 der insgesamt 27 Diözesen durchgeführt. Die Daten sollen nach Angaben der Forscher in das sogenannte „Monitoring der Bundesregierung“ zu den Arbeitsmarkt- und Sozialreformen der letzten Jahren mit einfließen. In diesem Kontext warnte die Sozialrechtsjuristin im Caritasverband Münster, Birgit Scheibe, vor weiteren Hartz IV-Kürzungen. Bereits heute müssen viele Familien auf Lebensmittelspenden der Tafeln zurückgreifen, weil die Sozialleistungen nicht für eine ausreichende Ernährung ausreichen.

Mehr Einkommen, mehr Elterngeld
Das Elterngeld war dafür konzipiert, Müttern und Vätern eine ausreichende Zeit zu geben, um sich genügend um ihre Kinder zu kümmern. Dabei ist das Elterngeld keine Sozialleistung im eigentlichen Sinne, weil der vorige Verdienst für die Höhe des späteren Elterngeldes ausschlaggebend ist. Demnach erhalten Eltern, die zuvor viel Geld verdient haben, auch mehr Elterngeld. Der Höchstsatz liegt bei 1800 Euro und der unterste bei 300 Euro. Für Eltern, die auf Hartz IV angewiesen sind, besteht zwar ebenfalls ein Antragsanspruch, allerdings wird das Geld seit 2011 an die laufenden ALG II-Regelleistungen angerechnet, so dass die betroffenen Familien leer ausgehen.

Es ist zudem ungerecht, dass Familien mit geringem Einkommen, die ergänzend Hartz IV oder den Kinderzuschlag beziehen, ebenfalls kein Elterngeld erhalten, kritisierte Scheibe. Verdiene ein Elternteil und das andere Elternteil bleibt zuhause, bekommen diejenigen unabhängig von der Einkommenshöhe dennoch den Sockelbetrag von 300 Euro zugesprochen. Mit dem geplanten Betreuungsgeld sollen besser gestellte Familien noch zusätzlich belohnt werden.

Kein Betreuungsgeld bei Hartz IV
Bezieher des Arbeitslosengeld II sollen darüber hinaus auch vom Betreuungsgeld ausgeschlossen sein. Es ist absurd, dass zum einen Gelder in das Bildungspaket investiert werden, auf der anderen Seite aber elementare Hilfe gestrichen werden. Unterdessen zeigte sich, dass das Bildungspaket bei den Kindern aufgrund der bürokratischen Hürden kaum ankommt. (sb)