Hartz IV: ARGE zwingt Diabetiker zur Entscheidung

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ARGE zwingt Diabetiker zur Entscheidung ARGE Termin wahrnehmen und hungern oder Essen und Sanktionen. Ein weiteres schlimmes Beispiel der ARGE Willkür zeigt sich bei Bruno Schillinger. Der Diabetiker stand und steht wieder vor der Wahl "Termin oder Essen". Die ARGE erstattet Fahrtkosten unter 6,- € grundsätzlich nicht. Der Regelsatz erlaubt für Nahrungsmittel u. Getränke 113,70 € pro Monat, 3,79 €/täglich (z.B. 0,95 € Abendessen). Dies bedeutet für einen Bedürftigen beinahe 2 Tage überhaupt nicht zu essen und zu trinken, um einer sanktionsbewehrten ARGE-Einladung zu folgen.

Besonders perfide ist an diesem Fall, das dem Diabetiker bereits zwei ausgefüllte Fahrtkostenanträge zur schnellen Unterschrift vorgelegt wurden. Darin waren 6,80 € (Bus) statt der tatsächlichen und der ARGE bekannten Kosten von 5,60 € (Pkw) bereits eingetragen. Wären diese Anträge vertrauensvoll sofort unterschrieben worden, hätte er sich damit strafbar gemacht. Weil die ARGE dazu keine Auskunft gibt, verstärkt sich der Verdacht der bewussten Kriminalisierung eines Bedürftigen.
Gesteigert wird diese Menschenverachtung nach Dienstvorschrift nochmals. Bruno Schillinger ist seit über 2 Jahren arbeitslos, dank der ARGE. Doch niemand hat ein Interesse an Aufklärung. Die ARGE versucht alles unter den Teppich zu kehren. Andere Behörden berufen sich auf "nicht zuständig", Politiker verweisen auf die komplizierten Gesetze und das sich kaum jemand richtig damit auskennt. Alle reden von Widerspruchsmöglichkeit und Klage – verdrängen absichtlich die jahrelangen Gerichtslaufzeiten und die grundlegende Menschenverachtung solcher Methoden.
Was hilft eine Klagemöglichkeit, wenn man sich für Essen und gegen den Termin entscheidet? Wodurch umgehend angeblich "rechtmäßige" Kürzungen erfolgen. Bis die Klagen endgültig bearbeitet sind, ist es zu spät. Körperverletzung und Hungertod* nach Vorschrift?!

Zur Information, hier der Diensteid "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Grundgesetz Artikel 1. "Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Beamte/Mitarbeiter müssen nach Recht und Gesetz handeln (Gesetzestreue). Weisungen Vorgesetzter sind grundsätzlich zu befolgen (Gehorsamspflicht). Allerdings gibt es das Recht und die Pflicht zur Beanstandung (Remonstration), falls ein Beamter/Mitarbeiter meint oder erkennen kann, ein Vorgang oder eine Weisung sei unrechtmäßig.

Wie verträgt sich ein Eid auf das Grundgesetz mit diesen Methoden? Wieso werden Fahrtkosten unter 6,- € aus Verwaltungsgründen nicht erstattet, während durch unnötige Arbeitslosigkeit bereits über 15.000,- € verschwendet wurden?
Zählt nur die Dienstanweisung und nicht mehr das Grundgesetz? Geht Kadavergehorsam bereits wieder vor Menschlichkeit?
Ist Körperverletzung durch Behörden wieder legalisiert? Was weiter?

*Wir möchten dem verhungerten, sehr stark lernbehinderten Bedürftigen aus Speyer gedenken – der nach einer kompletten Streichung der Unterstützung alleine gelassen wurde und verhungerte. Es wurde zwar festgestellt, dass die ARGE unrechtmäßig gehandelt hat, doch dies blieb offensichtlich folgenlos. Der Moloch aus Bürokratie und Politik macht weiter, wie üblich.Obwohl ein Mensch ermordet wurde. (Bruno Schillinger – – bruno.schillinger@lycos.de – Tel. 07665-930450- 23.07.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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