Hartz IV: Antrag gegen Kürzungen nur noch heute

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Noch heute Überprüfungsantrag gegen Kürzung der Mietzahlungen stellen

15.05.2012

Bezieher von Hartz IV Leistungen, denen das Jobcenter in den letzten Jahren die Kosten der Unterkunft (Mietzahlungen) gekürzt haben, können noch bis heute (Dienstag, den 15.5.2012) einen Überprüfungsantrag stellen, um rückwirkend den gekürzten Betrag zurück erstattet zu bekommen. (Wir berichteten bereits). Betroffen hiervon sind jedoch nur Arbeitslosengeld II-Bezieher in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Darauf weist die unabhängige Erwerblosen-Beratungsstelle „Tacheles e.V.“ in einer aktuellen Pressemitteilung mit.

Auf Weisung des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums wurde die „Angemessenheit von Unterkunftskosten“ für die rund 800.000 Hartz IV Bezieher seit 2010 begrenzt. Am morgigen Tag wird das Bundessozialgericht in Kassel die Berechnungspraxis der Leistungsträger in Nordrhein-Westfalen (NRW) überprüfen und ein Urteil fällen. Die Beratungsstelle rechnet damit, dass die bisherige Praxis der Jobcenter rechtswidrig war und eine neue, höhere Grenze der Angemessenheit der Unterkunft verlangen wird. Wer nicht heute noch einen Überprüfungsantrag stellt, für den verfallen vergangene Ansprüche.

Heute letzte Möglichkeit für rückwirkende Leistungen
Aus diesem Grund ist heute die absolut letzte Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung der Angemessensheitsgrenze zu stellen. Wird kein Überprüfungsantrag gestellt, „müssen die Jobcenter erst ab der Entscheidung des Bundessozialgerichts höhere Leistungen für Unterkunftskosten berücksichtigen.“ Einen Musterantrag können sich Betroffene hier herunterladen. Hilfe hierfür gibt es auch im Forum. (sb)