Jeder dritte Hartz-IV Widerspruch Erfolgreich
Laut einer Jahresstatistik der Bundesagentur für Arbeit musste die Hartz IV Behörden rund 300.000 ALG II Bescheide neu berechnen, da diese fehlerhaft waren. Wurde den Widersprüchen nicht statt gegeben, legten viele Betroffene Klage beim örtlichen Sozialgericht ein. Davon wurde fast jede zweite Klage statt gegeben. Etwa 143.000 Klagen wurden im letzten Jahr allein aufgrund falscher Hartz IV-Bescheide bei den Sozialgerichten eingereicht. “Einen Bescheid der Hartz-IV Behörde solle man unbedingt selbst prüfen oder einer unabhängigen Erwerbslosen-Beratungsstelle vorlegen, so Sebastian Bertram von der gegen-hartz.de Redaktion. Aus der Praxis wissen wir, dass unzählige Bescheide falsch ausgestellt sind. Durch Unwissenheit dürfte die Dunkelziffer noch um ein vielfaches höher liegen, so Bertram.
Ein Arbeitslosengeld II (ALG II) Leistungs-Bescheid wird nicht nur einmalig ausgestellt, sondern mindestens jedes halbe Jahr. Darin enthalten ist die Berechnung der ALG II Leistungen. Im vergangenen Jahr wurden etwa 25 Millionen Leistungsbescheide ausgestellt. Rund 6,5 Millionen Menschen erhalten ALG II oder Sozialgeld. Insgesamt wurden 830.200 Widersprüche bei den Ämtern eingereicht. 36,3 Prozent wurden statt gegeben.
Die Erfolgsaussichten bei Hartz-IV Widersprüchen
Die Erfolgsaussichten bei Hartz-IV Widersprüchen und Klagen an den Sozialgerichten sind gut. In einem Papier der Bundesagentur für Arbeit (BA) heißt es: “Rund 55.800 Bescheide wurden im Klageverfahren aufgehoben oder geändert.” Das entspreche bei 114.000 abschließend bearbeiteten Klagen einer Erfolgsquote von 48,9 Prozent. Zahlreiche Richter an den Sozialgerichten hatten kritisiert, dass die Arbeitsmarktreform Hartz-IV eine Klageflut produziere, die kaum noch bewältigen sei. In Berlin mussten immer wieder neue Richter eingestellt werden, um die Klageflut zu bewältigen. (17.02.2010)
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