Die Krankenkassen wollen sich bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Beziehenden nicht länger mit politischen Zusagen zufriedengeben. Sie verlangen eine gerichtliche Klärung, weil der Bund nach ihrer Auffassung seit Jahren zu wenig zahlt und die fehlenden Milliarden bei den Beitragszahlern hängen bleiben.
Für Leistungsbeziehende ist dabei eine Unterscheidung entscheidend: Die Verfahren richten sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, nicht gegen ihren Anspruch auf medizinische Versorgung. Niemand muss allein wegen dieser Klagen seine Behandlung selbst bezahlen.
Warum die Krankenkassen ihre Klagen weiterführen wollen
„Nein, wir werden die Klagen nicht zurückziehen“, erklärte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, in einem veröffentlichten WELT-Interview. Er begründete dies mit der notwendigen Klärung, welche Aufgaben aus Steuern und welche aus Versicherungsbeiträgen bezahlt werden müssen.
Bloße Zusagen einer vollständigen Kostenübernahme reichen dem Verband demnach nicht. Blatt stellte außerdem mögliche Rückforderungen für frühere Jahre in Aussicht, deren Umfang und rechtliche Voraussetzungen allerdings gesondert zu prüfen wären.
Die Aussage stammt somit aus dem Frühjahr und ist keine neue Ankündigung vom Oktober. Nach der zuletzt am 2. September 2026 aktualisierten Informationsseite des GKV-Spitzenverbandes ist der Ausgang der Verfahren weiterhin offen.
79 Krankenkassen streiten mit dem Bund
Der GKV-Spitzenverband hat Anfang Dezember 2025 im Namen von 79 Krankenkassen Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Bundesrepublik wird durch das Bundesamt für Soziale Sicherung vertreten, das die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds festsetzt.
Angegriffen werden Bescheide über die Finanzierung für das Jahr 2026; im Februar wurden die Verfahren auf weitere Zuweisungsbescheide ausgeweitet. Damit geht es um konkrete Zahlungen und gesetzliche Berechnungsregeln, nicht lediglich um eine politische Forderung nach mehr Geld.
Über den Hintergrund der Klagen von 79 Krankenkassen gegen die Finanzierung der Gesundheitsversorgung hat gegen-hartz.de bereits berichtet. Die Verfahren betreffen eine Frage, die weit über den Kreis der Menschen mit Jobcenter-Leistungen hinausreicht.
Der Staat zahlt eine Pauschale – die Behandlung kostet häufig mehr
Für gesetzlich versicherte Leistungsbeziehende beträgt die staatliche Krankenversicherungspauschale 2026 monatlich 144,04 Euro. Diese Zahlung ist eine Finanzierungsgröße und kein persönliches Behandlungsbudget, nach dessen Ausschöpfung der Versicherungsschutz endet.
Wie groß die Lücke ausfällt, zeigt eine Untersuchung des IGES-Instituts für das Jahr 2022: Damals lagen die Gesundheitsausgaben für die untersuchte Versichertengruppe um 9,2 Milliarden Euro über den Beitragseinnahmen. Insgesamt waren lediglich 39 Prozent der Ausgaben durch Beiträge gedeckt.
Bei der Einreichung der Klagen bezifferte der GKV-Spitzenverband die jährliche Unterfinanzierung auf rund zehn Milliarden Euro. Für 2027 nennt sein Hintergrundpapier unter Berufung auf die FinanzKommission Gesundheit eine geschätzte Lücke von rund zwölf Milliarden Euro.
Diese Beträge beziehen sich auf unterschiedliche Jahre und Berechnungsstände. Sie sind weder miteinander zu addieren noch mit einer bereits gerichtlich zugesprochenen Forderung gleichzusetzen.
Warum das auch Beschäftigte und Rentner betrifft
Bleiben die Bundeszahlungen hinter den Ausgaben zurück, muss die gesetzliche Krankenversicherung die Differenz innerhalb ihres Finanzierungssystems auffangen. Nach Darstellung des GKV-Spitzenverbandes erhöht dies den Druck auf die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber.
Höhere Zusatzbeiträge können wiederum Beschäftigte und gesetzlich versicherte Rentner belasten. Die Beitragshöhe hängt allerdings von mehreren Einnahmen- und Ausgabenpositionen ab; die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Leistungsbeziehenden erklärt deshalb nicht jede Beitragserhöhung.
Politisch ist die Unterscheidung dennoch erheblich: Eine unzureichende Zahlung aus dem Bundeshaushalt lässt Behandlungskosten nicht verschwinden. Sie verschiebt die Finanzierung auf andere Schultern.
Der Bundestag hat reagiert – doch die Rechnung bleibt umstritten
Am 10. Juli 2026 beschloss der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das anschließend auch den Bundesrat passierte. Vorgesehen ist unter anderem, die Bundesbeteiligung an der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehenden ab 2027 schrittweise zu erhöhen.
Gleichzeitig wird jedoch der allgemeine Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds gekürzt. Wer nur auf die höheren Zahlungen für Grundsicherungsbeziehende schaut, erfasst deshalb nicht die gesamte Veränderung dieser beiden Finanzierungspositionen.
| Jahr | Zusätzlicher Bundesbeitrag für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehenden | Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses |
|---|---|---|
| 2027 | 1 Milliarde Euro | 1,35 Milliarden Euro |
| 2028 | 1,25 Milliarden Euro | 1,55 Milliarden Euro |
| 2029 | 1,75 Milliarden Euro | 1,55 Milliarden Euro |
| 2030 | 2,25 Milliarden Euro | 1,55 Milliarden Euro |
| Ab 2031 jährlich | 2,75 Milliarden Euro | 1,55 Milliarden Euro |
Die Tabelle zeigt jährliche Beträge nach den veröffentlichten Angaben zum Gesetzesbeschluss, keine aufsummierten Zahlungen. Betrachtet man ausschließlich diese beiden Änderungen, ergibt sich für 2027 rechnerisch eine um 350 Millionen Euro geringere Bundesfinanzierung gegenüber einer unveränderten Fortführung beider Positionen.
Hinzu kommt: Die angegriffenen Bescheide betreffen 2026, während die höheren Zahlungen erst 2027 beginnen. Daraus folgt, dass eine künftige Anhebung die gerichtliche Auseinandersetzung über die bisherigen Berechnungsregeln nicht automatisch erledigt.
Ob die Finanzierung verfassungswidrig ist, steht noch nicht fest
Die Krankenkassen argumentieren, der Bund greife durch die unzureichende Finanzierung unzulässig auf Beitragsmittel zu. Sie berufen sich dabei auf die Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen und die rechtlich geschützte Selbstständigkeit der Versicherungsträger.
Der GKV-Spitzenverband hat eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht beantragt, um die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen überprüfen zu lassen. Ob es dazu kommt und ob die angegriffenen Regelungen verfassungswidrig sind, ist damit noch nicht entschieden.
Auch die häufig verwendete Bezeichnung als Milliardenklage darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Prozesserfolg noch aussteht. Ein feststehender Auszahlungstermin oder eine garantierte Beitragssenkung lässt sich daraus derzeit nicht ableiten.
Was Leistungsbeziehende jetzt wissen müssen
Wer als erwerbsfähige Person regulär Grundsicherungsgeld erhält und gesetzlich versichert ist, bleibt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in der Regel bei seiner bisherigen Krankenkasse. Das Jobcenter übernimmt die vorgesehenen Beiträge; der Anspruch auf medizinische Versorgung besteht nach den gesetzlichen Regeln fort.
Die Finanzierungslücke des Bundes wird durch die Klagen nicht zu einer persönlichen Beitragsschuld der Betroffenen. Ebenso wenig entsteht daraus für sie ein Anspruch auf Auszahlung eines Anteils an möglichen Nachzahlungen.
Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen laufende Jobcenter-Zahlungen wegfallen oder erst die Versicherungsbeiträge Hilfebedürftigkeit auslösen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt dann ein Zuschuss zur Krankenversicherung auch ohne laufende Zahlungen für den Lebensunterhalt in Betracht.
Gesetzliche Zuzahlungen bleiben ein eigenes Thema
Der Finanzierungsstreit befreit Versicherte nicht automatisch von gesetzlichen Zuzahlungen, beispielsweise für Medikamente. Dafür gelten gesonderte Belastungsgrenzen und ein Antragsverfahren bei der Krankenkasse.
Bei ganzjährigem Leistungsbezug ergibt sich 2026 aus dem dafür angesetzten Jahresbetrag von 6.756 Euro grundsätzlich eine Belastungsgrenze von 135,12 Euro. Sind die Voraussetzungen für die Ein-Prozent-Grenze bei schwerwiegend chronischer Erkrankung erfüllt, beträgt sie 67,56 Euro.
Betroffene sollten Belege sammeln und die Befreiung beantragen, sobald die Grenze erreicht ist. Weitere Hinweise enthält der Beitrag zur Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen für Rentner und Bürgergeld-Beziehende.
Sechs Fragen und Antworten zum Finanzierungsstreit
Gegen wen richten sich die Klagen?
Die Krankenkassen klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Angegriffen werden Bescheide über Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026.
Warum wollen die Krankenkassen die Verfahren nicht zurücknehmen?
Sie verlangen eine ausreichende Finanzierung und eine gerichtliche Klärung der Verantwortlichkeit des Bundes. Politische Zusagen allein genügen ihnen dafür nicht.
Verlieren Bürgergeld-Beziehende dadurch ihren Krankenversicherungsschutz?
Nein, aus diesen Klagen folgt kein Verlust des Versicherungsschutzes. Die bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen für Versicherung und Leistungsansprüche gelten weiter.
Hat ein Gericht dem Bund bereits eine Milliardenzahlung auferlegt?
Ein solches Urteil geht aus dem veröffentlichten Verfahrensstand des GKV-Spitzenverbandes nicht hervor. Die genannten Milliardenbeträge beschreiben Finanzierungslücken und sind keine bereits zugesprochene Entschädigung.
Erledigen die höheren Bundeszahlungen ab 2027 die Klagen?
Eine automatische Erledigung lässt sich daraus nicht ableiten, weil die angegriffenen Bescheide das Jahr 2026 betreffen. Zudem bleibt die Frage offen, ob die gesetzlichen Finanzierungsregeln den rechtlichen Anforderungen genügen.
Bekommen Versicherte bei einem Erfolg Geld zurück?
Eine persönliche Erstattung ergibt sich daraus nicht automatisch. Ob zusätzliche Bundesmittel später Beiträge entlasten, hängt auch von der übrigen Finanzlage und der Umsetzung einer möglichen Gerichtsentscheidung ab.




