Die geplante Pflegereform für 2027 könnte die häusliche Pflege in Deutschland deutlich verändern. Besonders aufmerksam verfolgen viele Pflegebedürftige und Angehörige die Pläne zum Entlastungsbetrag, zum Pflegegeld und zu neuen Budgets.
Grundlage der geplanten Änderungen beim Pflegegeld und Pflegeleistungen ist der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG. Der Entwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz, zeigt aber, in welche Richtung die Bundesregierung die Pflegeversicherung umbauen möchte.
Für viele Familien geht es dabei nicht um abstrakte Verwaltungsfragen, sondern um konkrete monatliche Unterstützung. Wer heute den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote nutzt, muss deshalb genau hinsehen.
Denn ab 2027 sollen bisher getrennte Leistungen neu geordnet werden. Besonders Menschen mit Pflegegrad 1 könnten von den Änderungen spürbar betroffen sein.
Was der Entlastungsbetrag heute leistet
Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 Euro im Monat. Er steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Das Geld wird nicht frei ausgezahlt, sondern zweckgebunden eingesetzt. Genutzt werden kann es etwa für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Betreuung, Hilfe im Haushalt oder unter bestimmten Voraussetzungen auch für Leistungen ambulanter Dienste.
Gerade für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag oft die wichtigste Leistung der Pflegeversicherung. Pflegegeld erhalten sie bislang nicht. Der monatliche Betrag kann helfen, erste Einschränkungen im Alltag auszugleichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Auch wenn 131 Euro nicht ausreichen, um regelmäßige Hilfe umfassend zu finanzieren, schaffen sie für viele Haushalte zumindest etwas Spielraum.
Was ab 2027 geplant ist
Nach dem vorliegenden Referentenentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses Sozialraumbudget soll nach dem Entwurf nur noch Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zustehen. Vorgesehen sind monatlich bis zu 175 Euro für Erwachsene und bis zu 300 Euro für Pflegebedürftige unter 25 Jahren. Grundlage ist der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegeneuordnungsgesetz.
Für Pflegegrad 1 wäre das eine deutliche Veränderung. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat soll für diese Gruppe nicht in gleicher Form fortgeführt werden. Stattdessen setzt der Entwurf stärker auf Beratung, Begleitung und präventive Unterstützung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sollen demnach stärker über Pflegebegleitung und Beratungsangebote erreicht werden.
Das kann politisch als Versuch verstanden werden, Pflegebedürftigkeit früher zu begleiten und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Für Betroffene, die den Entlastungsbetrag bereits regelmäßig nutzen, bleibt aber die praktische Frage, wie bisher bezahlte Hilfe künftig finanziert werden soll. Eine Beratung ersetzt nicht automatisch eine Haushaltshilfe, eine Alltagsbegleitung oder eine konkrete Betreuungsstunde. Deshalb dürfte die geplante Änderung in der Praxis besonders bei alleinlebenden älteren Menschen für Unsicherheit sorgen.
Pflegegeld soll zum Entlastungsbudget werden
Auch beim Pflegegeld sieht der Entwurf Veränderungen vor. Das bisherige Pflegegeld soll durch ein sogenanntes Entlastungsbudget ersetzt werden. Dieses Budget soll weiterhin für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 vorgesehen sein, die ihre Pflege zu Hause selbst sicherstellen. Die Systematik ähnelt damit dem bisherigen Pflegegeld, der Name und einzelne Bedingungen würden sich aber ändern.
Nach dem Entwurf sind ab 2027 monatlich 386 Euro bei Pflegegrad 2, 638 Euro bei Pflegegrad 3, 889 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.079 Euro bei Pflegegrad 5 vorgesehen. Zum Vergleich: 2026 liegen die Pflegegeldbeträge bei 347 Euro, 599 Euro, 800 Euro und 990 Euro. Auf den ersten Blick handelt es sich also um höhere Beträge. Allerdings sollen nach dem Entwurf zugleich andere Leistungen neu zugeordnet oder eingeschränkt werden.
Besonders wichtig ist eine geplante Einschränkung für neue Pflegefälle. Pflegebedürftige, die erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhalten, sollen in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets bekommen. Der Entwurf begründet das mit einem höheren Beratungs- und Begleitungsbedarf zu Beginn der Pflegebedürftigkeit. Für Familien kann das jedoch bedeuten, dass gerade in einer schwierigen Anfangsphase weniger Geld zur freien Organisation der häuslichen Pflege bereitsteht.
Was aus dem Sozialraumbudget werden soll
Das neue Sozialraumbudget soll die bisherigen Entlastungsleistungen nicht nur umbenennen, sondern enger fassen. Nach dem Entwurf soll es ausschließlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können. Dazu gehören anerkannte niedrigschwellige Hilfen, die nach Landesrecht oder durch Pflegekassen zugelassen sind. Die bisherige breitere Nutzung des Entlastungsbetrags würde damit eingeschränkt.
Auch das Ansparen nicht genutzter Monatsbeträge soll nach dem Entwurf nicht mehr in der bisherigen Form möglich sein. Das ist für viele Familien relevant, weil Entlastungsleistungen heute häufig nicht jeden Monat gleich genutzt werden. Manche Haushalte sammeln Beträge an, um später größere Unterstützungsblöcke zu bezahlen. Fällt diese Möglichkeit weg, müssten Hilfen regelmäßiger und passgenauer organisiert werden.
Aus Sicht der Pflegekassen kann ein solches Modell die Abrechnung vereinfachen. Aus Sicht der Betroffenen kann es aber weniger Beweglichkeit bedeuten. Wer in einer Region mit wenigen anerkannten Angeboten lebt, könnte das Budget schwerer nutzen. Der praktische Nutzen hängt deshalb stark davon ab, ob vor Ort ausreichend Anbieter verfügbar sind.
Überblick: Was sich nach dem Entwurf ändern könnte
| Bereich | Geplante Änderung ab 2027 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat soll nicht als eigenes Budget für diese Gruppe fortgeführt werden. Stattdessen sollen Beratung, Pflegebegleitung und Prävention stärker ausgebaut werden. |
| Pflegegrad 2 bis 5 | Der Entlastungsbetrag soll durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Geplant sind bis zu 175 Euro im Monat für Erwachsene und bis zu 300 Euro im Monat für Pflegebedürftige unter 25 Jahren. |
| Pflegegeld | Das Pflegegeld soll in ein Entlastungsbudget überführt werden. Vorgesehen sind 386 Euro bei Pflegegrad 2, 638 Euro bei Pflegegrad 3, 889 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.079 Euro bei Pflegegrad 5. |
| Neue Pflegegrade 2 und 3 | In den ersten drei Monaten nach erstmaliger Einstufung soll nur die Hälfte des Entlastungsbudgets gezahlt werden. |
| Nutzung der Entlastungsleistungen | Das Sozialraumbudget soll enger an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gebunden werden. Eine flexible Nutzung wie bisher wäre voraussichtlich nur noch eingeschränkt möglich. |
Warum die Reform geplant ist
Die Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, Pflege wird teurer und die Eigenanteile in stationären Einrichtungen belasten viele Haushalte. Der Entwurf nennt einen erheblichen Finanzbedarf der sozialen Pflegeversicherung in den kommenden Jahren. Deshalb kombiniert die Reform geplante Mehreinnahmen mit Einsparungen und Leistungsumbauten.
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Nach Angaben im Referentenentwurf soll die soziale Pflegeversicherung 2027 unter anderem durch Leistungseinschränkungen, geänderte Beitragsregeln und eine Neuordnung von Ansprüchen stabilisiert werden.
Dazu zählt auch die geplante teilweise Streichung der Leistung nach dem bisherigen § 45b SGB XI bei Pflegegrad 1. Zugleich sollen Beratung, Begleitung und digitale Strukturen ausgebaut werden. Die politische Botschaft lautet: weniger Einzelleistungen, mehr Steuerung und mehr Prävention.
Ob diese Rechnung für Pflegebedürftige aufgeht, ist offen. Denn finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung bedeutet nicht automatisch bessere Unterstützung im Alltag. Entscheidend wird sein, ob neue Beratungsangebote tatsächlich erreichbar sind und ob das Sozialraumbudget vor Ort nutzbare Hilfen finanziert. Andernfalls könnten Betroffene zwar neue Strukturen vorfinden, aber weniger direkte Entlastung im Haushalt erhalten.
Was Pflegebedürftige und Angehörige jetzt beachten sollten
Noch gilt das bisherige Recht. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat kann weiterhin nach den aktuellen Regeln genutzt werden. Auch das Pflegegeld wird 2026 weiterhin nach den geltenden Beträgen gezahlt. Niemand sollte deshalb bereits jetzt Leistungen vorschnell kündigen oder bestehende Unterstützung ohne Prüfung umstellen.
Sinnvoll ist aber, die eigene Pflegesituation frühzeitig zu prüfen. Wer Pflegegrad 1 hat und den Entlastungsbetrag regelmäßig nutzt, sollte dokumentieren, wofür das Geld verwendet wird. Dazu gehören Rechnungen von anerkannten Anbietern, Abrechnungen mit der Pflegekasse und die Frage, welche Hilfen im Alltag wirklich unverzichtbar sind. Diese Übersicht hilft, falls Leistungen künftig anders beantragt oder ersetzt werden müssen.
Auch Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 sollten die Entwicklung verfolgen. Höhere Beträge beim neuen Entlastungsbudget können attraktiv wirken, wenn man nur auf die Monatswerte schaut. Entscheidend ist jedoch, welche heutigen Leistungen künftig aus welchem Budget bezahlt werden müssen. Familien sollten deshalb nicht nur den neuen Betrag vergleichen, sondern die gesamte Versorgung betrachten.
Offene Fragen bis zum Gesetzesbeschluss
Der Referentenentwurf kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Verbände, Länder, Fachleute und politische Akteure werden die Pläne prüfen und kritisieren. Besonders die Auswirkungen auf Pflegegrad 1 dürften Gegenstand der weiteren Debatte bleiben. Auch die Frage, ob genügend anerkannte Alltagsangebote verfügbar sind, wird für die praktische Umsetzung entscheidend sein.
Für Pflegebedürftige und Angehörige bleibt deshalb wichtig: Der Entwurf ist ein politischer Plan, aber noch kein endgültiges Gesetz. Verbindlich wird die Reform erst, wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben und die Regelungen veröffentlicht sind. Bis dahin sollten Betroffene aktuelle Ansprüche weiter nutzen und sich bei ihrer Pflegekasse beraten lassen. Wer auf regelmäßige Hilfe angewiesen ist, sollte außerdem prüfen, welche anerkannten Angebote in der eigenen Region verfügbar sind.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Frau M. ist 82 Jahre alt, lebt allein und hat Pflegegrad 1. Bisher nutzt sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für eine anerkannte Haushaltshilfe, die alle zwei Wochen beim Einkaufen, Putzen und bei kleineren Alltagserledigungen unterstützt. Pflegegeld erhält sie nicht, weil Pflegegrad 1 dafür nicht ausreicht.
Würde der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 wie geplant entfallen, müsste Frau M. diese Hilfe anders finanzieren oder auf Beratung und Pflegebegleitung ausweichen. Eine Beratung kann ihr zeigen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Sie ersetzt aber nicht automatisch die bisher bezahlte Haushaltshilfe. Für Frau M. wäre deshalb entscheidend, ob es vor Ort andere finanzierbare Angebote gibt oder ob sie die Hilfe künftig aus eigener Tasche bezahlen müsste.
Fragen und Antworten zum Thema
Fällt der Entlastungsbetrag ab 2027 sicher weg?
Nein, sicher ist das noch nicht. Der Wegfall beziehungsweise die Umgestaltung des Entlastungsbetrags steht im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz. Ein Referentenentwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz. Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich.
Wer wäre besonders betroffen?
Besonders betroffen wären Menschen mit Pflegegrad 1, weil sie bislang kein Pflegegeld erhalten und der Entlastungsbetrag für sie oft die wichtigste finanzielle Unterstützung ist. Wenn der Betrag für diese Gruppe nicht fortgeführt wird, kann das praktische Folgen für Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung haben. Auch Angehörige müssten dann häufiger selbst organisieren oder privat zahlen. Entscheidend ist, welche Ersatzangebote am Ende tatsächlich gesetzlich beschlossen werden.
Was soll das neue Sozialraumbudget leisten?
Das Sozialraumbudget soll den bisherigen Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 ersetzen. Es soll für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Geplant sind monatlich bis zu 175 Euro für Erwachsene und bis zu 300 Euro für Pflegebedürftige unter 25 Jahren. Die Nutzung wäre voraussichtlich enger geregelt als beim bisherigen Entlastungsbetrag.
Wird das Pflegegeld ab 2027 erhöht?
Nach dem Entwurf soll das Pflegegeld in ein Entlastungsbudget überführt werden und höhere Monatsbeträge erhalten. Vorgesehen sind 386 Euro bei Pflegegrad 2, 638 Euro bei Pflegegrad 3, 889 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.079 Euro bei Pflegegrad 5. Dabei ist wichtig, dass zugleich andere Leistungen neu geordnet werden sollen. Ein höherer Monatsbetrag bedeutet deshalb nicht in jedem Fall mehr frei verfügbare Unterstützung.
Was gilt für neue Pflegefälle mit Pflegegrad 2 oder 3?
Nach dem Entwurf sollen neue Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets erhalten. Die Begründung lautet, dass zu Beginn der Pflegebedürftigkeit Beratung und Begleitung stärker greifen sollen. Für Familien kann diese Regelung dennoch schwierig sein. Gerade am Anfang entstehen oft hohe Organisationskosten und akuter Unterstützungsbedarf.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Betroffene sollten ihre aktuellen Ansprüche weiterhin nutzen und die weitere Gesetzgebung verfolgen. Wer den Entlastungsbetrag regelmäßig verwendet, sollte Rechnungen, Anbieterinformationen und den konkreten Nutzen der Hilfe dokumentieren. Pflegebedürftige und Angehörige können außerdem bei der Pflegekasse nachfragen, welche anerkannten Angebote in ihrer Region verfügbar sind. Eine vorschnelle Änderung bestehender Unterstützung ist derzeit nicht ratsam, weil die Reform noch nicht beschlossen ist.




