Eilt! Jetzt Hartz IV Antrag auf Computer stellen!

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In vielen Schulen soll der Unterricht in den Schulgebäuden (Präsenzunterricht) wieder beginnen. Es ist zu befürchten, dass ein Antrag auf Zuschuss für digitale Endgeräte wie Computer, Tablets oder Smartphones dann nicht mehr seitens der Jobcenter gewährt wird. Daher sollten Eltern so schnell es geht, einen solchen Antrag stellen. Ein Musterantrag findet sich am Ende des Artikels.

Seit dem erstem Februar 2021 gilt die neue Weisung an die Jobcenter, die Kosten für digitale Endgeräte wie Computer, Tablets oder Smartphones als Zuschuss von bis zu 350 Euro zu übernehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder in Hartz IV während der Corona-Pandemie Zugang zu Bildung erhalten. Der Bedarf muss allerdings beantragt werden.

Vorraussetzungen für die Übernahme des Mehrbedarfs

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schuler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt den Mehrbedarf zu erhalten. Das gilt auch für solche, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Allerdings muss nachgewiesen werden, dass es keine andere Möglichkeit gibt, den Bedarf zu decken – beispielsweise durch Leihcomputer der Schulen. Hier muss eine Bescheinigung der Schule vorgelegt werden.

Zuschusshöhe ist abhängig vom Einzelfall

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 350 Euro für ein digitales Endgerät samt Zubehör wie Drucker und Kopfhörer. Der tatsächlich bewilligte Bedarf richtet sich dabei nach den Vorgaben der jeweiligen Schule und den ggf. schon vorhandenen Geräten.

Regelung gilt rückwirkend

Die Weisung gilt rückwirkend für den Zeitraum ab dem ersten Januar 2021. Daher können entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden. Auch in diesen Fällen müssen eine Bescheinigung der Schule und ein Nachweis des Bedarfs eingereicht werden.

Auch leistungsfähiger Internetzugang muss von Jobcenter bezahlt werden

Ist es Betroffenen aus finanziellen Gründen nicht möglich, einen Internetvertrag abzuschließen oder befinden sie sich in Regionen, in denen die Internetversorgung aufgrund der digitalen Infrastruktur für Online-Unterricht nicht ausreichend vorhanden ist, muss das Jobcenter zudem die Kosten für einen mobilen Router oder Surfstick mit entsprechender Datenflatrate übernehmen.

Auch für Bezieher aus dem Rechtskreis SGB XII Zuschuss möglich

Für den Rechtskreis des SGB XII gibt es jetzt auch eine Weisung des BMAS, nach der hier auch digitale Endgeräte auf Zuschussbasis zu gewähren sind.



Musterantrag

Antrag auf digitale Endgeräte auf Zuschussbasis, nebst Zubehör wie Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker und 3 Druckerpatronen für den Schulunterricht nach § 21 Abs. 6 SGB II

Begründung:
Die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts ist im Fall der pandemiebedingten Schulschließung zur Verwirklichung des Rechts meines Kindes auf Bildung und Chancengleichheit erforderlich. Es liegt eine atypischen Bedarfssituation vor. Die bestehende Möglichkeit, Schulaufgaben in ausgedruckter Form in der Schule abzuholen, ist kein die Modalitäten der Computernutzung entsprechender Ersatz.

Die Kosten für die Anschaffung eines internetfähigen Computers nebst Zubehör zur Teilnahme am pandemiebedingten Hausschulunterricht sind nicht im Regelbedarf berücksichtigt und stellen grundsätzlich einen Mehrbedarf dar, der § 21 Abs. 6 SGB II in verfassungskonformer Auslegung unterfällt (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Mai 2020, L 7 AS 719/20 B ER; Anschluss an BSG, Urteil vom 8. Mai 2019, B 14 AS 13/18 R). Ein Smartphone wäre für die Erledigung von Aufgaben und Beschaffung von Lernmaterial aufgrund des kleinen Formats ungeeignet. (LSG Thüringen, Beschluss vom 8. Januar 2021- L 9 AS 862/20 B ER).

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