Der teuerste Fehler bei der Rente und fast jeder macht ihn

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Vier Jahre früher in Rente gehen und dafür 14,4 Prozent weniger bekommen: Diese Rechnung klingt überschaubar, kann aber eine erhebliche Versorgungslücke verdecken.

Wer seine hochgerechnete Rente mit 67 einfach um diesen Prozentsatz kürzt, vergisst möglicherweise vier Jahre fehlender Beiträge. Umgekehrt sagt eine niedrigere Monatsrente noch nicht, dass der frühere Rentenbeginn über die gesamte Bezugszeit weniger Geld bringt.

Eine vernünftige Entscheidung braucht deshalb zwei verschiedene Rechnungen: Wie viel Geld steht jeden Monat zur Verfügung, und wie unterscheiden sich die Einnahmen über längere Zeit? Wer nur auf den Abschlag schaut, beantwortet keine dieser Fragen vollständig. Teuer wird es, wenn auf dieser Grundlage der Arbeitsplatz aufgegeben wird.

Die hochgerechnete Rente ist noch nicht vollständig erworben

Die Renteninformation unterscheidet zwischen bereits erworbenen Ansprüchen und einer Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze. Für diese Hochrechnung unterstellt die Deutsche Rentenversicherung weitere Beiträge entsprechend dem Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre. Eine dort ausgewiesene Prognose von 2.000 Euro bedeutet deshalb nicht automatisch, dass dieser Betrag bereits heute als ungekürzte Altersrente erreicht ist.

Wer früher aus dem Beruf aussteigt und keine weiteren Rentenansprüche aufbaut, erreicht die unterstellte Punktesumme nicht. Der Abschlag wegen des vorgezogenen Rentenbeginns kommt anschließend hinzu. Die Grundlagen erläutert die Deutsche Rentenversicherung zur Renteninformation; auch Gegen-Hartz beschreibt den Denkfehler bei der Berechnung der Rente mit 63.

Für wen die 14,4 Prozent überhaupt gelten

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte sind mindestens 35 Versicherungsjahre erforderlich. Für Menschen ab Geburtsjahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze dieser Rentenart bei 67 Jahren; ein Beginn mit 63 bedeutet 48 Monate Vorziehung. Bei 0,3 Prozent je Monat ergibt das einen dauerhaften Abschlag von 14,4 Prozent.

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gelten andere Bedingungen. Mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren ist für diese Jahrgänge ein abschlagsfreier Beginn mit 65 möglich. Diese Rentenart lässt sich nicht durch zusätzliche Abschläge auf 63 vorziehen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt die Unterschiede zwischen den beiden Altersrenten.

Aus 2.000 Euro werden im Modell nur 1.566 Euro

Eine vereinfachte Modellrechnung zeigt den Unterschied: Bei Weiterarbeit bis 67 wären 2.000 Euro monatliche Bruttorente erreichbar. Zwischen 63 und 67 käme jedes Jahr genau ein Entgeltpunkt hinzu, beim vollständigen Ausstieg mit 63 entfallen diese vier Punkte.

Sämtliche Beträge werden mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro je Entgeltpunkt berechnet, ohne künftige Rentenanpassungen.

Die vier nicht mehr erworbenen Punkte entsprechen 170,08 Euro monatlicher Bruttorente. Damit verbleiben vor dem Abschlag 1.829,92 Euro; nach einer Kürzung um 14,4 Prozent sind es rund 1.566,41 Euro. Die tatsächliche Differenz zur angenommenen Rente mit 67 beträgt in diesem Modell also 433,59 Euro monatlich beziehungsweise rund 21,7 Prozent.

Berechnung im Modell Rente mit 63, Arbeitsende mit 63 Rente mit 67, Arbeit bis 67
Zusätzliche Entgeltpunkte zwischen 63 und 67 0 4
Monatliche Bruttorente vor Abschlag 1.829,92 Euro 2.000,00 Euro
Dauerhafter Abschlag 14,4 Prozent 0 Prozent
Monatliche Bruttorente nach Abschlag 1.566,41 Euro 2.000,00 Euro
Bruttorentenzahlungen in den 48 Monaten bis 67 75.187,68 Euro 0 Euro

Die Tabelle vergleicht ausschließlich gesetzliche Bruttorenten bei konstantem Rentenwert, ohne Arbeitslohn, Sozialabgaben, Steuern, Inflation oder Verzinsung. Die 2.000 Euro sind eine Modellannahme ohne eingerechnete künftige Rentenerhöhungen. Wer davon lediglich 14,4 Prozent abzieht und mit 1.712 Euro plant, überschätzt die frühe Monatsrente hier um 145,59 Euro.

Der frühere Beginn bringt einen Vorsprung von rund 75.188 Euro

Die geringere Monatsrente ist allerdings nur eine Seite des Vergleichs. Wer mit 63 beginnt, erhält im Modell bereits 48 Monatszahlungen, bevor die spätere Variante überhaupt startet. Bis zum Alter von 67 summieren sich diese Zahlungen auf 75.187,68 Euro brutto.

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Ab 67 zahlt die spätere Variante monatlich 433,59 Euro mehr. Teilt man den bisherigen Vorsprung durch diesen Unterschied, ergeben sich rund 173,4 Monate oder 14,5 Jahre. Bei unveränderten Beträgen wäre die Summe der ausgezahlten Bruttorenten damit ungefähr im Alter von 81 Jahren und fünf Monaten gleich hoch.

Das ist ein Ergebnis der offengelegten Annahmen, keine allgemeine Altersgrenze für einen günstigen Rentenbeginn. Rentenanpassungen, Abgaben und die Bewertung früher verfügbarer Zahlungen verändern den Vergleich. Eine angenommene jährliche Rentenerhöhung muss deshalb in beiden Zahlungsreihen und bereits während der ersten vier Rentenjahre berücksichtigt werden.

Mehr Rentenzahlungen bedeuten nicht automatisch mehr Gesamteinkommen

Der größte Haken solcher Vergleiche: Wer bis 67 weiterarbeitet, lebt in den vier Jahren davor normalerweise vom Arbeitslohn. Dieser fehlt vollständig, wenn lediglich die Rentenzahlungen addiert werden. Ein Vorsprung bei der Rentensumme ist deshalb kein Beleg dafür, dass der frühere Berufsausstieg insgesamt mehr Geld bringt.

Für die persönliche Haushaltsrechnung müssen die verfügbaren Nettoeinnahmen beider Wege über denselben Zeitraum betrachtet werden. Dazu gehören auch andere Einkünfte und die Frage, ob Rücklagen für den früheren Ausstieg aufgebraucht werden. Die gewonnenen freien Jahre haben ebenfalls einen Wert, lassen sich aber nicht durch eine vermeintlich eindeutige Gewinnrechnung ersetzen.

Warum pauschale Nettobeträge täuschen können

Aus einer bestimmten Bruttorente lässt sich ohne weitere Angaben keine verlässliche Nettorente ableiten. Krankenversicherungsstatus, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherungsbeitrag und die persönliche Besteuerung beeinflussen den verfügbaren Betrag. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Abzüge für Versicherungen und die mögliche Steuerpflicht.

Gerade bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnern ist der überwiesene Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherung nicht automatisch das endgültig verfügbare Einkommen nach Steuern. Weitere Einkünfte und das Jahr des Rentenbeginns können die Steuerbelastung verändern. Ein Vergleich mit scheinbar präzisen Nettowerten bleibt ohne diese Angaben unvollständig.

Rentenbeginn und Arbeitsende müssen nicht zusammenfallen

Es gibt außerdem eine weitere Möglichkeit: eine vorgezogene Altersrente beziehen und trotzdem weiterarbeiten. Zu gesetzlichen Altersrenten darf unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass allein die Höhe des Verdienstes die Altersrente kürzt. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt dies in ihrer Information „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“.

Wer dabei weitere Rentenbeiträge zahlt, baut zusätzliche Ansprüche auf; die Annahme von vier vollständig fehlenden Beitragsjahren passt dann nicht mehr. Die Abschläge auf die vorzeitig beanspruchte Rente verschwinden dadurch jedoch nicht. Was bei Steuern und Abgaben zu beachten ist, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zum Arbeiten neben der Rente.

Die Monatsrechnung muss auch mit 85 noch tragbar sein

Eine bis zu einem bestimmten Alter höhere Auszahlungssumme hilft wenig, wenn die laufende Rente später nicht für den Lebensunterhalt reicht. Umgekehrt kann ein früherer Ausstieg für jemanden mit gesundheitlichen Belastungen und ausreichenden Rücklagen eine bewusste Entscheidung sein. Aus einer durchschnittlichen Lebenserwartung lässt sich weder die eigene Lebensdauer noch sicher ableiten, welche Variante persönlich günstiger sein wird.

Vor einer Kündigung sollte deshalb eine individuelle Rentenauskunft für den gewünschten Beginn vorliegen. Ebenso gehört geprüft, ob der Versicherungsverlauf vollständig ist und welche Rentenarten tatsächlich offenstehen. Entscheidend ist am Ende, ob der gewählte Weg den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft trägt.

Beispiel aus der Praxis: 146 Euro fehlen jeden Monat

Thomas, Jahrgang 1964, möchte mit 63 vollständig aufhören zu arbeiten und erfüllt die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte. Er sieht eine Hochrechnung von 2.000 Euro und plant nach Abzug von 14,4 Prozent mit 1.712 Euro brutto. Unter den Annahmen der Modellrechnung bleiben tatsächlich nur rund 1.566 Euro.

Die Differenz von rund 146 Euro im Monat summiert sich ohne Rentenanpassungen in zehn Jahren auf etwa 17.471 Euro brutto. Thomas lässt deshalb vor dem Ausstieg beide Rentenbeginne einschließlich der jeweiligen Nettoeinnahmen berechnen. Erst danach entscheidet er, ob seine Rücklagen den früheren Ruhestand tragen.