Der große Bürgergeld-Irrtum zeigt sich jetzt in Zahlen

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Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte im Dezember 2024 zweistellige Milliardeneinsparungen beim Bürgergeld an. Nach den ersten drei Monaten der neuen Grundsicherung ist ein solcher Spareffekt in den Haushaltszahlen, wie erwartet, ausgeblieben.

Strengere Regelungen in der Grundsicherung sollten dazu führen, dass immer weniger Menschen Bürgergeld beziehen wollen. Merz ging davon aus, dass man Betroffene nur mehr drangsalieren müsse, um für mehr Beschäftigung zu sorgen.

Was aber die Bundesregierung nicht bedachte, war die Tatsache, dass Menschen in Notlagen in den allermeisten Fällen unverschuldet in die Miesere geraten. Nur ein Bruchteil der Leistungsberechtigten verweigern Jobangebote.  Die meisten wollen, können aber aus unterschiedlichen Gründen nicht.

Die aktuellen Ausgabenzahlen zeigen nunmehr den großen Irrtum der Bundesregierung.

Das zeigen die Zahlen

Die Süddeutsche Zeitung hat Haushaltsdaten für Juli bis September 2026 ausgewertet und mit den entsprechenden Vorjahresmonaten verglichen.

Die vom Handelsblatt wiedergegebenen Zahlen zeigen weitgehend stabile beziehungsweise leicht niedrigere Ausgaben.

Ausgewertete Bundesausgaben für Grundsicherungsleistungen einschließlich der Bundesbeteiligung an den Wohnkosten
Monat 2025 2026 Unterschied
Juli 3,5 Milliarden Euro 3,5 Milliarden Euro etwa unverändert
August 3,5 Milliarden Euro 3,4 Milliarden Euro rund 100 Millionen Euro weniger
September 3,4 Milliarden Euro 3,3 Milliarden Euro rund 100 Millionen Euro weniger

Die Beträge sind gerundet und zeigen nicht sämtliche Ausgaben für Verwaltung, Arbeitsförderung und kommunale Leistungen.

Das Arbeitsministerium verweist auf Rückgänge von ungefähr 100 Millionen Euro gegenüber einzelnen Vorjahresmonaten. Gemessen an der Ankündigung zweistelliger Milliardeneinsparungen fällt diese erste Bilanz dennoch mehr als bescheiden aus.

Schon der Regierungsentwurf rechnete mit Millionen

Die bescheidenen Erwartungen standen bereits im Regierungsentwurf, Bundestagsdrucksache 21/3541: Über Bund, Länder, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit hinweg wurden für 2026 insgesamt 86 Millionen Euro Minderausgaben angesetzt. Für 2027 nennt diese Fassung rund 70 Millionen Euro.

Für 2028 und 2029 weist dieselbe Rechnung sogar geringe Mehrausgaben von elf beziehungsweise neun Millionen Euro aus. Es handelt sich um damalige Prognosen der Haushaltswirkungen des Gesetzes, ohne den gesondert ausgewiesenen Erfüllungsaufwand – nicht um bereits erzielte Ergebnisse.

Diese Prognosen und die aktuellen Monatsausgaben zeigen unterschiedliche Dinge und dürfen nicht einfach gegeneinander aufgerechnet werden.

Warum hat also die Bundesregierung Milliardenerwartungen in der Bevölkerung geweckt, obwohl die bezifferten Gesetzesfolgen schon im Vorfeld so viel kleiner ausfielen?

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Sinkende Ausgaben beweisen noch keine Reformwirkung

Das Arbeitsministerium verwies in der Regierungspressekonferenz vom 23. Oktober 2026 selbst auch auf den Jobturbo und die Beschäftigungsaufnahme von Geflüchteten. Dies sei vielmehr der Grund, warum die Ausgaben gesunken sind.

Die neue Grundsicherung ist seit dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft. Zu den Änderungen gehören strengere Leistungsminderungen, die Abschaffung der Vermögenskarenzzeit und zusätzliche Begrenzungen bei den anerkannten Unterkunftskosten.

Diese Neuregelungen haben entsprechend zu keinen Einsparungen geführt.

Warum viele Haushalte weiter Unterstützung brauchen

Die Vorstellung, Leistungsbezug lasse sich durch mehr Druck auf Arbeitslose rasch in großem Umfang beenden, ist nämlich falsch Das Arbeitsministerium verwies bei seiner Einordnung selbst auf Menschen, die bereits arbeiten und aufstocken, Angehörige pflegen oder kleine Kinder betreuen.

Bei einem Beschäftigten mit ergänzenden Leistungen ist vielmehr die Aufgabe, ein höheres anrechenbares Einkommen zu ermöglichen.

Bei einer Alleinerziehenden kann eine Betreuung der Kinder darüber entscheiden, ob längere Arbeitszeiten überhaupt umsetzbar sind.

Bei chronisch Kranken sind Eingliederungshilfen vielmehr entscheidend darüber, ob eine Integration auf den ersten Arbeitsmarkt wieder gelingen kann.

Die Union verweist auf eine weitere Reformstufe

Die CSU-Abgeordnete Hülya Düber verweist in “tagesschau” auf weitere geplante Änderungen, darunter Hinzuverdienstregeln und eine mögliche Pauschalierung der Unterkunftskosten. Dort sieht sie “zusätzliches Einsparpotenzial”.

Gerade bei Wohnkosten müsste jede zusätzliche Begrenzung daran gemessen werden, ob Haushalte damit tatsächlich angemessenen Wohnraum bezahlen können.

Eine rechnerische Entlastung des Haushalts wäre sozialpolitisch wenig überzeugend, wenn sie lediglich Finanzierungslücken bei Betroffenen vergrößerte.

Die Bundesregierung hält dennoch an ihrer Erwartung fest, durch mehr Vermittlungen langfristig Ausgaben zu senken, und hält eine abschließende Bilanz nach wenigen Monaten für verfrüht.

Auch die Haushaltsplanung für die Grundsicherung 2027 muss von tatsächlich erzielten Einsparungen unterschieden werden. Ein niedrigerer Etatansatz ist zunächst eine Planung und noch kein Beleg dafür, dass weniger Menschen Hilfe benötigen.