Hartz IV: Dank Hartz IV demnächst obdachlos?

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Ein junger Familienvater verlor aufgrund eines Arbeitsunfalls seinen Job. Die junge Familie war somit auf Hartz IV-Leistungen angewiesen. Könnte es jedoch nicht noch schlimmer kommen, kündigte der Vermieter der Familie die Wohnung wegen Eigenbedarf. Die Wohnungssuche wird der Familie durch Hartz IV jedoch erheblich erschwert.

Hartz IV-Familie auf Wohnungssuche

Aufgrund eines Arbeitsunfalls war ein junger Familienvater auf Hartz IV-Leistungen angewiesen. Nach einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter verschlechterte sich die Situation der Familie jedoch zunehmen. Knapp 40 Wohnungen hatte sich die Familie seit Juni angeschaut. Teilweise kam es zu drei Besichtigungsterminen am Tag.

Im September fanden sie dann endlich eine passende Wohnung. Diese war sogar 6 EUR günstiger als die bisherige Miete und lag sogar noch 10 EUR unter der Grenze für eine Hartz IV-Kaltmiete.

Jobcenter lehnt Wohnung ab

Doch die Familie hatte sich zu früh gefreut. Das Jobcenter lehnte die Wohnung ab. Das Jobcenter addierte zur Bruttokaltmiete die Hälfte der Heizkosten dazu. Somit überstiegen die Kosten für eine Wohnung der Angemessenheitsgrenze. Diese Berechnungsregel hatte die Familie leider übersehen.

Jobcenter geht keine Kompromisse ein

Das Angebot der Familie die restliche Miete von lediglich 54 EUR aus dem Regelsatz zu zahlen lehnte das Jobcenter ebenfalls ab. Auch eine Übernahme der Kaution und der Umzugskosten wurde abgelehnt. Um diese Kosten selbst tragen zu können benötigt die Familie allerdings 3.000 EUR. Dieses Geld haben sie jedoch nicht.

Angst vor Obdachlosigkeit

Die Angst vor der Obdachlosigkeit ist jedoch nicht das einzige Probleme. Die Ehefrau teilt sich derzeit das Sorgerecht mit ihrem Ex-Ehemann. Wenn sie obdachlos wird, schaltet sich das Jugendamt ein und sie könnte sogar das Sorgerecht verlieren. Aufgrund der fehlenden Wohnung muss die Familie wohl derzeit in der alten Wohnung bleiben und eine Räumungsklage in Kauf nehmen.

 

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