Coronavirus: Zuschuss für Notvorrat auch für Hartz IV-Beziehende?

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Bundesregierung rät zu Notvorräten

Unabhängig davon, ob und wie gefährlich das neue Coronavirus ist, sind Bundesbürger dazu aufgefordert, sich Notvorräte anzulegen. Doch wie sollen Hartz IV Beziehende sich einen Notvorrat an Lebensmitteln anschaffen, wenn Notvorräte nicht im Regelsatz vorgesehen sind?

300 Euro für Notvorräte

Unabhängig vom neuen Coronavirus rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu einem Not-Vorrat, der im Katastrophenfall ein zehntägiges Überleben gewährleisten soll. Dieser beinhaltet etwa 80 Litern an Getränken und 58 Kilo Nahrung, die trocken und vorrätig gelagert werden sollten. Demnach kostet ein Notvorrats-Einkauf für eine vierköpfige Familie etwa 300 Euro.

Für Hartz IV Beziehende ist das allerdings nicht zu bewerkstelligen. Wenn aber das Bundesamt für Bevölkerungsschutz explizit dazu rät, sich einen Notvorrat anzulegen, sollte es auch einen Zuschuss für Hartz IV Beziehende geben.

Was ist der ideale Notvorrat?

Vielerorts sind die ersten Hamsterkäufer zu beobachten. Nach Ansicht des Virologen Christian Drosten von der Berliner Charité könnten sich 60 bis 70 Prozent der Deutschen mit dem Virus infizieren. “Aber wir wissen nicht, in welcher Zeit”, so der Experte. Allerdings könne mit einem Rückgang der Erkrankungszahlen im Sommer und einem Wiederauftreten danach gerechnet werden.

So macht es Sinn, sich für den weniger wahrscheinlichen Fall einer Katastrophe zu wappnen. Benötigt ein Erwachsener im Durchschnitt etwa 2200 Kalorien pro Tag, sollten nach Ansicht des Bundesamtes für Katastrophenschutz folgende Waren vorrätig vorhanden sein:

  • Getreideprodukte, Nudeln, Kartoffeln, Brot etc. 3,5 kg
  • Gemüse und Hülsenfrüchte 4 kg
  • Obst und Nüsse 2,5 kg
  • Milchprodukte 2,6 kg
  • Fleisch, Fisch, Eier etc. 1,5 kg
  • Butter, Öle, Fette
  • Getränke 20 Liter

4 Personen: 80 Liter Getränke und 58,1 kg Lebensmittel

Für einen groben Überblick kann man auch den Vorratskalkulator des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nutzen, der hier zu finden ist. Bei der Eingabe von einer Familie mit 4 Personen kommt man auf einen Bedarf von 80 Liter Getränke und 58,1 kg Lebensmittel.

Kein Zuschuss für Hartz IV Beziehende

Es gibt aber “keine zusätzliche Unterstützung für die Katastrophenvorsorge”, musste das Bundessozialministerium einräumen. “Sofern leistungsberechtigte Personen auf Grund des vom Kabinett beschlossenen Zivilschutzkonzeptes einen persönlichen, ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln anlegen wollen, so müssen sie, ebenso wie Menschen mit geringem Einkommen, die hierfür erforderlichen Ausgaben eigenverantwortlich aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget finanzieren”, hieß es lapidar.

Das Thema Notvorräte beschäftigte bereits ein Sozialgericht

Mit der Frage, ob Notvorräte auch von Hartz IV Beziehern bewerkstelligt werden könnten, beschäftigte sich bereits das Sozialgericht Konstanz. Der Kläger hatte bei seinem Jobcenter einen Antrag auf Bezuschussung einer Notbevorratung gestellt. Es sei ein laufender Bedarf, da die Notvorräte immer wieder, je nach Haltbarkeit, ausgetauscht werden müssten. Der Klagende stellte zudem fest, dass er der dringenden Empfehlung der Bundesregierung folgen wolle einen Notvorrat anzulegen. Doch die Behörde lehnte ab.

Gericht wies Klage ab

Die Richter urteilten, dass Leistungsbezieher “ausreichend gegen Katastrophen, Krisen oder ausgerufene Notstände gerüstet” wären (Az.: S 11 AS 808/17). Allerdings klagte ein Bürger, der neben seinem Leistungsbezug auch über einer Einkünfte aus einem Nebenjob verfügte.

Zynische Empfehlung die Hartz IV Bezieher ausschließt

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die Entscheidung des Bundessozialministeriums keine Sonderzuschläge zu genehmigen als “zynisch”. Wenn die Bundesregierung seinen eigenen Rat “ernst meint und möchte, dass sie von der Bevölkerung ernst genommen werden, dann muss sie dafür Sorge tragen, dass auch jeder Mensch sie umsetzen kann.”

Schutzlos ausgeliefert

Hartz IV oder Sozialhilfe Beziehende sind demnach einem möglichen Katastrophenfall schutzlos ausgeliefert. Und das, obwohl nach neusten Erkenntnissen und Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) das Coronavirus etwa “zehn mal tödlicher” ist, als die saisonale Grippe. (Bild: Maridav/stock.adobe.com)

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