Rund 6,33 Millionen Menschen leben von Hartz IV oder Arbeitslosengeld

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Armutsausmaß höher als offizielle Arbeitslosenstatistik

Nach offiziellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind rund 2,23 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos. Das jedenfalls besagen die aktuellen BA-Statistiken vom Dezember 2019. Doch etwa 6,33 Millionen Personen, also fast dreimal so viele Menschen, leben von Hartz IV oder Arbeitslosengeld. Doch wie kommt es zu diesen doch sehr unterschiedlichen Zahlen?

Nicht arbeitslos im Sinne der Statistik

Rund 6,33 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Hartz IV oder Arbeitslosengeld. Darunter befinden sich gut 1,89 Millionen Kinder und Jugendliche. Damit wird deutlich, dass das Armutsausmaß sehr viel höher ist, als die offizielle Arbeitslosenstatistik suggeriert. Denn nicht alle Menschen, die Hilfeleistungen beziehen, sind auch Arbeitslos im Sinne der Statistik.

Etwa 842.000 Menschen beziehen Arbeitslosengeld 1 und rund 5,55 Millionen Menschen leben deutschlandweit in einem sogenannten Hartz IV Haushalt. Darunter befinden sich etwa 1,89 Millionen Kinder und Jugendliche. 64.000 Personen beziehen das Arbeitslosengeld sowie Hartz IV Leistungen gleichzeitig, da der Anspruch des Arbeitslosengeldes nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern.

Statistische Bereinigung

Wie kommt es, dass die offiziellen Zahlen etwas anderes suggerieren und nicht das wahre Armutsausmaß abbilden? Nur ein geringer Teil, die Sozialleistungen beziehen, gelten nach offizieller Statistik auch als Arbeitslos. Ein Trick, um die Erwerbslosenzahlen nach unten zu drücken?

In den monatlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit ist ein großer Anteile der Leistungsbezieher nicht eingerechnet, da sie aus “statistischen” Gründen nicht als “arbeitslos” gelten. Darunter fielen Personen, die z.B. eine Maßnahme besuchten, über 58 Jahre alt waren, krankgeschrieben, oder innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten hatten. Für die BA gelten diese Personenkreise dann nicht mehr als Arbeitslos, sondern als “Unterbeschäftigte”.

Alleinerziehende und Hartz IV-Aufstocker fallen raus

Weiterhin zählten nicht Personen dazu, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen, weil sie beispielsweise Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Auch zählten sogenannte Aufstocker nicht dazu, weil sie zwar einen Job hatten, aber trotzdem Hartz IV Leistungen bezogen, weil der karge Lohn nicht ausreichte, um das Existenzminimum zu sichern.

Demnach galten 2/3 der Hartz IV Beziehenden nicht als arbeitslos und fielen aus der Arbeitslosenstatistik raus.

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