Grundfreibetrag soll 2027 deutlich steigen, viele bleiben außen vor

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CDU, CSU und SPD haben sich am Mittwochabend auf eine Reform der Einkommensteuer geeinigt: Ab dem 1. Januar 2027 soll der Grundfreibetrag steigen, zusammen mit Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag.

Rund 10 Milliarden Euro jährlich will die Koalition damit vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten. Wer als Grundsicherungsgeld-, Bürgergeld– oder Mindestrenten-Empfänger schon heute weit unter der Steuergrenze lebt, geht bei dieser Entlastung leer aus.

Die Koalitionsspitzen feiern das Paket als Entlastung für Beschäftigte und Steuerzahler. Für Millionen Menschen mit Grundsicherung, Bürgergeld oder einer kleinen Rente ändert sich dadurch trotzdem nichts.

Ihr Einkommen liegt schon jetzt unter dem Betrag, der überhaupt besteuert wird. Wer verstehen will, warum eine milliardenschwere Steuerreform an genau dieser Gruppe vorbeigeht, muss sich die Mechanik hinter dem Wort Grundfreibetrag ansehen.

12.348 Euro, die für Millionen gar keine Rolle spielen

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt (§ 32a Absatz 1 Einkommensteuergesetz). Er soll sicherstellen, dass niemand Steuern auf das Existenzminimum zahlt.

Für das Jahr 2026 liegt er bei 12.348 Euro für Alleinstehende, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt er sich auf 24.696 Euro. Erst zu versteuerndes Einkommen oberhalb dieser Grenze wird überhaupt besteuert.

Wer mehr verdient, spart durch eine höhere Grenze bares Geld. Wer weniger hat, für den ändert sich am Betrag auf dem Konto nichts. Genau darin liegt der Kern der aktuellen Debatte um die Reform ab 2027.

Was die Koalition wirklich beschlossen hat

Nach übereinstimmenden Medienberichten hätten sich die Spitzen von Union und SPD im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket verständigt. Zum 1. Januar 2027 sollen demnach Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen, zusätzlich die zweite Progressionszone abgeflacht werden.

Ein Kabinettsbeschluss oder Gesetzentwurf liegt dazu noch nicht vor.

Finanziert werden soll das Paket über eine gestaffelte Reichensteuer. Ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sollen künftig 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro dann 47 Prozent. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll dadurch mehr sparen. Mehr als 600 Euro im Jahr, allerdings erst in voller Wirkung ab 2028.

Bis diese Zahlen Gesetz werden, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ein zweites, für die genaue Höhe entscheidendes Dokument liegt bislang gar nicht vor.

Warum die genaue Zahl erst im Herbst feststeht

Wie hoch der Grundfreibetrag 2027 tatsächlich ausfällt, ist offen. Die Bundesregierung will im Herbst 2026 den turnusmäßigen Existenzminimumbericht vorlegen, der die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Höhe berechnet.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss. Diese Berechnung setzt die Untergrenze für den neuen Betrag, nicht der politische Wunsch der Koalition.

Vor der Einigung im Koalitionsausschuss waren Werte zwischen 12.900 und 13.084 Euro im Gespräch. Ob die Koalition sich an diesen Rahmen hält oder der Herbstbericht einen höheren Betrag erzwingt, lässt sich derzeit nicht seriös vorhersagen. Wer schon jetzt mit einer festen Zahl rechnet, verwechselt eine politische Ankündigung mit einem verabschiedeten Gesetz.

Wer schon heute unter der Freigrenze lebt

Für Menschen im Grundsicherungsgeld, in der Sozialhilfe oder mit einer kleinen Rente bleibt die ganze Debatte folgenlos. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro im Monat, umgerechnet 6.756 Euro im Jahr.

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Das liegt weit unter dem geltenden Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Wer so wenig Einkommen hat, zahlt schon jetzt keine Einkommensteuer und kann durch eine höhere Freigrenze auch nichts mehr sparen.

Das klingt zunächst nach einer Selbstverständlichkeit: Wer nichts zahlt, kann auch nicht entlastet werden. Politisch bedeutet es aber, dass eine milliardenschwere Reform genau die Gruppe nicht erreicht, für die das Existenzminimum ursprünglich definiert wurde.

Der Regelsatz selbst bleibt 2026 wegen einer gesetzlichen Besitzschutzregelung unverändert, während der steuerliche Freibetrag für Beschäftigte weiter steigt.

Anders sieht es für Rentnerinnen und Rentner mit einer Rente oberhalb der Freigrenze aus. Dort zeigt ein Blick auf die einzige Beispielrechnung der Koalition, wie groß der Unterschied tatsächlich ausfällt.

Die einzige Rechnung, die die Koalition bisher liefert

Die Koalition nennt bislang nur ein konkretes Beispiel. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll mehr als 600 Euro im Jahr sparen.

Dieser Betrag gilt aber erst in voller Wirkung ab 2028, nicht schon zum Start der Reform 2027. Für Alleinstehende oder für Rentnerinnen und Rentner mit einer steuerpflichtigen Rente über 12.348 Euro im Jahr nennt die Koalition bislang keine eigene Zahl.

Wer als Grundsicherungsgeld- oder Bürgergeld-Empfänger dagegen 6.756 Euro im Jahr erhält, taucht in keinem dieser Rechenbeispiele auf. Für diese Gruppe verändert sich am Monatsende nichts, unabhängig davon, ob der Grundfreibetrag am Ende um 300 oder um 1.000 Euro steigt.

Was diese Reform über den Sozialstaat verrät

Die Bundesregierung spricht von einer Entlastung für Beschäftigte und Steuerzahler und trifft damit exakt die Gruppe, die sie benennt. Wer keine Einkommensteuer zahlt, war nie Teil dieses Versprechens, auch wenn die politische Rhetorik oft von allen Bürgerinnen und Bürgern spricht.

Eine echte Entlastung für Menschen am Existenzminimum müsste über den Regelsatz selbst kommen, nicht über einen Steuerfreibetrag, den sie ohnehin nie überschreiten. Solange diese beiden Stellschrauben getrennt bleiben, läuft jede neue Grundfreibetrags-Erhöhung an genau der Gruppe vorbei, für die das Existenzminimum ursprünglich berechnet wurde.

Häufige Fragen zum Grundfreibetrag 2027

Muss ich als Grundsicherungsgeld- oder Bürgergeld-Empfänger jetzt etwas beantragen?

Nein. Der Grundfreibetrag wirkt nur im Einkommensteuerrecht und hat keinen Einfluss auf die Berechnung von Grundsicherungsgeld, Bürgergeld oder Sozialhilfe. Diese Leistungen richten sich allein nach dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft, nicht nach dem steuerlichen Existenzminimum.

Gilt die Erhöhung schon für die Steuererklärung 2026?

Nein. Für den Veranlagungszeitraum 2026 gilt weiterhin der aktuelle Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Die angekündigte Erhöhung soll frühestens zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und betrifft damit erstmals die Steuererklärung, die 2028 abgegeben wird.

Was passiert, wenn Bundestag oder Bundesrat der Reform nicht zustimmen?

Dann bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Die Bundesregierung braucht die Zustimmung des Bundesrats, weil Länder und Kommunen Steueraufkommen verlieren würden. Die Koalition hat zugesagt, Steuerausfälle auszugleichen, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung hinausgehen.

Profitieren Rentnerinnen und Rentner überhaupt von einem höheren Grundfreibetrag?

Nur, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Wer allein von der gesetzlichen Rente lebt und darunter bleibt, zahlt schon jetzt keine Steuern. Wer zusätzliche Einkünfte hat, etwa aus einer Betriebsrente oder Vermietung, kann von der höheren Grenze profitieren.

Quellen

Einkommensteuergesetz: § 32a EStG, Einkommensteuertarif
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld
Bundesregierung: Regelbedarfe 2026 und Infoblatt zum 1. Januar 2026
Tagesspiegel/dpa: Einkommensteuerreform – Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen