Bürgergeld: So zahlt das Jobcenter deine Rente

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Wenn Sie Bürgergeld beziehen und mit einem Minijob aufstocken, wirkt die Rentenversicherungspflicht auf den ersten Blick wie ein Nachteil. Tatsächlich kann sie aber dafür sorgen, dass Rentenbeiträge in Ihr Rentenkonto fließen.

Und dabei haben Sie nicht einmal monatlich weniger Geld zur Verfügung. Genau diese Mechanik macht den Minijob für Aufstockerinnen und Aufstocker so interessant.

Rentenversicherungspflicht ist der Normalfall im Minijob

Im Minijob sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, solange Sie nicht aktiv schriftlich die Befreiung beantragen. Viele unterschreiben die Befreiung, weil sie sofort den vollen Lohn ausgezahlt bekommen möchten.

Für Bürgergeld-Beziehende ist das jedoch häufig die schlechtere Entscheidung. Denn dadurch gehen wertvolle Rentenansprüche verloren.

Warum weniger Netto oft kein Minus bedeutet

Wenn Sie rentenversicherungspflichtig bleiben, wird Ihr Eigenanteil direkt vom Lohn abgezogen, Ihr Netto sinkt also etwas. Beim Bürgergeld zählt aber nicht nur der Lohn, sondern wie viel davon auf die Leistung angerechnet wird. Sinkt das Netto durch Pflichtbeiträge, fällt in der Regel auch die Anrechnung niedriger aus, sodass das Jobcenter mehr Bürgergeld auszahlt.

So „wandert“ Geld vom Jobcenter in Ihre Rentenkasse

In der Praxis entsteht oft ein Ausgleich: Der Arbeitgeber zahlt Ihnen etwas weniger aus, dafür wird beim Jobcenter weniger abgezogen. Am Ende bleibt Ihr Gesamtbetrag aus Lohn plus Bürgergeld meist gleich, aber Sie bekommen zusätzlich Rentenbeiträge gutgeschrieben. So wird ein Teil der staatlichen Unterstützung in Altersvorsorge und Absicherung umgewandelt.

Beispiel: Jacqueline nutzt den Effekt für ihre Altersvorsorge

Jacqueline ist alleinstehend und hat einen monatlichen Bedarf aus Regelbedarf und Wohnkosten, den das Jobcenter grundsätzlich absichern muss. Sie verdient im Minijob 603 Euro und überlegt, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu unterschreiben.

Sie hätte gern „mehr Netto“ hätte. Entscheidet Jacqueline sich dagegen, werden ihr nämlich 3,6 Prozent Rentenbeitrag abgezogen, was ihr Netto etwas senkt. Aber gleichzeitig reduziert sich die Anrechnung beim Jobcenter.

Was sich für Jacqueline unterm Strich ändert

Mit Befreiung bekommt Jacqueline den vollen Lohn ausgezahlt, doch das Jobcenter rechnet mehr davon an und zahlt entsprechend weniger Bürgergeld. Ohne Befreiung bekommt sie etwas weniger Lohn, aber das Jobcenter gleicht genau diese Differenz in der Regel über eine höhere Bürgergeldzahlung aus.

Der entscheidende Unterschied ist alos: Ohne Befreiung sammelt Jacqueline jeden Monat Rentenansprüche und hält wichtige Versicherungszeiten aktiv. Indirekt finanziert das Jobcenter also ihre Rentrenbeiträge.

Modell für die Praxis: So prüfen Sie es Schritt für Schritt

Jacqueline nutzt ein einfaches Modell, das Sie genauso anwenden können: Zuerst nehmen Sie Ihren Brutto-Minijob-Lohn und berechnen den Rentenanteil von 3,6 Prozent, wenn Sie nicht befreit sind. Danach vergleichen Sie, wie hoch Ihr ausgezahltes Netto mit und ohne Rentenbeitrag ist.

Anschließend prüfen Sie im Bürgergeld-Bescheid, wie stark das Jobcenter das jeweilige Netto anrechnet. Wenn die Bürgergeld-Auszahlung bei niedrigerem Netto steigt, haben Sie den typischen Ausgleichseffekt und finanzieren Rentenansprüche, ohne monatlich real weniger zu haben.

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Es gibt noch weitere Vorteile

Der größte Vorteil ist oft nicht nur eine höhere Altersrente, sondern der Schutz für den Ernstfall. Wenn Sie länger keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung haben, können wichtige Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente wegbrechen.

Ein rentenversicherungspflichtiger Minijob kann helfen, diese Absicherung zu erhalten. Sie bauen weiter Wartezeiten auf dem Rentenkonto weiter auf. Für diese zählt nämlich, ob Sie Beiträge gezahlt haben und nicht, wie hoch diese sind.

Wenn das Jobcenter zur Befreiung drängt

Manche erleben, dass Jobcenter die Befreiung nahelegen, weil dadurch kurzfristig weniger ausgezahlt werden muss. Die Entscheidung liegt aber bei Ihnen, denn die Befreiung muss von Ihnen beantragt werden und ist keine Pflicht.

Wichtig ist außerdem: Wenn Sie die Befreiung im laufenden Minijob unterschreiben, bleibt sie in diesem Job in der Regel bestehen und lässt sich nicht einfach rückgängig machen.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Muss ich mich im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Nein, die Rentenversicherungspflicht ist der Regelfall, und eine Befreiung gibt es nur, wenn Sie sie ausdrücklich beantragen.

Verliere ich mit Rentenbeiträgen monatlich Geld, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Häufig nicht, weil ein niedrigeres Netto meist zu einer geringeren Anrechnung führt und das Jobcenter die Differenz über eine höhere Auszahlung ausgleichen kann.

Warum ist die Befreiung für Aufstockerinnen und Aufstocker oft unklug?
Weil Sie auf Rentenansprüche und wichtige Versicherungszeiten verzichten, obwohl das „Mehr an Netto“ beim Bürgergeld oft durch höhere Anrechnung wieder verpufft.

Was bringt mir ein rentenversicherungspflichtiger Minijob außer Altersrente?
Sie stärken auch den Schutz bei Erwerbsminderung und erfüllen Wartezeiten, die später über bestimmte Rentenarten oder einen früheren Renteneintritt entscheiden können.

Kann ich die Befreiung später einfach widerrufen?
In der Regel nicht innerhalb desselben Minijobs, weshalb Sie vor der Unterschrift genau prüfen sollten, ob Sie wirklich dauerhaft auf die Versicherungspflicht verzichten wollen.

Fazit

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und im Minijob arbeiten, kann es sich lohnen, rentenversicherungspflichtig zu bleiben, weil das Jobcenter den Abzug häufig indirekt ausgleicht. Sie sichern sich so Rentenansprüche und wichtige Versicherungszeiten, ohne dass Ihr monatlicher Gesamtbetrag spürbar sinken muss.

Wer vorschnell die Befreiung unterschreibt, spart meist nur scheinbar und schwächt langfristig die eigene Absicherung.