Bürgergeld: Neue Sanktionen treffen Familien besonders hart

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Wer Bürgergeld bezieht und Kinder hat, könnte künftig noch stärker unter Druck geraten. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass Leistungsminderungen bei Meldeversäumnissen nach dem Regierungsentwurf „deutlicher und spürbarer“ ausfallen sollen.

Zugleich wird in der Drucksache ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die abgesenkte Altersgrenze bei den Zumutbarkeitsregeln künftig auch Erziehende von Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres treffen kann.

Das ist nicht nur eine juristische Verschiebung, sondern eine soziale Zuspitzung. Denn schon in der Vorbemerkung der Anfrage wird der zentrale Punkt benannt: Wenn Eltern sanktioniert werden, sinkt das Haushaltseinkommen insgesamt – auch dann, wenn der Regelbedarf der Kinder formal unangetastet bleibt.

Genau darin liegt die Brisanz der neuen Linie. Auf dem Papier wird nur ein Elternteil getroffen, im Alltag aber die ganze Familie.

Die Bundesregierung will Meldeversäumnisse härter spürbar machen

Die Formulierung ist eindeutig. Die Bundesregierung plant laut Gesetzentwurf, Leistungsminderungen bei Meldeversäumnissen „deutlicher und spürbarer“ zu gestalten. Parallel dazu verweist die Drucksache auf die neue Zumutbarkeitsregel in § 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II, die Eltern kleiner Kinder früher als bisher in den Bereich möglicher Sanktionen und Mitwirkungspflichten rücken kann.

Gerade für Eltern im Bürgergeld ist das heikel. Denn wer ein Kleinkind betreut, lebt oft ohnehin in einem engen Zeit- und Belastungskorridor. Wenn dann Termine beim Jobcenter, Betreuungsfragen und Arbeitsaufnahme enger miteinander verknüpft werden, steigt das Risiko von Konflikten, Versäumnissen und daraus folgenden Kürzungen.

Die Bundesregierung antwortet auf die Frage, ob eine Vollzeittätigkeit für Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren angemessen sei, nur mit dem Hinweis auf den Einzelfall. Die besonderen Rahmenbedingungen von Alleinerziehenden müssten berücksichtigt werden, heißt es. Eine klare Schutzgrenze formuliert sie nicht.

8.300 Familien mit Kindern waren 2024 von Leistungsminderungen betroffen

Dass es sich nicht um ein Randthema handelt, zeigen die Zahlen der Bundesregierung selbst. Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 8.300 Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern von mindestens einer Leistungsminderung betroffen. Davon entfielen rund 3.667 auf Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften und rund 4.637 auf Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.

Noch deutlicher wird die Reichweite beim Blick auf die Kinder. Im Jahresdurchschnitt 2024 lebten 16.790 minderjährige Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer Leistungsminderung. Diese Zahl macht sichtbar, worum es tatsächlich geht: nicht um abstrakte Verwaltungsvorgänge, sondern um zehntausende Kinder, die in Haushalten leben, in denen das ohnehin knappe Budget zusätzlich unter Druck gerät.

Hinzu kommt die durchschnittliche Höhe der Kürzungen. 2024 lag die durchschnittliche Leistungsminderung bei 63 Euro im Monat. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist das kein symbolischer Betrag. Es ist Geld, das bei Lebensmitteln, Kleidung, Schulsachen, Fahrten oder Strom an anderer Stelle fehlt.

Größere Familien sind überdurchschnittlich häufig betroffen

Besonders brisant ist Tabelle 3 der Drucksache. Sie zeigt, dass Familien mit vielen Kindern häufiger von Leistungsminderungen betroffen sind als der Durchschnitt aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Im Jahresdurchschnitt 2024 lag der Anteil insgesamt bei 0,8 Prozent. Bei Familien mit drei Kindern waren es 0,9 Prozent, bei vier Kindern ebenfalls 0,9 Prozent und bei Familien mit fünf oder mehr Kindern 1,1 Prozent.

Diese Tendenz ist kein einmaliger Ausschlag. Bereits 2018 lag der Anteil insgesamt bei 3,9 Prozent, bei Familien mit fünf und mehr Kindern aber bei 5,0 Prozent. Auch 2019 lag der Gesamtwert bei 3,8 Prozent, während große Familien auf 4,8 Prozent kamen. Die Schere zeigt sich also über mehrere Jahre hinweg. Je größer die Familie, desto höher das Risiko, in einer Bedarfsgemeinschaft mit Leistungsminderung zu leben.

Das ist sozialpolitisch hoch problematisch. Große Familien haben schon ohne Sanktionen einen besonders engen finanziellen Spielraum. Wenn gerade sie überdurchschnittlich oft betroffen sind, verschärft das eine bestehende Verwundbarkeit noch einmal. Aus einem Verwaltungsinstrument wird dann schnell ein Armutsverstärker.

Der formale Schutz der Kinder löst das eigentliche Problem nicht

Die Bundesregierung argumentiert, Kinder und Jugendliche seien bei Leistungsminderungen eines Elternteils „umfassend geschützt“. Begründet wird das damit, dass ausschließlich der Regelbedarf der pflichtverletzenden erwerbsfähigen Person gemindert werde, nicht aber der Regelbedarf der Kinder oder eines weiteren Elternteils. Außerdem solle eine Minderung unterbleiben, wenn sie im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstelle.

Genau an diesem Punkt beginnt jedoch die Realität, die in vielen Gesetzesbegründungen zu kurz kommt. Familien wirtschaften nicht in getrennten Kassen für Mutter, Vater und Kind. Sie wirtschaften aus einem gemeinsamen Haushaltstopf. Wenn dort 63 Euro oder mehr fehlen, hat das unmittelbare Folgen für den gesamten Alltag.

Der formale Hinweis, dass der Kinder-Regelbedarf nicht gekürzt werde, ändert nichts daran, dass weniger Geld für alle da ist. Schon die Fragesteller der Kleinen Anfrage benennen das ausdrücklich: Leistungsminderungen bei Eltern verstärken Kinderarmut, weil das Haushaltseinkommen sinkt.

Härtefallprüfung bleibt vage – belastbare Daten fehlen

Die Bundesregierung verweist darauf, dass Jobcenter vor jeder Leistungsminderung prüfen müssten, ob ein wichtiger Grund oder ein Härtefall vorliegt. In diese Gesamtbetrachtung müssten auch die Auswirkungen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft und insbesondere auf minderjährige Kinder einfließen. Das klingt zunächst nach Schutzmechanismus.

Das Problem: Gleichzeitig räumt die Bundesregierung ein, dass ihr keine Angaben dazu vorliegen, wie häufig bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern wegen einer außergewöhnlichen Härte tatsächlich von einer Leistungsminderung abgesehen wird.

Auch eine Differenzierung nach Minderungsgründen liegt nicht vor. Damit bleibt offen, wie oft dieser Schutz in der Praxis wirklich greift – und in welchen Konstellationen Familien trotz Kindern im Haushalt sanktioniert werden.

Gerade für eine politisch so sensible Frage ist das bemerkenswert. Der Staat verteidigt die Schutzwirkung des Systems, kann aber nicht belegen, wie oft dieser Schutz bei Familien mit Kindern tatsächlich angewandt wird.

Mehr Zusammenarbeit mit Jugendhilfe – aber keine Antwort auf die Armutsfrage

Die Bundesregierung verweist außerdem darauf, dass Jobcenter bei der neuen Regelung zur Nicht-Erreichbarkeit nach drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen eng mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten sollen.

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Auch Datenübermittlungen an Jugendämter seien in bestimmten Konstellationen möglich, etwa wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen oder Sozialdaten zur Aufgabenerfüllung des Jugendamtes erforderlich sind.

Das mag für akute Schutzlagen wichtig sein, löst aber die entscheidende soziale Frage nicht. Jugendhilfe ersetzt keine stabile Existenzsicherung. Wer erst dann auf Kindeswohl und Kooperation verweist, wenn das Haushaltsbudget bereits durch Sanktionen unter Druck geraten ist, bekämpft nicht die Ursache, sondern reagiert auf mögliche Folgeschäden.

Das eigentliche Signal ist politisch eindeutig

Die Drucksache zeigt in der Zusammenschau eine klare Richtung. Einerseits will die Bundesregierung Sanktionen bei Meldeversäumnissen spürbarer machen und den Druck auf Eltern früher ansetzen lassen.

Andererseits belegen ihre eigenen Zahlen, dass größere Familien bereits heute überdurchschnittlich häufig von Leistungsminderungen betroffen sind. Genau diese Kombination ist der eigentliche Kern des Problems.

Wer Familien mit mehreren Kindern ohnehin in einem angespannten finanziellen Alltag sieht, muss sich fragen lassen, warum ausgerechnet in diesem Bereich der Druck erhöht werden soll. Denn die Statistik legt nahe, dass die Folgen nicht zufällig verteilt sind. Sie treffen gerade jene Haushalte stärker, die besonders verletzlich sind.

Fazit

Die Antwort der Bundesregierung liefert ein politisch brisantes Bild. Sanktionen im Bürgergeld treffen nicht nur einzelne Leistungsberechtigte, sondern wirken in Familienhaushalte hinein. Und sie treffen größere Familien überdurchschnittlich oft.

Wenn nun auch noch Meldeversäumnisse härter sanktioniert und Eltern kleiner Kinder früher in verschärfte Zumutbarkeitsregeln gezogen werden, wächst der Druck genau dort, wo das Armutsrisiko ohnehin hoch ist.

Der formale Verweis auf ungekürzte Kinder-Regelbedarfe reicht deshalb nicht aus. Entscheidend ist, was im Haushalt tatsächlich ankommt. Und genau dort zeigen die Zahlen der Bundesregierung: Für viele Familien wird es schon jetzt enger – für größere Familien sogar überdurchschnittlich oft.

FAQ

Was plant die Bundesregierung bei Sanktionen im Bürgergeld für Eltern?
Die Bundesregierung will Leistungsminderungen bei Meldeversäumnissen nach dem Gesetzentwurf „deutlicher und spürbarer“ ausgestalten.

Können Eltern mit kleinen Kindern durch neue Regeln stärker betroffen sein?
Ja. In der Drucksache wird darauf verwiesen, dass die abgesenkte Altersgrenze in den Zumutbarkeitsregeln auch Erziehende von Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres betreffen kann.

Was sind Meldeversäumnisse im Bürgergeld?
Meldeversäumnisse liegen vor, wenn Leistungsberechtigte einer Aufforderung des Jobcenters nicht nachkommen, etwa zu einem Termin zu erscheinen.

Wie viele Familien mit Kindern waren 2024 von Leistungsminderungen betroffen?
Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 8.300 Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern von mindestens einer Leistungsminderung betroffen.

Wie viele Kinder lebten 2024 in einer sanktionierten Bedarfsgemeinschaft?
Im Jahresdurchschnitt 2024 lebten rund 16.800 minderjährige Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer Leistungsminderung.

Treffen Sanktionen große Familien häufiger?
Ja. Laut Tabelle in der Bundestagsdrucksache lag der Anteil 2024 insgesamt bei 0,8 Prozent, bei Familien mit fünf oder mehr Kindern aber bei 1,1 Prozent.

Wie hoch war die durchschnittliche Leistungsminderung 2024?
Die durchschnittliche Leistungsminderung lag 2024 bei 63 Euro.

Werden Kinder im Bürgergeld direkt sanktioniert?
Die Bundesregierung argumentiert, dass bei einer Leistungsminderung nur der Regelbedarf der pflichtverletzenden Person gekürzt werde und Kinder dadurch formal geschützt seien.

Reicht dieser formale Schutz für Familien mit Kindern aus?
Die Bundesregierung hält die Schutzmechanismen für ausreichend, zugleich zeigt die Drucksache selbst, dass zehntausende Kinder in Haushalten mit Leistungsminderungen leben.

Gibt es Daten dazu, wie oft Jobcenter bei Familien wegen Härtefällen auf Sanktionen verzichten?
Nein. Die Bundesregierung erklärt in der Antwort, dass dazu keine Angaben vorliegen.

Warum ist das Thema für größere Familien besonders brisant?
Weil die Statistik über mehrere Jahre zeigt, dass Haushalte mit vielen Kindern überdurchschnittlich oft von Leistungsminderungen betroffen sind.

Wo stehen die rechtlichen Grundlagen zu Zumutbarkeit und Meldeversäumnissen?
Die maßgeblichen Normen finden sich vor allem in § 10 SGB II zur Zumutbarkeit und § 32 SGB II zu Meldeversäumnissen.

Quellenliste