Bürgergeld: Nebenkostennachzahlung – Was muss das Jobcenter zahlen?

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Derzeit verschicken die Vermieter die Nebenkostenabrechnungen für das vergangene Jahr an die Mieter. Da die Teuerungsrate gestiegen ist, werden häufig Nachzahlungen fällig. Die Kosten der Unterkunft für Bürgergeld-Beziehern werden grundsätzlich vom Jobcenter übernommen. Zu den Unterkunftskosten gehören auch die Nebenkosten. Was passiert aber, wenn zu wenig Vorauszahlungen geleistet wurden und deshalb eine Nebenkostennachzahlung fällig wird?

Im Grundsatz müssen die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter gezahlt werden

Neben den monatlichen Bürgergeld-Regelleistungen muss das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft zahlen. Dazu gehören neben der Miete und die Heizkosten. Mieterinnen und Mieter müssen monatlich einen Pauschalbetrag überweisen. Meist sind diese in den Nebenkosten enthalten.

Wann verschicken die Vermieter die Nebenkostenabrechnung?

Vermieter haben ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Nebenkostenabrechnung an die Mieter zu schicken. Die Abrechnung für das Jahr 2022 muss also spätestens am 31. Dezember 2023 verschickt werden.

Die meisten Mieter müssen aufgrund der Preissteigerungen erhebliche Nachzahlungen leisten. Sind die Heizkosten also höher als im Mietvertrag vereinbart, schickt der Vermieter per Post eine Nachzahlungsaufforderung und listet den Verbrauch auf.

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, bekommt die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter bezahlt. Dies ist in § 22 SGB II geregelt. Wenn eine Nebenkostennachzahlung fällig wird, muss die Behörde auf Antrag die Nebenkosten übernehmen.

Voraussetzungen für die Übernahme

Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss in der Wohnung wohnen und im selben Jahr Leistungen zum Lebensunterhalt bezogen haben. Der Verbrauch muss angemessen, also nicht “verschwenderisch” gewesen sein.

Was passiert, wenn man im letzten Jahr noch kein Bürgergeld bezogen hat?

Was passiert aber, wenn man erst jetzt Bürgergeld bezieht, im letzten Jahr aber noch nicht? Auch dann muss die Behörde einspringen und die Nebenkostennachzahlung leisten, sofern sie angemessen ist.

Was passiert, wenn man zwar im letzten Jahr aber jetzt nicht mehr Bürgergeld bezieht?

Was passiert, wenn Antragstellende im letzten Jahr Bürgergeld (bzw. Hartz IV) bezogen haben, jetzt aber nicht mehr, weil sie eine Arbeit gefunden haben und der SGB II-Anspruch erloschen ist? Nach der Rechtslage besteht nun keine Hilfebedürftigkeit mehr, so dass die Nebenkostenabrechnung selbst bezahlt werden muss.

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Häufig wollen die Jobcenter die tatsächlichen Nebenkosten nicht zahlen

Wenn alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind, sollten Leistungsberechtigte also einen Antrag auf Übernahme der Nebenkosten stellen. Soweit die Theorie. Doch immer wieder stellen sich Jobcenter quer, wenn es um die Nachzahlung von Nebenkosten geht. Die Ämter vermuten häufig, dass die erhöhten Nebenkosten durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten entstanden sind.

Die Beratungsstellen kennen dieses Vorgehen. “Bei Nebenkostennachzahlungen schicken die Ämter oft eine Aufforderung zur Kostensenkung hinterher”, berichtet Winfried Stein von der Erwerbsloseninitiative Hannover-Linden. Das Jobcenter kramt dann “alle möglichen Gründe heraus und befragt die Leistungsberechtigten per Brief”, berichtet Stein.

Gründe, warum die Nebenkosten gestiegen sind

Das Jobcenter will herausfinden, wie die gestiegenen Nebenkosten zustande gekommen sind. Da die Energiekosten stark gestiegen sind, sollten Betroffene aber auch genau das angeben, rät der Sozialexperte. Denn oft sind die Nebenkosten gerade deshalb deutlich höher als erwartet.

Weitere Gründe, die eine erhöhte Nebenkostennachzahlung rechtfertigen könnten:

  • schlechte Dämmung der Wohnung
  • veraltete oder defekte Heizungsanlage
  • gestiegene Energiekosten
  • kleine Kinder oder ältere Menschen in der Wohnung
  • Krankheiten mit erhöhtem Bedarf an Wärme

Was sollten Betroffene tun, wenn das Jobcenter nicht zahlen will?

Was passiert aber, wenn das Jobcenter behauptet, dass die Kostensteigerung nicht allein auf die gestiegenen Heizkosten zurückzuführen ist? Wenn der Richtwert für den angemessenen Verbrauch oder die abstrakten Kosten um mehr als 50 Prozent überschritten werden, passiert es häufig, dass das Jobcenter die Nebenkosten auch ohne Kostensenkungsverfahren kürzt.

Betroffene sollten in jedem Fall einen Antrag auf Übernahme der Heizkostennachzahlung beim zuständigen Jobcenter stellen, so Stein. Der Antrag sollte die Bedarfsgemeinschaftsnummer und eine Kopie der Nebenkostenabrechnung enthalten (Formulierungshilfe am Ende des Artikels).

Ein Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 14 AS 57/19 R) hat die Rechte von Bürgergeldbeziehern gestärkt. Das Jobcenter darf nicht einfach ohne vorheriges Kostensenkungsverfahren die Nebenkosten kürzen, wenn es die Übernahme unangemessener Unterkunfts- oder Heizkosten ablehnt. Das Jobcenter ist “bei unangemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung grundsätzlich zur Durchführung eines Kostensenkungsverfahrens verpflichtet”. Das Jobcenter muss also in diesem Fall die Nachforderung “als zu übernehmenden Bedarf anerkennen”.

Denn bevor die Behörde die Übernahme unangemessen hoher Heizkosten ablehnen kann, muss der Leistungsberechtigte zunächst die Möglichkeit haben, die Heizkosten zu senken.

Wurde ein solches Verfahren nicht eingeleitet und die Nebenkostenabrechnung dennoch abgelehnt, sollten Betroffene daher unbedingt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Gilt die Karenzzeit für die Miete auch für die Nebenkosten?

Zwar wurde beim Bürgergeld (im Gegensatz zu Hartz IV) eine Karenzzeit für die Mietkosten eingeführt, diese gilt jedoch nicht für die Nebenkosten bzw. Heizkosten. Diese müssen auch innerhalb der Karenzzeit “angemessen” sein.

Die Karenzzeit für die Miete gilt für die ersten 12 Monate (auch für Bestandskunden). Die Karenzzeit soll verhindern, dass Bürgergeldbezieher in dieser Zeit gezwungen sind, in eine andere Wohnung umzuziehen. Das bedeutet, dass die Miete unabhängig von der Angemessenheit durch das Jobcenter in tatsächlicher Höhe gezahlt werden muss.

Formulierungshilfe für einen Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung

(Ort, Datum)
Name und Adresse, BG Nr.
Antrag auf Übernahme der Heiz- (und Neben-)kostennachforderung nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II – und Anpassung des monatlichen Abschlags

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich / wir beantragen die Übernahme der Heiz- (und Neben-)kostennachforderung für das Jahr …. In der Anlage finden Sie die Abrechnung.

Weiter beantrage/n ich/wir einen Änderungsbescheid, der eine Anpassung des monatlichen Abschlags rückwirkend ab Januar … entsprechend der Vorgaben des Energieversorgers vornimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Jahresabrechnung der SVO (Nebenkostenabrechnung)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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