Das Bundessozialgericht lässt die Nichtzulassungsbeschwerde zur Regelsatzhöhe beim Bürgergeld zu. War die Bürgergeldhöhe in 2022 verfassungsgemäß und war ein zusätzlicher Inflationsausgleich erforderlich?
Dazu hatte das LSG NRW, Urt. v. 13.12.2023 – L 12 AS 1814/22 – wie folgt entschieden:
Kein zusätzlicher Inflationsausgleich für das Jahr 2022 für Leistungsempfänger nach dem SGB II
Mit der Einmalzahlung und der deutlichen Steigerung des Regelsatzes ab dem 01.01.2023 hat der Gesetzgeber die durch die Pandemie und die Inflation entstandenen zusätzlichen Kosten angemessen schnell berücksichtigt.
Auch die deutliche Steigerung des Regelsatzes mit Einführung des Bürgergeldes ab dem 01.01.2023 auf 502 € monatlich für Alleinstehende dokumentiert die angesichts komplexer demokratischer Gesetzgebungsverfahren angemessen schnelle Reaktion des Gesetzgebers auf die Diskrepanz zwischen Preisentwicklung und Regelbedarfsanpassung.
(vgl. LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 11.10.2022, L 6 AS 87/22 B ER; LSG Niedersachsen Bremen Beschluss vom 24.08.2022, L 8 SO 56/22 B ER; LSG NRW Beschluss vom 31.01.2022, L 2 AS 330/22 B ER; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 18.10.2023, L 18 AS 279/23)
Zuständiger Rechtsanwalt dieses Verfahrens gibt aktuell bekannt
Nun hat der zuständige Rechtsanwalt bekannt gegeben, dass beim 7. Senat des Bundessozialgerichts Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (B 7 AS 56/24 B) wurde und dieser jetzt vom Bundessozialgericht statt gegeben wurde.
Der Ausgang des Verfahrens ist als offen zu bezeichnen, so der zuständige Rechtsanwalt des Verfahrens.
Praxistipp:
Beim 8. Senat des Bundessozialgerichts für Sozialhilfe sind 2 Regelsatzklagen hinsichtlich der Höhe des Regelsatzes in der Sozialhilfe anhängig
1. B 8 SO 4/24 R
Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 7 SO 1468/22, 17.11.2022: Waren die nach § 29 SGB XII bestimmten Regelsätze in der 1. Hälfte des Jahres 2022 verfassungskonform?
2. B 8 SO 5/24 R
Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 7 SO 296/23, 27.04.2023: Waren die nach § 29 SGB XII bestimmten Regelsätze in der 2. Hälfte des Jahres 2022 verfassungskonform?
Lesetipp:
Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende
Expertise im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bundesvorstand von Dr. Irene Becker (Empirische Verteilungsforschung)