Bis zu 5000 Euro Bürgergeld-Zuschuss für die Selbstständigkeit

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Fördermöglichkeiten für Bürgergeld-Bezieher: Einstiegsgeld als Sprungbrett in die Selbstständigkeit

Das Einstiegsgeld, eine Förderleistung für Bezieher von Bürgergeld, eröffnet die Möglichkeit, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Das Einstiegsgeld für Existenzgründer wurde überarbeitet und bietet ab sofort verbesserte Konditionen. Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten und ist in zwei aufeinanderfolgende Stufen unterteilt.

Wichtig: Die Förderung ist nicht ausschließlich auf potenzielle Selbstständige beschränkt, sondern kann auch für die Aufnahme einer regulären Beschäftigung beantragt werden.

Bedingungen und Anforderungen für das Einstiegsgeld

Die Entscheidung über die Gewährung des Einstiegsgeldes liegt im Ermessen des Fallmanagers im Jobcenter, da es keinen festen Rechtsanspruch darauf gibt. Um förderberechtigt zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bezug von Bürgergeld-Leistungen
  • Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steht kurz bevor
  • Konkretes Vorhaben zur Existenzgründung

Wichtig: Besonders wichtig ist die zeitliche Nähe zur Beendigung des Bürgergeld-Bezugs, da das Einstiegsgeld dazu dient, den Übergang aus der Arbeitslosigkeit zu erleichtern.

Voraussetzungen für Einstiegsgeld bei Beschäftigung und Selbstständigkeit

Die Voraussetzungen für das Einstiegsgeld variieren je nachdem, ob es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine geplante Selbstständigkeit handelt.

Bei einer Beschäftigung sind unter anderem eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, die Beantragung vor Beginn der Beschäftigung, sowie eine Bezahlung nach dem Mindestlohngesetz erforderlich.

Gut vorbereiten auf das Gespräch im Jobcenter

Für die Selbstständigkeit gelten weitere Kriterien wie die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Selbstständigkeit, eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden, die Selbstständigkeit als Haupteinnahmequelle und ein zeitnaher Start.

Außerdem muss ein aussagekräftiger Businessplan erstellt werden, in dem die Geschäftsidee, die Finanzierung und die Perspektiven dargestellt werden. Denn auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch und sie wird nur gewährt, wenn die Behörde von der Idee überzeugt ist.

Um sich optimal vorzubereiten und die Behörde zu überzeugen, empfielt es sich folgendes zu erstellen:
• Beschreibung des Produktes/der Dienstleistung
• Beschreibung des Marktes und der Branche
• Welcher Standort
• Wer sind die Kunden / wer ist die Zielgruppe
• Welche Wettbewerber mit welchen Ergebnissen
• Ausgestaltung Marketing und/oder Vertrieb

sowie:
• Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre
• Finanzplan für mindestens 24 Monate (mit monatlichen Zahlen)

Je besser man vorbereitet ist, desto größer sind die Chancen, dass das Jobcenter den Weg in die Selbstständigkeit fördert. In den meisten Städten gibt es Gründerzentren, die bei der Erstellung eines Businessplans helfen. Darüber hinaus gibt es je nach Bundesland weitere Förderprogramme, die beantragt werden können.

Antragsstellung und externe Prüfung

Um das Einstiegsgeld zu beantragen, müssen Leistungsbeziehende beim zuständigen Jobcenter einen Antrag einreichen und diesen mit entsprechenden Nachweisen belegen. Eine externe, fachkundige Prüfung entscheidet über die Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens und beeinflusst die Entscheidung des Fallsachbearbeiters im Jobcenter.

Höhe und Dauer des Einstiegsgeldes

Bei positivem Bescheid wird das Einstiegsgeld zunächst für sechs Monate gezahlt. Eine Verlängerung ist möglich, jedoch muss nach Ablauf dieser Frist ein erneuter Antrag gestellt werden. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate. Die Höhe des Einstiegsgeldes wird durch eine einzelfallbezogene oder pauschale Bemessung bestimmt, wobei verschiedene Faktoren wie der Regelsatz und Ergänzungsbeträge berücksichtigt werden.

Die Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft beeinflussen die Möglichkeit, das Einstiegsgeld aufzustocken.

Höhere Einstiegsgeld-Zahlungen durch angehobenen Regelsatz ab 2024

Die Neuerung bringt auch eine Veränderung in Bezug auf die Einstiegsgeld-Höhe mit sich. Durch den erhöhten monatlichen Bürgergeld-Regelsatz von 502 Euro erhalten Existenzgründer ab sofort höhere Zahlungen.

Ab Januar 2024 steigt der Regelsatz im Bürgergeld auf 563 € Die Einstiegsgeld-Höhe beträgt weiterhin 50 % der Regelleistung als Zuschuss. Für “besonders zu fördernde Personen” steht sogar eine pauschale Bemessung bereit, die eine Förderung von bis zu 75 % des Regelsatzes ermöglicht.

Investitionszuschuss bis zu 5000 Euro

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Investitionszuschuss von bis zu 5000 Euro zu beantragen. Dieser Zuschuss richtet sich an Bürgergeld-Beziehende, die sich selbstständig machen oder bereits gegründet haben, und dient der Beschaffung von Sachmitteln. Dazu müssen die benötigten Mittel und der Verwendungszweck genau aufgelistet werden.

Keine Anrechnung oder Besteuerung des Einstiegsgeldes

Das Einstiegsgeld wird weder beim Bürgergeld angerechnet noch muss es versteuert werden, da es als zweckgebundene Leistung betrachtet wird. Auch wenn der Bedarf vor Ablauf der Förderung endet, kann das Einstiegsgeld bis zum Bewilligungszeitraum weiterhin bezogen werden.

Noch mehr Infos zu diesem Themen finden Sie hier: Bürgergeld-Anspruch auf Einstiegsgeld bei Existenzgründung