Bild schreibt Fakenews über Sanktionsrückgang bei Hartz IV

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Die Bildzeitung ist dafür bekannt, öfter Tatsachen falsch wiederzugeben. Auch in diesem Fall wurden Begebenheiten fälschlich geschrieben. Die Bild berichtete nämlich, dass es im Juni 2020 so gut wie keine Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher gab. Verantwortlich hierfür sei angeblich das Urteil am Bundesverfassungsgericht zu den Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter. Das ist eindeutig falsch!

Bei genauer Betrachtung fällt nämlich auf, dass nicht das Urteil des Bundesverfassungsgericht hierfür verantwortlich sein kann, sondern schlicht und ergreifend die Corona-Krise. Denn wenn z.B. keine Meldetermine in den Jobcenter aufgrund eines Lockdowns stattfinden, kann auch nicht sanktioniert werden.

“Sanktionen sinken drastisch”

“Die Zahl der Hartz 4-Sanktionen sinkt drastisch” berichtete effektheischend die Bild am Montag. In dem Artikel wird formuliert, dass im Vergleich zum Juni 2019 die Sanktionen im Juni 2020 um drastische 95,3 % gesunken seien. So wurden in ganz Deutschland gerade einmal 3.488 Sanktionen ausgesprochen. Die Bild bezieht sich dabei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die im Grunde auch nicht falsch sind.

Doch die Gründe, die die Bild (Paywall) nennt, entsprechen nicht den Tatsachen sondern spiegeln nur die Unwissenheit der Bildredaktion wieder. Denn die BILD nennt als einzigen Grund für diesen enormen Rückgang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die obersten Hüter der Verfassung urteilten, dass nur noch maximal 30 Prozent des Regelsatz als Sanktion bei Vergehen gekürzt werden darf.

Keine Termine, keine Sanktionen

Noch im Juni waren die meisten Jobcenter aufgrund der Pandemie geschlossen. In dieser Zeit fanden keinerlei Termineinladungen in den Behörden statt. Im Behördendeutsch wird hierbei von sog. Meldeversäumnissen gesprochen. Ebene jene machen rund drei Viertel aller Sanktionen aus.

Auch andere Sanktionen dürften nicht zur Geltung gekommen seien. So wurden während des Lockdowns kaum Arbeitsangebote unterbreitet worden seien, da es eigentlich kaum Arbeitsplätze gab, die hätten besetzt werden können.

Im April 2020 gab es sogar einen Sanktionsstopp, der durch Weisung der Bundesagentur für Arbeit an alle Jobcenter verteilt wurde. Dieser wurde mit Wiedereröffnung der Jobcenter im Juli 2020 wieder aufgehoben. Noch im März 2020 sanktionierten die Jobcenter fast ungebremst. Die Sanktionszahlen waren, oh Wunder, trotz Urteil der Verfassungsrichter nahezu unverändert.

Falsche Gründe erzeugen falsche Wahrnehmung

In den Kommentarspalten wütete daher der Mob. Hartz IV Bezieher würde “quasi ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten”, schrieb einer. Ein anderer meinte gar, “nun können Hartzer machen was sie wollen”. Daher muss der Bild-Artikel als “Fakenews” betitelt werden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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