Auflösungsvertrag statt Kündigung? Verlust für Arbeitnehmer

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Das Arbeitsrecht ist in Deutschland zugunsten der Arbeitnehmer sehr weit gefasst. Das wissen auch die meisten Arbeitgeber. Daher wird oft versucht, das Kündigungsschutzgesetz mit Aufhebungsverträgen zu umgehen.

“Wir erhalten häufig die Frage von Mandanten, ob die angebotene Höhe der Abfindung in dem Aufhebungsvertrag angemessen ist”, berichtet Rechtsanwalt Cem Altug aus Hannover. “Das ist sie nur selten”, fügt Altug hinzu.

Unterzeichneter Aufhebungsvertrag ein Glücksfall für Chefs

Es ist eher im Gegenteil. Wenn Arbeitnehmer sich locken lassen und sofort einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ist es ein regelrechter Glückfall für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber spart Anwalts- und Gerichtskosten. Zudem sind die Abfindungssummen regelmäßig viel zu niedrig.

Doch was ist zutun? Wer sich unsicher ist, sollte zunächst die Höhe der Abfindung selbst berechnen. Eine “Regelabfindung” beträgt pro Beschäftigungsjahr 0,5 Brutto-Monatsgehälter. Je nachdem wie der Einzelfall gelagert sei, können auch weitaus höhere Abfindungssummen erzielt werden. Der Faktor 1,0 oder sogar 1,5 pro Beschäftigungsjahr sei keine Seltenheit, so der Anwalt.

Ist die Abfindungssumme offensichtlich zu niedrig, sollte ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden. Oft kann der Anwalt bereits mit einem Anruf beim Arbeitgeber eine sehr viel höhere Summe aushandeln.

Der Arbeitgeber rechnet nämlich sehr genau. Geht er nicht auf das Vergleichsangebot ein, muss er das Kostenrisiko vor einem Arbeitsgericht berechnen. Wie eingangs erwähnt sind die Arbeitnehmerrechte in Deutschland sehr Arbeitnehmerfreundlich.

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages

Was also sind die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags? Das hängt z.B. auch davon ab, ob bereits ein neues Jobangebot eines neuen Arbeitgebers vorliegt. Wir haben einmal alle Vor- Nachteile zusammengefasst.

Diese Nachteile sind bei einem Aufhebungsvertrag zu bedenken:
– Der Kündigungsschutz greift nicht. Z.B. eine Sozialauswahl findet nicht mehr statt.
– Der Betriebsrat wird zur Kündigung nicht mehr angehört.
– Besonderer Kündigungsschutz für Behinderte oder Schwangere gilt nicht mehr
– Eine Sperrzeit wird beim Arbeitslosengeld/Hartz IV risikiert.
– Versorgungsanwartschaften in der betrieblichen Altersvorsorge können entfallen
– Es wird keine oder eine sehr viel geringere Abfindungssumme vereinbart

Vorteile für den Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag
– Ein neuer Job steht in Aussicht und der neue Arbeitgeber möchte, dass Sie möglichst zeitnah anfangen. Mit einem Aufhebungsvertrag kann die Kündigungsfrist umgangen werden.

– In dem Aufhebungsvertrag können auch die Arbeitnehmer die Bedingungen aushandeln. Allerdings sollte immer ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden. Denn der Arbeitgeber wird versuchen, z.B. den eigentlichen Abfindungsanspruch zu reduzieren. Unter Umständen gehen Ihnen dabei tausende Euro verloren.

– Durch einen Aufhebungsvertrag kann einer verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigung zuvor gekommen werden, da mögliche Kündigungsgründe nicht bekannt werden.

Wenn der Chef Druck macht

Versucht der Arbeitgeber Druck auszuüben, ist es besser sich ordentlich kündigen zu lassen. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage kann dann eine Abfindung in angemessener Höhe erstritten werden. Denn die meisten Kündigungen genügen nicht den gesetzlichen Arbeitsschutzgesetzen.

Nie ohne Beratung

Insgesamt kann aber gesagt werden, dass Aufhebungsverträge eher dem Arbeitgeber als dem Arbeitnehmer nutzen. Wird also ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, sollten die Bedingungen und die Abfindung genau geprüft werden. Zum Beispiel haben sich die Anwälte bei “Arbeitnehmer.Support” auf Arbeitnehmerrechte spezialisert.

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