Beziehende des Wohngelds sollen nach neusten Plรคnen der Ampel-Koalition einen einmaligen Heizkostenzuschlag erhalten. Bislang ausgenommen sind Bezieher von Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen und Hartz IV.
Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem fรผr Bezieher von Wohngeld einen Heizkostenzuschuss erhalten sollen. Dieser soll einmalig ausgezahlt werden.
Wie hoch ist der Heizkostenzuschlag?
Gezahlt wird je Haushalt:
– 1 Person 135 Euro
– 2 Personen 175 Euro
– und weitere 35 EUR fรผr jedes zu berรผcksichtigende Mitglieds eines Haushalts, insofern diese fรผr mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31.Mรคrz 2022 Wohngeld bezogen haben.
Wird der Heizkostenzuschuss auf Sozialleistungen angerechnet?
Der einmalige Heizkostenzuschlag soll anrechnungsfrei bleiben (ยง 8 HeizkostenzuschussG 2022 โ E). Profitieren sollen von dem Zuschlag insgesamt 710.000 Haushalte in Deutschland. Durch die Einfรผhrung eines einmalig erhรถhten Heizkostenzuschusses fรผr wohngeldberechtigte Haushalte entstehen Mehrausgaben in Hรถhe von rund 130 Millionen Euro fรผr den Bund im Jahr 2022.
Wann der Heizkostenzuschlag an die Wohngeldberechtigten ausgezahlt wird, steht noch nicht fest. Der Zuschlag muss allerdings nicht gesondert beantragt werden.
Hartz IV, Sozialhilfe und Asybewerber ausgenommen
Trotz der steigenden Energiepreise sind bislang Hartz IV, Sozialhilfe und Asybewerber von dem einmaligen Zuschlag ausgenommen. Hier mรผssen Heizkosten aufgrund der Regelungen รผber die jeweiligen Heizkostenregelungen nach ยง 22, 1 SGB II und ยง35,1 SGB XII und erst recht aufgrund des Sozialschutzpakets nach ยง 67 Abs. 3 SGB II und ยง 141 Abs. 3 SGB XII zwar im Regelfall in tatsรคchlicher Hรถhe รผbernommen werden, wie Harald Thomรฉ von Tacheles e.V. betont.
“Ausnahmen gibt es aber, und zwar bei den Haushalten, bei denen die Heizkosten schon zuvor wegen vorheriger Unangemessenheit gekรผrzt wurden (ยง 67 Abs. 3 S. 3 SGB II/ยง 141 Abs. 3 S. 3 SGB XII). Diese Regelung muss dringend korrigiert werden!”, mahnt der Sozialrechtsexperte.
Zum Jahreswechsel sind die Hartz IV, Sozialhilfe und AsylbLG gerade einmal um 0,76 Prozent (bzw. 3 und sogar nur 2 EUR) gestiegen. Die Inflatiionsrate lag im Dezember 2021 im Vergleich zum Dezember 2020 bei 5,3 Prozent.
Eine noch hรถhere Inflation gab es letztmals im Juni 1992 mit gut 5,8 Prozent, wie das Bundesamt fรผr Statistik vermeldete. Somit gab es seit 30 Jahren nicht eine so hohe Teurungsrate.
Bundeswirtschaftsminister kรผndigt Erhรถhung der Hartz IV Sรคtze an
In einer Pressekonferenz sagte der neue Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grรผne), dass es mehr Geld fรผr Hartz-IV-Beziehende geben soll. Wann und in welcher Hรถhe ist bislang nicht bekannt.
Allerdings ist auch die neue Bundesregierung dazu angehalten, die Regelleistungen entsprechend der kurzfristig aufgetretenen Preissteigerungen schnell anzupassen. Das hatte das Bundesverfassungsgericht in zwei grundlegenden Urteilen zu den Regelleistungen formuliert.
Aus diesem Grund fordern Sozialverbรคnde und Erwerbslosen-Beratungsstellen einen Sofortzuschlag fรผr Hartz IV Beziehende in Hรถhe von 100 Euro.