Beziehende des Wohngelds sollen nach neusten Plänen der Ampel-Koalition einen einmaligen Heizkostenzuschlag erhalten. Bislang ausgenommen sind Bezieher von Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen und Hartz IV.
Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem für Bezieher von Wohngeld einen Heizkostenzuschuss erhalten sollen. Dieser soll einmalig ausgezahlt werden.
Wie hoch ist der Heizkostenzuschlag?
Gezahlt wird je Haushalt:
– 1 Person 135 Euro
– 2 Personen 175 Euro
– und weitere 35 EUR für jedes zu berücksichtigende Mitglieds eines Haushalts, insofern diese für mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31.März 2022 Wohngeld bezogen haben.
Wird der Heizkostenzuschuss auf Sozialleistungen angerechnet?
Der einmalige Heizkostenzuschlag soll anrechnungsfrei bleiben (§ 8 HeizkostenzuschussG 2022 – E). Profitieren sollen von dem Zuschlag insgesamt 710.000 Haushalte in Deutschland. Durch die Einführung eines einmalig erhöhten Heizkostenzuschusses für wohngeldberechtigte Haushalte entstehen Mehrausgaben in Höhe von rund 130 Millionen Euro für den Bund im Jahr 2022.
Wann der Heizkostenzuschlag an die Wohngeldberechtigten ausgezahlt wird, steht noch nicht fest. Der Zuschlag muss allerdings nicht gesondert beantragt werden.
Hartz IV, Sozialhilfe und Asybewerber ausgenommen
Trotz der steigenden Energiepreise sind bislang Hartz IV, Sozialhilfe und Asybewerber von dem einmaligen Zuschlag ausgenommen. Hier müssen Heizkosten aufgrund der Regelungen über die jeweiligen Heizkostenregelungen nach § 22, 1 SGB II und §35,1 SGB XII und erst recht aufgrund des Sozialschutzpakets nach § 67 Abs. 3 SGB II und § 141 Abs. 3 SGB XII zwar im Regelfall in tatsächlicher Höhe übernommen werden, wie Harald Thomé von Tacheles e.V. betont.
“Ausnahmen gibt es aber, und zwar bei den Haushalten, bei denen die Heizkosten schon zuvor wegen vorheriger Unangemessenheit gekürzt wurden (§ 67 Abs. 3 S. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 S. 3 SGB XII). Diese Regelung muss dringend korrigiert werden!”, mahnt der Sozialrechtsexperte.
Zum Jahreswechsel sind die Hartz IV, Sozialhilfe und AsylbLG gerade einmal um 0,76 Prozent (bzw. 3 und sogar nur 2 EUR) gestiegen. Die Inflatiionsrate lag im Dezember 2021 im Vergleich zum Dezember 2020 bei 5,3 Prozent.
Eine noch höhere Inflation gab es letztmals im Juni 1992 mit gut 5,8 Prozent, wie das Bundesamt für Statistik vermeldete. Somit gab es seit 30 Jahren nicht eine so hohe Teurungsrate.
Bundeswirtschaftsminister kündigt Erhöhung der Hartz IV Sätze an
In einer Pressekonferenz sagte der neue Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), dass es mehr Geld für Hartz-IV-Beziehende geben soll. Wann und in welcher Höhe ist bislang nicht bekannt.
Allerdings ist auch die neue Bundesregierung dazu angehalten, die Regelleistungen entsprechend der kurzfristig aufgetretenen Preissteigerungen schnell anzupassen. Das hatte das Bundesverfassungsgericht in zwei grundlegenden Urteilen zu den Regelleistungen formuliert.
Aus diesem Grund fordern Sozialverbände und Erwerbslosen-Beratungsstellen einen Sofortzuschlag für Hartz IV Beziehende in Höhe von 100 Euro.
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