Menschen mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf fรผnf Tage Zusatzurlaub, wenn sie fรผnf Tage in der Woche arbeiten. Dieser Zusatzurlaub wird allerdings je nach Arbeitszeitmodell unterschiedlich berechnet. In diesem Artikel erfahrt ihr, wie euer zusรคtzliche Urlaub berechnet wird und wie ihr ihn geltend machen kรถnnt.
Inhaltsverzeichnis
Wer erhรคlt den Zusatzurlaub?
Der Zusatzurlaub gilt grundsรคtzlich fรผr Personen, bei denen fรผr das gesamte Kalenderjahr eine Schwerbehinderung anerkannt ist, und zwar zusรคtzlich zum gesetzlichen oder tariflichen Urlaub.
Berechtigte, deren Schwerbehinderung nicht fรผr das ganze Jahr anerkannt ist, erhalten fรผr jeden vollen Monat der anerkannten Schwerbehinderung ein Zwรถlftel des Zusatzurlaubs. Mindestens ein halber errechneter Tag wird auf einen vollen Tag aufgerundet.
Mehr Urlaub mรถglich
Es handelt sich hierbei nur um einen Mindestanspruch. Besondere betriebliche, gesetzliche oder tarifliche Regelungen kรถnnen zu weiteren Urlaubstagen fรผhren.
Wie wird der zusรคtzliche Urlaub berechnet?
Bei Vollzeitbeschรคftigung erhรถhen oder verringern sich die zusรคtzlichen Urlaubstage, je nachdem, ob mehr oder weniger als fรผnf Tage pro Woche gearbeitet wird – bei vier Arbeitstagen pro Woche gibt es vier zusรคtzliche Urlaubstage, bei sechs Arbeitstagen sechs zusรคtzliche Urlaubstage.
Dasselbe gilt fรผr Teilzeitarbeit: drei Arbeitstage pro Woche bedeuten drei zusรคtzliche Urlaubstage. Im รถffentlichen Dienst gibt es drei zusรคtzliche Urlaubstage, wenn der Grad der Behinderung weniger als 50 betrรคgt.
Ansonsten gelten fรผr den Zusatzurlaub die gleichen Grundsรคtze wie fรผr den regulรคren Urlaub. Bei nur anteiligem Grundurlaub wird der Zusatzurlaub anteilig gewรคhrt.
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Zusatzurlaub geltend machen
Ein Recht auf Zusatzurlaub besteht ohne spezielle Vereinabrung mit dem Arbeitgeber. Jedoch mรผssen die Betroffenen ihre Schwerbehinderung mit Ausweis nachweisen. Ist der Antrag auf Anerkennung der Behinderung im jeweiligen Jahr in der Schwebe, gilt Zusatzurlaub nur, wenn die Betroffenen dies gegenรผber dem Arbeitgeber geltend machen.
Zusatzurlaub gilt rรผckwirkend
Wird eine Schwerbehinderteneigenschaft rรผckwirkend anerkannt, dann besteht auch rรผckwirkend ein Anspruch auf Zusatzurlaub, allerdings nur fรผr das vorhergehende Kalenderjahr. Dieser zusรคtzliche Urlaub muss dann im laufenden Kalenderjahr genommen werden – dem รbertragungszeitraum.
Arbeitgeber ist in der Pflicht
Der Arbeitgeber muss ermรถglichen, den Zusatzurlaub zu nehmen. Er muss den Arbeitgeber also auffordern, den Urlaub zu nehmen und ihm rechtzeitig mitteilen, wann der Urlaub verfรคllt.
Das gilt nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung weiร und diese nicht offensichtlich erkennbar ist. Die รbertragung eines eventuell zustehenden Zusatzurlaubs bei einer ausstehenden Prรผfung der Anerkennung der Behinderung muss beim Arbeitgeber klar geltend gemacht werden.
Es gilt ein Urlaubsersatzanspruch
Bei rรผckwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung besteht mit Ablauf des รbertragungsanspruchs ein Urlaubsersatzanspruch als Schadensersatz.
Zusatzurlaub bei gesenktem Grad der Behinderung
Wird die Behinderung auf einen Grad unter 50 gesenkt, dann besteht bis zum dritten Kalendermonat nach Unanfechtbarkeit des Bescheids, der die Verringerung festschreibt, noch ein Recht auf Zusatzurlaub.
Zusatzurlaub nach Ende des Arbeitsverhรคltnisses
Kann es wegen Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses keinen Zusatzurlaub mehr geben, dann ist er finaziell auszugleichen, ebenso, wenn er aus anderen Grรผnden wie Arbeitsunfรคhigkeit nicht genommen werden konnte. Bei Beamten gelten in diesen Fรคllen beim Zusatzurlaub dieselben Regeln wie sonst beim Urlaub fรผr Beamte.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.