Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, sollte das neue Altersvorsorgedepot nicht vorschnell abhaken. Schon mit 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr kommen 180 Euro staatliche Zulage hinzu. Wer fünf Jahre einzahlt, erhält damit 900 Euro Förderung: zusätzlich zum eigenen Geld.
Das neue System startet zum 1. Januar 2027. Die Reform ist beschlossen; bestehende Riester-Verträge dürfen weiterlaufen. Neue Verträge nach dem bisherigen Riester-Modell können Sie ab 2027 jedoch nicht mehr abschließen.
Susen zahlt 1.800 Euro ein – der Staat legt 900 Euro dazu
Ein fiktives Beispiel zeigt, warum das Altersvorsorgedepot selbst kurz vor der Rente noch Vorteile bringt.
Susen aus Worpswede bei Bremen plant ihren Rentenbeginn in fünf Jahren. Sie möchte kein großes neues Vorsorgeprojekt mehr starten, will aber jedes Jahr 360 Euro (30 Euro im Monat) zurücklegen.
Nach den ab 2027 geltenden Förderregeln erhält sie für jeden dieser ersten 360 Euro Eigenbeitrag 50 Cent Grundzulage. Damit fließen jährlich weitere 180 Euro in ihren Vertrag.
Nach fünf Jahren ergibt sich ohne Kursgewinne oder Verluste folgende Rechnung: Eigene Einzahlungen: 5 × 360 Euro = 1.800 Euro. Staatliche Grundzulage: 5 × 180 Euro = 900 Euro. Im Altersvorsorgedepot: 2.700 Euro
Hinzu oder davon abgehen können Wertentwicklung und Vertragskosten. Die 900 Euro sind zunächst die Zulagen, die zusätzlich zu Susens Eigenbeiträgen in den Vertrag fließen.
Gerade die ersten 360 Euro werden besonders stark gefördert
Die neue Förderung funktioniert anders als bei der bisherigen Riester-Rente. Bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent Grundzulage je eingezahltem Euro.
Wer 360 Euro einzahlt, erhält also 180 Euro dazu.
Für weitere Einzahlungen zwischen 361 Euro und 1.800 Euro sinkt die Förderung auf 25 Cent je Euro. Bei einem Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 Euro erreicht die Grundzulage maximal 540 Euro pro Jahr.
Für Menschen wie Susen ist deshalb gerade die erste Förderstufe wichtig: Auf 360 Euro Eigenbeitrag kommen 180 Euro Zulage. Das entspricht einer Zulage von 50 Prozent des Eigenbeitrags.
Bei der Auszahlung gibt es einen Haken
Das geförderte Altersvorsorgedepot ist kein normales Wertpapierdepot, aus dem Sparer jederzeit Geld entnehmen können.
Während der Ansparphase bleiben die entsprechenden Erträge im geförderten System steuerlich begünstigt; die Leistungen in der Auszahlungsphase müssen Sie später versteuern.
Wie stark dieser Effekt Susen tatsächlich trifft, hängt von ihrem persönlichen steuerpflichtigen Einkommen im Alter ab. Eine hohe Zulage während der Ansparzeit dürfen Sie deshalb nicht isoliert betrachten.
Das Geld muss grundsätzlich bis ins hohe Alter verteilt werden
Beim Rentenbeginn stehen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung. Das Kapital kann eine lebenslange Leibrente finanzieren oder über einen Auszahlungsplan ausgezahlt werden.
Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Noch nicht ausgezahltes Kapital eines solchen Auszahlungsplans kann vererbbar bleiben.
Das schränkt die Flexibilität gegenüber einem gewöhnlichen privaten Depot erheblich ein.
Eine Ausnahme gibt es direkt zu Beginn der Auszahlungsphase: Bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals dürfen auf einmal ausgezahlt werden.
Für Susen könnte eine Ausnahme infrage kommen
Für Menschen, die erst kurz vor der Rente beginnen, kann die sogenannte Kleinbetragsrente interessant werden. Ergibt das angesparte Kapital nur eine sehr geringe monatliche Leistung, darf der Vertrag vollständig abgefunden werden.
Maßgeblich ist eine Grenze von 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Diese Regel gilt ab 2027 auch entsprechend für Auszahlungspläne.
Die monatliche Bezugsgröße beträgt 2026 3.955 Euro. 1,5 Prozent davon entsprechen rund 59,33 Euro. Für einen Rentenbeginn in späteren Jahren zählt jedoch die dann maßgebliche Bezugsgröße.
Susen kann also nicht schon heute davon ausgehen, dass sie das Geld auf einmal bekommt. Entscheidend sind das später vorhandene Kapital, die Berechnung der monatlichen Leistung und die dann geltende Bezugsgröße.
Kurz vor der Rente fehlt der lange Zinseszinseffekt
Ein 25-Jähriger kann sein Geld Jahrzehnte am Kapitalmarkt arbeiten lassen. Susen hat dafür nur wenige Jahre. Der Zinseszinseffekt spielt bei ihr deshalb eine wesentlich kleinere Rolle. Gleichzeitig bedeutet eine kurze Laufzeit, dass Kursverluste weniger Zeit haben, sich wieder auszugleichen.
Das ist bei einem Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie wichtig. Die Reform erlaubt ausdrücklich Depots mit Kapitalmarktanlagen wie Fonds und ETFs.
Die staatliche Zulage schützt also nicht davor, dass der Depotwert schwankt.
Mehr einzahlen lohnt sich nicht immer
Susen könnte statt 360 Euro auch 1.800 Euro jährlich einzahlen. Dann würde sie die maximale Grundzulage von 540 Euro erhalten.
Die zusätzlichen 1.440 Euro oberhalb der ersten Förderstufe bringen aber nur noch 25 Cent Zulage je Eigenbeitrags-Euro. Deshalb verändert sich das Verhältnis zwischen Eigenbeitrag und Zulage.
Hinzu kommen die spätere Besteuerung, die Wertentwicklung und die Produktkosten. Ob höhere Beiträge sinnvoll sind, lässt sich nicht allein aus der Höhe der staatlichen Förderung ableiten.
Auch Kinder können die Förderung deutlich erhöhen
Für Eltern gibt es zusätzlich eine Kinderzulage. Ein zulageberechtigter Elternteil erhält je Kind für jeden eigenen Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro einen weiteren Euro Kinderzulage. Maximal sind damit 300 Euro je Kind und Jahr möglich. Damit kann sich die Rechnung erheblich verändern.
Nicht bis Ende 2026 zum Abschluss drängen lassen
Die neuen Altersvorsorgeprodukte werden ab dem 1. Januar 2027 angeboten. Es besteht daher kein Grund, bereits 2026 einen Vertrag für die neue Förderung abzuschließen.
Wer wie Susen nur wenige Jahre bis zum Rentenbeginn hat, sollte vier Punkte vergleichen: die Vertragskosten, das Anlagerisiko, die Steuerbelastung im Alter und die Bedingungen der späteren Auszahlung.
Die 180 Euro Zulage auf 360 Euro Jahresbeitrag sind schnell ausgerechnet. Ob daraus am Ende tatsächlich ein Vorteil gegenüber einer ungeförderten Anlage entsteht, hängt dagegen vom gesamten Vertrag und der persönlichen Situation ab.
FAQ zum Altersvorsorgedepot ab 2027
Wie viel Zuschuss gibt es bei 360 Euro Einzahlung?
Wer unmittelbar zulageberechtigt ist und 360 Euro im Jahr einzahlt, erhält nach den neuen Regeln 180 Euro Grundzulage. Insgesamt fließen damit 540 Euro in den Vertrag.
Kann ich mir das Altersvorsorgedepot bei Rentenbeginn komplett auszahlen lassen?
Grundsätzlich nicht. Bis zu 30 Prozent können zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalbetrag entnommen werden. Eine vollständige Auszahlung kann unter anderem bei einer Kleinbetragsrente möglich sein.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot noch fünf Jahre vor der Rente?
Die Zulage kann auch bei kurzer Laufzeit erheblich sein. Bei fünf Einzahlungen von jeweils 360 Euro ergeben sich zum Beispiel 900 Euro Grundzulage. Ob der Vertrag günstiger ist als andere Sparformen, hängt jedoch auch von anderen Faktoren ab: Kosten, Wertentwicklung, Besteuerung und Auszahlungsbedingungen.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen 2026
Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Bundesregierung: Fragen und Antworten – Private Altersvorsorge reformiert
Einkommensteuergesetz, § 93 – Kleinbetragsrente




