Alleinerziehende, die Bürgergeld beziehen, erhalten im bundesweiten Schnitt rund 1.479 Euro monatlich – doch je nach Wohnort schwanken die Beträge erheblich. Trotz der Sozialleistung bleibt ein großer Teil der Betroffenen armutsgefährdet.
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Bürgergeld für Alleinerziehende: Zwischen Statistik und Realität
In Deutschland leben rund 531.000 alleinerziehende Haushalte mit Anspruch auf Bürgergeld. Damit stellt diese Gruppe nach den Single-Haushalten die zweitgrößte Empfängergruppe dar. Durchschnittlich erhalten sie monatlich 1.479 Euro – ein Betrag, der zwar als Existenzsicherung dienen soll, jedoch in vielen Fällen nicht ausreicht, um Armut zu vermeiden.
Die Höhe der Auszahlung hängt dabei stark vom Wohnort ab: Während in Leipzig nur rund 1.358 Euro gezahlt werden, liegt der Wert in Hamburg bei durchschnittlich 1.790 Euro. Ein Unterschied von über 400 Euro – verursacht vor allem durch die stark variierenden Mietkosten in deutschen Städten.
Unterschiedliche Beträge je nach Region
Die Bundesagentur für Arbeit weist in ihrer letzten Statistik vom Dezember 2024 erhebliche regionale Unterschiede aus. In Städten mit hohen Mieten wie München, Köln oder Stuttgart steigt die Bürgergeldzahlung entsprechend, da zusätzlich zur Regelleistung auch die Unterkunftskosten übernommen werden – jedoch nur bis zu einem als „angemessen“ definierten Betrag.
Beispielhafte Bürgergeld-Höhen:
Hamburg: 1.790 Euro
Berlin: 1.662 Euro
Frankfurt am Main: 1.594 Euro
Dresden: 1.417 Euro
Halle (Saale): 1.336 Euro
Solche Differenzen verdeutlichen: Der Wohnort hat maßgeblichen Einfluss auf die tatsächliche Unterstützungshöhe.
Wer bekommt wie viel? Faktoren der Berechnung
Die monatliche Zahlung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Regelleistung: Alleinerziehende erhalten pauschal 563 Euro für Lebenshaltungskosten.
- Kinderzuschlag: Abhängig vom Alter des Kindes – 357 Euro für Kleinkinder, bis zu 471 Euro für Jugendliche.
- Mehrbedarfe: Je nach Familiensituation kommen zusätzliche Leistungen hinzu. Zum Beispiel:
202,68 Euro für ein Kind unter 7 Jahren
337,80 Euro bei fünf oder mehr Kindern - Kosten der Unterkunft: Diese orientieren sich an lokalen Mietobergrenzen. Im Schnitt zahlt das Jobcenter 555 Euro dafür, wobei der tatsächliche Bedarf oft darüber liegt.
Zusätzliche Leistungen wie Heizkosten oder Aufwendungen für eine dezentrale Warmwasseraufbereitung (2,3 % vom Regelsatz) können unter Umständen beantragt werden.
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Arm trotz Unterstützung: Bürgergeld reicht nicht aus
Obwohl die Leistungen im System auf den Bedarf abgestimmt sind, reicht das Geld für viele Alleinerziehende kaum aus. Bereits 2023 galten laut Sozialverband VdK rund 41 Prozent der Alleinerziehenden als armutsgefährdet – Tendenz steigend.
Die Armutsgefährdungsgrenze lag im Jahr 2023 bei 1.622 Euro für eine alleinerziehende Person mit einem Kind unter 14 Jahren. Das bedeutet: Selbst mit dem durchschnittlichen Bürgergeldbezug von 1.479 Euro bleibt eine finanzielle Lücke von etwa 143 Euro – Monat für Monat.
Kinder als Armutsrisiko – vor allem bei mehreren Kindern
Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto schwieriger wird die finanzielle Lage. Statistisch betrachtet:
- Etwa 55 % der alleinerziehenden Haushalte mit Bürgergeld haben ein Kind.
- Rund 30 % versorgen zwei Kinder.
- Die restlichen 15 % leben mit drei oder mehr Kindern zusammen.
Obwohl die Mehrbedarfe mit der Kinderzahl steigen, decken sie oft nicht die realen Ausgaben. Gerade bei älteren Kindern steigen die Ausgaben für Bildung, Mobilität oder Ernährung, die im Regelsatz nur pauschalisiert berücksichtigt sind.
Was vom Bürgergeld abgezogen wird
Neben dem theoretischen Anspruch gibt es Abzüge, die den Auszahlungsbetrag mindern:
- Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss werden als Einkommen gewertet.
- Elterngeld fließt ebenfalls ein – mit Ausnahmen: Wer vor der Geburt erwerbstätig war, kann bis zu 300 Euro als Freibetrag behalten.
Auch Einnahmen aus Minijobs werden nur zum Teil anrechnungsfrei belassen – was bedeutet: Erwerbstätigkeit lohnt sich oft nur begrenzt und führt nicht immer zu einem relevanten Plus.
Kosten der Unterkunft: Ein unterschätzter Risikofaktor
Die größte Schwankungsbreite beim Bürgergeld zeigt sich bei den Wohnkosten. Während im ländlichen Tirschenreuth im Schnitt 285 Euro anerkannt werden, sind es in Hamburg 848 Euro. Der Bundesschnitt liegt bei 555 Euro – jedoch gilt: Das Jobcenter zahlt nur, was es als „angemessen“ einstuft. Liegen die tatsächlichen Mietkosten darüber, müssen Betroffene den Rest aus dem ohnehin knappen Regelsatz bestreiten.
Praxisbeispiel: Eine Mutter mit zwei Kindern in München erhält theoretisch 1.600 Euro Bürgergeld. Liegt die Miete 150 Euro über dem anerkannten Höchstbetrag, bleiben nur 1.450 Euro zur Verfügung – effektiv unterhalb der Armutsgrenze.
Krankenkasse und Heizung: Teilweise übernommen, aber nicht immer ausreichend
Zwar übernimmt das Jobcenter die gesetzliche Krankenversicherung, doch bei privaten Versicherungen zahlt es nur die Hälfte des Basisbeitrags. Heizkosten werden nur in „angemessener Höhe“ erstattet – was bei steigenden Energiepreisen immer wieder zu Kürzungen führt.